AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang
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Blackbyrd
Der Richter oder dessen Freunde müssen sehr "mächtig" sein.
Ich bin ja im Norden sesshaft und interessier mich natürlich was dort abgeht, schaue mir auch die NDR-News an.
Merkwürdigerweise wurde zu diesem Artikel keine Kommentarfunktion freigeschaltet.
Warum wohl?
Bei allen Verbrechen ; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten , die von den Gästen von Frau Göre - Eckart ; Frau Rothrotz ; Hr. Habakuck und Fr. Baerenbock in Deutschland begangen werden / wurden , sind bei den wenigen Zeitungen , die noch eine Kommentarfunktion haben , die Kommentarfunktionen gesperrt. Da weiß man als logisch denkender Bürger , daß es ein "Gast" war, der sich mal wieder daneben benommen hat! Aber das ja die rückgratlosen Redakteure das Büttel ihres jeweiligen Schmierblattes sind, setzen sie natürlich die Stallorder aus dem Berliner Ministerium um.
AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang
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Kaktus
Nein, das denke ich nicht, sofern es bei der Einschätzung "Raserei" bleibt. Sollte aber entschieden werden, daß es ein illegales Autorennen war, dann kann das Strafmaß bis zu 10 J.betragen
Kaktus; glaubst Du daß bei festgestellten 100 km/ h dem Fahrer der Fuss eingeschlafen war oder er einen spontanen Knöchelbruch durch interne , unkoordinierte Muskelspannungen hatte und das dadurch der Fuss danach spontan nach unten auf das Gaspedal gefallen ist und so das Auto beschleunigte ?
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Brotzeit
Kaktus; glaubst Du daß bei festgestellten 100 km/ h dem Fahrer der Fuss eingeschlafen war oder er einen spontanen Knöchelbruch durch interne , unkoordinierte Muskelspannungen hatte und das dadurch der Fuss danach spontan nach unten auf das Gaspedal gefallen ist und so das Auto beschleunigte ?
Nö die Abschaltfunktion des Tempomat klemmte. Isch schwör.
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Väterchen Frost
Nö die Abschaltfunktion des Tempomat klemmte. Isch schwör.
Neeeeeeeeee....
Beim Versuch des Drückens des Schalters - Der zudem versagte - riss urplötzlich der M. abductor pollicis brevis
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truthCH
Ist auch bei uns der Fall - jedoch kann man das entschärfen mit der Versicherung der Grobfahrlässigkeit. Damit sind dann nur noch reine Verbrechen ausgeschlossen aus der Versicherungsdeckung.
Jedoch ist es bei uns in der Schweiz noch etwas anders gelagert mit dem Raserparagraphen - knackst Du diesen und verursachst einen Unfall, bist Du geliefert - straf- wie zivilrechtlich.
Naja, grobe Fahrlässigkeit ist noch ein geringeres Vergehen, als das, was die Haftpflichtbedingungen "als dem Vorsatz gleichzuhalten" ausschließen. Denn grobe Fahrlässigkeit ist eine Gedankenlosigkeit besonderen Ausmaßes, aber nicht unbedingt dem Vorsatz gleichzuhalten. Aber wer mit über 100 km/h durch ein Ortsgebiet rast, nimmt Schwerverletzte oder Tote aus irgendeinem Grund in Kauf (z.B. Imponiergehabe, Wettrennen, oder bloß, um rechtzeitig irgendwo hin zu kommen). Das kommt der vorsätzlichen Tötung schon sehr nahe.
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Süßer
Interessante Frage!
Aber was hier geopfert wurde ist der Rechtsstaat.
Seit wann kann der Richter frei nach seinem Gefühl entscheiden?
In einem Rechtsstaat sollte er an Gesetze und an die Maßstäbe, die andere Prozesse vorgeben, gebunden sein.
Was bitte redest Du? Wenn Du die Rechtsprechung zum Thema Raser nur im Ansatz verfolgt hast, müsstest Du auch diesen Fall hier einordnen können. Stattdessen laberst Du wieder irgendetwas irrwitziges von einer angeblichen Opferung des Rechtsstaats. Ist das Absicht?
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Doppelstern
Wenn 2 Autos mit knapp 100 Sachen durch die Straßen schießen, dann wird das wohl ein Rennen gewesen sein. Oder hast Du eine andere Erklärung ?
Sehe ich auch so, aber ich schrieb schon, daß ich den Artikel nicht gelesen hatte und warum.
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Brotzeit
Kaktus; glaubst Du daß bei festgestellten 100 km/ h dem Fahrer der Fuss eingeschlafen war oder er einen spontanen Knöchelbruch durch interne , unkoordinierte Muskelspannungen hatte und das dadurch der Fuss danach spontan nach unten auf das Gaspedal gefallen ist und so das Auto beschleunigte ?
Nein, er hatte einen Krampf im Fuß/Bein, wie bei dem Unfall in Berlin:
https://taz.de/Neue-Erkenntnisse-zum...fall/!5631690/
:bäh:
Bisher konnte ich kein Urteil dafür finden. Hat da Jemand Infos?
Ich finde das gesetzl. Strafmaß für Raserei entschieden zu gering und ich hätte auch keinen Unterschied gemacht zwischen Raserei und illegalem Autorennen. Zu schnell ist zu schnell - egal, aus welchem Grund (bestenfalls könnte als Entschuldigung dienen, wenn man eineN SchwerkrankeN/eine Schwangere unter Geburt im Auto hat)