AW: Ein Million-Strafte für Flüchtlinge-Seenotretter!
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Deutschmann
Keine Frage. Aber man muss auch die Kirche im Dorf lassen. Ich bin in einer Katalysator-losen, dafür Asbest-reichen Zeit aufgewachsen und habe kein Pseudo-Krupp oder sonst was. Höchstens ne Raucherlunge. Für jede Zigarette die ich rauiche, kann ich bestimmt 10 Stunden in Hong-Kong an der Kreuzung stehen. 40 mikro an der Strasse ist so lächerlich wenig - zumal die Leute nicht rund um die Uhr damit belastet werden. 1x die Wohnung fegen und du kannst vermutlich 14 Tage Urlaub im Heslacher Tunnel machen. Kommt aufs gleiche raus.
In HongKong ist die luft sehr gut.
Seebrise,keine Industrie,viel Tesla und Gasautos.
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Skorpion968
Ich komme sehr viel raus. Heute wieder den ganzen Tag. Aber im Gegensatz zu dir umgebe ich mich nicht ständig mit den gleichen Gesinnungsdödeln, die sich gegenseitig die üblichen Internetmärchen erzählen und nicht einen einzigen der "Schätzchen" persönlich kennen. :D
Wenn diese Werte ILLEGAL wären, würde die DUH ja vor keinem Gericht bestehen. Dann hätte sie alle Prozesse krachend verloren. Aber das Gegenteil ist der Fall. Nicht nur ein Gericht, nicht nur zwei oder drei, sondern alle Gerichte, die Verfahren zu bearbeiten hatten (das sind mittlerweile über 20), haben für die DUH geurteilt. Also quak hier nichts von illegal.
Haben sie eben nicht! Siehe Aachen. Da entschied das Gericht, dass die Luftreinhaltepläne überarbeitet werden müssen - verhängte aber kein Fahrverbot.
https://www.waz.de/region/rhein-und-...226639795.html
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pixelschubser
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Das NRW-Oberverwaltungsgericht gibt einer Klage der Umwelthilfe Recht...
Sogar in diesem Verfahren bekam die deutsche Umwelthilfe recht. Die im Text genannten "fehlerhaften Prognosen" und "veraltete Datenbasis" bezieht sich auf den Luftreinehalteplan der Stadt Aachen. Nicht auf die Messwerte, die die deutsche Umwelthilfe vorgebracht hatte. Und nirgendwo ist die Rede von illegalen Werten. Wären die Werte tatsächlich illegal, hätte die deutsche Umwelthilfe das Gerichtsverfahren verloren.
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Kein Wert ist illegal!!!! :compr:
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Jetzt gebt dem Münsteraner Gernegroß ein paar TRGS zu lesen. Speziell jene technische Regeln, die sich mit dem Meßaufbau befassen. Sonst müssen wir uns den "viele Menschen"-Quatsch noch ewig anhören.
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Skorpion968
Sogar in diesem Verfahren bekam die deutsche Umwelthilfe recht. Die im Text genannten "fehlerhaften Prognosen" und "veraltete Datenbasis" bezieht sich auf den Luftreinehalteplan der Stadt Aachen. Nicht auf die Messwerte, die die deutsche Umwelthilfe vorgebracht hatte. Und nirgendwo ist die Rede von illegalen Werten. Wären die Werte tatsächlich illegal, hätte die deutsche Umwelthilfe das Gerichtsverfahren verloren.
Da steht:
"Der Plan für das Jahr 2019 sei rechtswidrig, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei."
Soweit richtig.
Aber da steht auch:
"Dabei ging es vor dem Oberverwaltungsgericht nur um ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Aachen. Und Resch hatte da wohl noch nicht geahnt, wieviel Zeit sich der 8. Senat des OVG an diesem Tag noch nehmen wird.
Nach stundenlanger Beratung und Diskussion mit Kläger und Beklagten zogen sich die Richter nach fast sechs Stunden mündlicher Verhandlung gegen 16.15 Uhr zurück. Eine Stunde später gab es dann das Urteil. Und es fiel für alle überraschend aus. Das OVG gab für Aachen kein Fahrverbot vor."
Heisst also, es ging der DUH sehr wohl um ein Diesel-Fahrverbot für Aachen, was das Gericht jedoch nicht verhängte.
Du hast behauptet, dass ALLE Gerichte den Klagen der DUH folgen. Dies tat das OVG Aachen aber eben nicht!
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Sven71
Jetzt gebt dem Münsteraner Gernegroß ein paar TRGS zu lesen. Speziell jene technische Regeln, die sich mit dem Meßaufbau befassen. Sonst müssen wir uns den "viele Menschen"-Quatsch noch ewig anhören.
Rockkonzerte mit Pyrotechnik müssen auch verboten werden, da sind ganz viele Menschen und die müssen dann die ganzen giftigen Sachen einatmen.
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pixelschubser
Da steht:
"Der Plan für das Jahr 2019 sei rechtswidrig, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei."
Soweit richtig.
Aber da steht auch:
"Dabei ging es vor dem Oberverwaltungsgericht nur um ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Aachen. Und Resch hatte da wohl noch nicht geahnt, wieviel Zeit sich der 8. Senat des OVG an diesem Tag noch nehmen wird.
Nach stundenlanger Beratung und Diskussion mit Kläger und Beklagten zogen sich die Richter nach fast sechs Stunden mündlicher Verhandlung gegen 16.15 Uhr zurück. Eine Stunde später gab es dann das Urteil. Und es fiel für alle überraschend aus. Das OVG gab für Aachen kein Fahrverbot vor."
Heisst also, es ging der DUH sehr wohl um ein Diesel-Fahrverbot für Aachen, was das Gericht jedoch nicht verhängte.
Du hast behauptet, dass ALLE Gerichte den Klagen der DUH folgen. Dies tat das OVG Aachen aber eben nicht!
:appl: :gp:
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Skorpion968
Ich habe es Nathan angeboten.
Du siehst ich registriere viel. Auch deine Schreiberei hat sich verändert.
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Skorpion968
Was spricht denn dagegen, die Schadstoffbelastung an den Orten zu messen, wo sich viele Menschen aufhalten? Hm? Dass dir die Messwerte nicht passen?
Es geht ja nicht um irgenwelche "Superängstlichen"? Das ist nicht nur ein individuelles Problem. Das ist ein gesellschaftliches Problem, weil die durch die hohe Schadstoffbelastung verursachten Erkrankungen wiederum ein gesellschaftlicher Kostenfaktor sind. Sieh mal, all die Leute, die du mit deinen scheiß Abgasen vergiftest und die dadurch krank werden, müssen behandelt werden. Das kostet. Und das sind keine Pfennigbeträge.
All die Leute, die meinen, dass das überhaupt nicht krank macht, können ihre große Fresse meinetwegen über den nächsten Auspuff stülpen und mal so richtig tief inhalieren. Ist vielleicht auch eine nette Erfahrung. Oder sich freiwillig für so ein Experiment melden, wo bisher nur Tiere der Exposition von Schadstoffen ausgesetzt werden. Wäre doch mal spannend, wenn ihr am eigenen Leib beweisen würdet, dass das unschädlich ist. :D
Einverstanden,
dann messen wir.............aber mit welchem Grenzwert????
Bei NO2 wäre da ein Grenzwert, welcher in Räumen gilt,
d.h.
wo über Luft/Wind usw. keine Abminderung stattfinden kann
doch "sinnvoller".:D
Also bei
950 Microgramm pro Kumikmeter Luft
haben wir doch mit dem Autoverkehr absolut nicht die geringsten Probleme.:haha: