AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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Gehirnnutzer
Die Aufzählung diente eigentlich dazu, meinem Diskussionspartner auf Argumentationsmöglichkeiten mit reeller Grundlage aufmerksam zu machen und gibt nur bedingt meine Vorstellungen wieder.
Der Großteil meiner Ideen und Vorstellungen betreffen eher die normalen Gesetze, als das GG. Für das Grundgesetz sehe ich eigentlich nur folgende Veränderung im Rahmen direktdemokratische Elemente vor, jedoch müsste man die genaue Durchführung und die genauen Einzelheiten noch ausarbeiten.
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Stark! Man merkt, dass jahreslange gründliche Arbeit dahinter steckt; werde die entsprechenden Abschnitte meines Verfassungsentwurfs in einzelnen Beiträgen vorstellen und das, was in Deinem Beitrag meinen Vorstellungen entspricht, in meinen Verfassungsentwurf übernehmen.
Falls Du vorab den ganzen Entwurf einsehen willst: -> www.gds-zukunftsforum.de -> Gesetzesentwicklungsagentur -> Verfassungsreform in Deutschland.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
Man könnte mal, da ja sowieso viele Nutzer aus verschiedenen politischen Lagern das eine oder andere am Grundgesetz auszusetzen haben, einen Verfassungsfaden aufmachen und die entsprechenden Themen von A wie Auslandsbeziehungen bis Z wie Zensur durchdiskutieren.
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Dardonthinis
Stark! Man merkt, dass jahreslange gründliche Arbeit dahinter steckt; werde die entsprechenden Abschnitte meines Verfassungsentwurfs in einzelnen Beiträgen vorstellen und das, was in Deinem Beitrag meinen Vorstellungen entspricht, in meinen Verfassungsentwurf übernehmen.
Falls Du vorab den ganzen Entwurf einsehen willst: ->
www.gds-zukunftsforum.de -> Gesetzesentwicklungsagentur -> Verfassungsreform in Deutschland.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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Dardonthinis
Stark! Man merkt, dass jahreslange gründliche Arbeit dahinter steckt; werde die entsprechenden Abschnitte meines Verfassungsentwurfs in einzelnen Beiträgen vorstellen und das, was in Deinem Beitrag meinen Vorstellungen entspricht, in meinen Verfassungsentwurf übernehmen.
Falls Du vorab den ganzen Entwurf einsehen willst: ->
www.gds-zukunftsforum.de -> Gesetzesentwicklungsagentur -> Verfassungsreform in Deutschland.
Ich habe mir das ganze mal durchgelesen und habe zunächst folgende Anmerkungen zu machen:
Dardonthinis, beschäftige dich intensiver mit den Grundrechten, deren Auslegung, Rechtswirkung und Rechtsfolgen, denn du hast in den nachfolgenden Teilen einige Dinge drin, die im Widerspruch zu einigen der Grundrechte stehen.
Du packst zu viel in deinen Verfassungsentwurf hinein, was dem staatlichen Handeln die notwendige Flexibilität entzieht. Staatsziele kann man in einer Verfassung festschreiben, deren Umsetzung sollte man aber normalgesetzlichen Regelungen überlassen um auf verschiedene Entwicklungen reagieren zu können (Demografie, Verhältnisse zu andern Staaten, Weltentwicklung etc. pp.). Ein zu starres Verfassungskorset ist kontraproduktiv, kann im schlimmsten Fall dazu führen, das die eigentlichen Ziele, die man erreichen will, nicht mehr erreichbar sind.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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Gehirnnutzer
Ich habe mir das ganze mal durchgelesen und habe zunächst folgende Anmerkungen zu machen:
Dardonthinis, beschäftige dich intensiver mit den Grundrechten, deren Auslegung, Rechtswirkung und Rechtsfolgen, denn du hast in den nachfolgenden Teilen einige Dinge drin, die im Widerspruch zu einigen der Grundrechte stehen.
Du packst zu viel in deinen Verfassungsentwurf hinein, was dem staatlichen Handeln die notwendige Flexibilität entzieht. Staatsziele kann man in einer Verfassung festschreiben, deren Umsetzung sollte man aber normalgesetzlichen Regelungen überlassen um auf verschiedene Entwicklungen reagieren zu können (Demografie, Verhältnisse zu andern Staaten, Weltentwicklung etc. pp.). Ein zu starres Verfassungskorset ist kontraproduktiv, kann im schlimmsten Fall dazu führen, das die eigentlichen Ziele, die man erreichen will, nicht mehr erreichbar sind.
:ok:
Der Problematik, wie viel bzw. wie wenig man in eine Verfassung hinein packen soll, bin ich mir bewusst: Einerseits schränkt man die Flexibilität ein, wenn man viele bis ins Einzelne gehende Festlegungen trifft, andererseits enthält die bestehende Fassung des realen Grundgesetzes in wichtigen Bereichen zu wenig Festlegungen, so dass der einfache Gesetzgeber mehr oder weniger tun und lassen kann, was er will, besonders im Bereich des Naturschutzes, der Wirtschaftsordnung und des Verhältnisses zur EU. Der Verlust an Flexibilität würde auch durch das Einführen eines Bündels von Wegen zur unmittelbaren Gesetzgebung durch das Volk mindestens teilweise wieder wettgemacht. Schließlich gibt es ja inner- und außerhalb des Netzes ein Heer von Stimmen, die sich darüber beklagen, dass die heutigen Politiker fast durch die Bank ja doch machen, was sie wollen - das können sie nur, solang und soweit ihnen die Verfassung keine demokratisch legitimierten Grenzen setzt bzw. ihnen keine verbindlichen Handlungsaufträge gibt (z.B. Staatsziele).
