AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Du sollst die Bundesnotbremse verwenden!
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
https://www.t-online.de/auto/recht-u...hrunfall-.html
Lassen wir einmal aussen vor, dass der Lkw-Fahrer den Abstand unterschritten haben soll (da wäre ich dann doch neugierig wie man dies bewiesen hat)...ich bin da komplett anderer Meinung als die Richter am OLG Frankfurt.
Ich muss doch als Lenker eines Kfz nicht damit rechnen, dass mein Vordermann (warum auch immer) völlig unmotiviert bremst und damit eine Gefährdungslage mit ggf. anschließendem Unfall auslöst. Selbst wenn man da also den Abstand zum Vordermann einhält ist die Gefahr eines Auffahrunfalles doch deutlich höher anzusetzen - weil man rechnet ja nicht damit womit wohl sich die Reaktionszeit entsprechend verlängern dürfte.
Wenn also ein Hersteller ein nicht taugliches, weil fehleranfälliges System verbaut - dan hat gefälligst auch der Hersteller zu haften und nicht der, welcher infolge des Mangels sozusagen in den Unfall gezwungen wurde.
LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen auf Autobahnen ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten (§ 4 Abs. 3 StVO). Also von einem Leitpfosten zum nächsten.
Da die meist 90km/h fahren, beträgt der Bremsweg 45, Fall geklärt.
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
Pillefiz
LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen auf Autobahnen ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten (§ 4 Abs. 3 StVO). Also von einem Leitpfosten zum nächsten.
Da die meist 90km/h fahren, beträgt der Bremsweg 45, Fall geklärt.
Kannst du mal erklären, wie die "45" zustande kommen ? Würde mich mal interessieren....
:?
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
Zyankali
wer auffährt ist schuld... fertig. man hat gefälligst mit allem zu rechnen, so hab ichs jedenfalls mal gelernt...
Wer auf fährt hat, hat den Abstand nicht eingehalten oder mangelnde Sorgfalt verletzt, und ist damit schuld. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Er musst nämlich nicht damit rechnen, dass sein Vordermann grundlos und unvermittelt bremst oder einen Auffahr- Unfall sogar provoziert. Der bekommt dann nämlich mindestens eine MITschuld § 254 BGB. Aber gut, das wissen nur Leute, die von Jura Ahnung haben.
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Ich muss doch als Lenker eines Kfz nicht damit rechnen, dass mein Vordermann (warum auch immer) völlig unmotiviert bremst und damit eine Gefährdungslage mit ggf. anschließendem Unfall auslöst.
So ist es.
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
Zyankali
wer auffährt ist schuld... fertig.
man hat gefälligst mit allem zu rechnen, so hab ichs jedenfalls mal gelernt...
Ich persönlich sehe es genauso.
Einen Auffahrunfall hatte ich verursacht:
Rote Bedarfs-Fußgänger-Ampel.
Sekundenschlaf.
Nieselnasse Strasse.
Bremspedal getreten, war wie auf Kufen.
Selber ist mir Keiner aufgefahren.
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
cornjung
Wer auf fährt hat, hat den Abstand nicht eingehalten oder mangelnde Sorgfalt verletzt, und ist damit schuld. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Er musst nämlich nicht damit rechnen, dass sein Vordermann grundlos und unvermittelt bremst oder einen Auffahr- Unfall sogar provoziert. Der bekommt dann nämlich mindestens eine MITschuld § 254 BGB. Aber gut, das wissen nur Leute, die von Jura Ahnung haben.
So ist es.
Sehr interessant deine Begründung. Nur mal eine Frage. Wer ist denn "MITschuld" ?
Ist sehr interessant und nicht einfach zu klären.
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
Manni
Sehr interessant deine Begründung. Nur mal eine Frage. Wer ist denn "MITschuld" ? Ist sehr interessant und nicht einfach zu klären.
Das ist nicht meine Bergündung, sonderen die gültige Rechtslage. Schuldig ist der Auffahrer, mit schuldig der, dem er aufgefahren ist. Also der Vordermann.
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
cornjung
Das ist nicht meine Bergündung, sonderen die gültige Rechtslage. Schuldig ist der Auffahrer, mit schuldig der, dem er aufgefahren ist. Also der Vordermann.
Eher nicht. Begründe doch mal, warum der Vordermann mit schuldig ist. Für was ? Jedenfalls nach Beschreibung der Situation.
Ich nehme an, damit meinst du dich:
Aber gut, das wissen nur Leute, die von Jura Ahnung haben.
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
cornjung
Das ist nicht meine Bergündung, sonderen die gültige Rechtslage. Schuldig ist der Auffahrer, mit schuldig der, dem er aufgefahren ist. Also der Vordermann.
Wurde in dem thematisierten Urteil auch so gesehen: Für 2/3 des Schadens haftet der Auffahrende, 1/3 trägt die Fahrerin des vorderen Fahrzeugs.
AW: Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Zitat:
Zitat von
cornjung
Das ist nicht meine Bergündung, sonderen die gültige Rechtslage. Schuldig ist der Auffahrer, mit schuldig der, dem er aufgefahren ist. Also der Vordermann.
Das ist den Versicherungen die angenehmste Variante.
Beiden Kontrahenten verlieren Prozente. Beide bekommen den Schaden nicht beglichen oder verzichten wegen der Prozente auf ihren Anspruch.
PS: Sicher sollte man sein wenn der Abstand zum Vordermann 2 Sekunden beträgt. Nur denken Viele das darin genügend Platz für sie ist.