Marktmanipulation bei Junk-Bonds
Zitat:
Eine Legaldefinition der Marktmanipulation findet sich in § 20 a WpHG. So ist als Marktmanipulation verboten:
...
Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen" (§ 20 a (1) Ziffer 2 WpHG)
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Marktmanipulation
Laut deutscher Gesetzgebung ist das Aufkaufen der südosteuropäischen Junk-Bonds eindeutig eine Finanzmarktmanipulation.
Sollte man die Staatsbürger Deutschlands, die an dieser kriminellen Handlung beteiligt sind und waren, zur Rechenschaft ziehen?
AW: Marktmanipulation bei Junk-Bonds
Zitat:
Zitat von
mabac
http://de.wikipedia.org/wiki/Marktmanipulation
Laut deutscher Gesetzgebung ist das Aufkaufen der südosteuropäischen Junk-Bonds eindeutig eine Finanzmarktmanipulation.
Sollte man die Staatsbürger Deutschlands, die an dieser kriminellen Handlung beteiligt sind und waren, zur Rechenschaft ziehen?
Das Wichtigste hast Du aber vergessen :
Zitat:
"Das Verbot der Marktmanipulation gilt nicht, wenn die Handlung mit der zulässigen Marktpraxis auf dem betreffenden organisierten Markt oder in dem betreffenden Freiverkehr vereinbar ist und der Handelnde hierfür legitime Gründe hat. Als zulässige Marktpraxis gelten nur solche Gepflogenheiten, die auf dem jeweiligen Markt nach vernünftigem Ermessen erwartet werden können und von der BaFin als zulässige Marktpraxis im Sinne dieser Vorschrift anerkannt werden."
Und wenn selbst die EZB z.B. Griechenlandanleihen unterstützt kann kann wohl keine Rede con Marktmanipulation sein. :D