Was Deinen Einwand angeht, dass ich mehr auf die Regelungen zu den Grundrechten achten solle, dürfte es das Beste sein, wenn wir diese Einwände einen nach dem anderen durchdiskutieren, so dass gegebenenfalls entsprechende Änderungen vorgenommen werden können. Das gilt aber nicht nur für diesen Themenbereich, sondern für meinen gesamten Verfassungsentwurf.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
Der Kardinalfehler der Verfassungsentwürfe ist m. E. die Menge der Bestimmungen.
Alles wahrhaft geniale ist einfach........ Für mich sollte der Entwurf der Verfassung auf ein Din A 4 Blatt passen, analog zu den 10 Geboten.
Wenn in eunfacher Form Grundrechte konkret definiert werden, kann der Staat diese niemals auslegen und verwässern.
Das ist wie im Steuerrecht nur durch die genaue Beschreibung einzelner Umstände mit den dazu passenden Ausnahmen möglich.
Die Festschreibung der Rechtsschutzgarantie für den einzelnen Bürger würde den Staat zwingen, seine Gesetze in diesen Grenzen zu formulieren, da sie ansonsten nur Makulatur sind.
Ein schönes Beispiel ist die Normierung, die die Minderheit zwingt, rechtwidrige Umstände hinzunehmen, da der Staat pauschalieren darf....weil es für ihn einfacher ist.
Schönes aktuelles Beispiel ist die Haushaltsabgabe......
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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hamburger
Wenn in eunfacher Form Grundrechte konkret definiert werden, kann der Staat diese niemals auslegen und verwässern.
Ich werfe als Gegenargument in den Ring, was mit der Bill of Rights geschehen ist.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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-jmw-
Ich werfe als Gegenargument in den Ring, was mit der Bill of Rights geschehen ist.
Die beste Verfassung nutzt eben nichts, wenn man sie nicht auch vor dem Einfluss der Politik und des Zeitgeistes schützt.
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OneDownOne2Go
Die beste Verfassung nutzt eben nichts, wenn man sie nicht auch vor dem Einfluss der Politik und des Zeitgeistes schützt.
Aber eine Verfassung muss auch die Möglichkeit bieten, sie den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Die Amerikaner haben ja seit 1788 auch 27 Amendments zur Verfassung hinzugefügt, sonst würde ihr Staat schon lange nicht mehr funktionieren.
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GSch
Aber eine Verfassung muss auch die Möglichkeit bieten, sie den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Die Amerikaner haben ja seit 1788 auch 27 Amendments zur Verfassung hinzugefügt, sonst würde ihr Staat schon lange nicht mehr funktionieren.
Es fragt sich, ob diese 27 Ergänzungen wirklich Verfassungsrang gebraucht hätten. Und ich bin überzeugt, dass es einen Nukleus an fundamentalen Leitsätzen gibt, deren Anpassung an "andere Zeiten" nicht notwendig ist.
Für mich fällt darunter - zum Beispiel - der strikte Ausschluss der politisch motivierten bzw. durch die Politik beeinflussten Ernennung von Verfassungsrichtern. Wieso sollte man solch eine Regelung jemals ändern müssen?
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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OneDownOne2Go
Es fragt sich, ob diese 27 Ergänzungen wirklich Verfassungsrang gebraucht hätten.
Vielleicht nicht alle, aber einige schon. Etwa Nr. 1, 4, 10, oder 13. Nr. 18 (Prohibition) wohl nicht, ist ja auch durch Nr. 21 längst aufgehoben worden.
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OneDownOne2Go
Und ich bin überzeugt, dass es einen Nukleus an fundamentalen Leitsätzen gibt, deren Anpassung an "andere Zeiten" nicht notwendig ist.
Gewiss, Prinzipien sind keine Modesache. So setzt ja auch das Grundgesetz in Art. 79 Grenzen für Änderungen desselben. Gewisse Dinge sind unantastbar (Menschenrechte, Föderalismus, ...).
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OneDownOne2Go
Für mich fällt darunter - zum Beispiel - der strikte Ausschluss der politisch motivierten bzw. durch die Politik beeinflussten Ernennung von Verfassungsrichtern. Wieso sollte man solch eine Regelung jemals ändern müssen?
Das würde ich nun nicht für ein Verfassungsprinzip halten. Man kann darüber auch geteilter Meinung sein. Das BVerfG ist schließlich kein ordentliches Gericht, sondern ein Verfassungsorgan. Wer soll die Richter denn bestimmen? Alle Leute und Gremien, die dafür in Frage kommen, agieren ihrer Natur nach im politischen Raum und haben bestimmte Meinungen, wie wir Normalbürger ja auch. Die Richter selbst übrigens ebenfalls. Das kann man niemandem verwehren, und sie treffen ja immerhin hochpolitische Entscheidungen. Da kann man nicht politisch abstinent sein. Wenn ich mir die Urteile des Gerichts ansehe, scheinen sie dennoch durchaus unabhängig zu handeln.