AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern
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Westbürger
Dafür gibt es eine einfache Lösung. Einfach die EGV nicht unterschreiben. Vertragsfreiheit.
Das wissen nur viele Betroffene nicht. Zudem treten die Ämter in einer Weise auf, die suggeriert, dass man das hinnehmen muss. Widerspruch oder Klage reichen die Wenigsten ein. Und auch dann wird immer wieder aufs neue versucht eine EGV unterzujubeln oder anzuordnen.
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DJ_rainbow
War ich schon, ist aber auch schon was her. Hab demnächst 10jähriges - und den Vorteil, dass kein illegal zugelaufener Forderasiate meinen Job machen kann.
Aber um noch mal aufs Thema zurückzukommen... zum einen hat es ja Ursachen, wenn der eine vor und der andere hinter dem Schreibtisch sitzt. Zum anderen würde es den Betroffenen kaum besser gehen, wenn die steinzeitstalinistischen Armseligkeits-Orks von der Mauermördersekte regieren würden. Denn dann würde wieder rumgebebelt, dass derjenige, der nicht arbeitet, auch nicht essen soll. Da würde sich die Klientel aber gewaltig umschauen! Und drittens... das Gejammer und Geheule ist das eine - wenn die Energie, die da verpulvert wird, in Jobsuche gesteckt würde - und angeblich suchen die ja alle Jobs -, würde mehr dabei rausspringen. Wohl für den Anfang nicht der Traumjob - aber man kann ja weitersuchen.
Es gibt aber inzwischen Leute, die sitzen heute hinter dem Schreibtisch, und schon morgen stehen sie davor.
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Rutt
mfg
rutt
Alter Hut.
Bei mir ist das zwar bereits über 10 Jahre her, aber ich habe mich einem solchen Kurs verweigert und wurde daraufhin zu 100% sanktioniert - Lebensmittelgutscheine.
Kursleiter und Sachbearbeiterin waren "sehr gut bekannt" miteinander.
Heute könnte ich mich dem entziehen, da ich nur ALGI und keine Leistungen nach SGBII/Hartz4 erhalten würde. Einstehens- und Vertrauensgemeinschaft. Mein Weib müsste mich durchfüttern.
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Westbürger
Kannst du mir das bitte begründen?
Nicht unterschreiben heißt, dass man der Willkür des Jobcenters ausgeliefert ist. Man kann zwar Widerspruch einlegen was aber zur Folge hat, dass man zu einer anderen unsinnigen Maßnahme herangezogen wird. Alles nicht so einfach wie es sich so mancher vorstellt. Die einfache Lösung ist schon deshalb keine, weil sie in den meisten Fällen Sanktionen nach sich zieht. Das wissen die Jobcenter und der Gesetzgeber auch. Von daher ist es nicht zu empfehlen.
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pixelschubser
Alter Hut.
Bei mir ist das zwar bereits über 10 Jahre her, aber ich habe mich einem solchen Kurs verweigert und wurde daraufhin zu 100% sanktioniert - Lebensmittelgutscheine.
Kursleiter und Sachbearbeiterin waren "sehr gut bekannt" miteinander.
Heute könnte ich mich dem entziehen, da ich nur ALGI und keine Leistungen nach SGBII/Hartz4 erhalten würde. Einstehens- und Vertrauensgemeinschaft. Mein Weib müsste mich durchfüttern.
Mir wurde einmal das Arbeitslosengeld gesperrt, weil ich in den 3 Wochen meiner Arbeitslosigkeit nicht genügend Bewerbungen geschrieben hatte.
Als man mir mitteilte daß man mir kein Geld zukommen lassen wird, war ich bereits beschäftigt in der Firma von der ich bereits eine Zusage hatte bevor ich mich arbeitssuchend meldete.
Mein Fehler war es, die Zusage nicht schriftlich zu haben und daß ich meine Bewerbungsschreiben in der 3. Woche der Arbeitslosigkeit nicht fortgeführt hab und somit letztendlich zu wenig Bewerbungen vorzuweisen hatte.
Vor Gericht hatte ich verloren, weil ich 1 Bewerbungsschreiben zuwenig vorzuweisen hatte und somit bewiesen war, daß meinerseits kein Bestreben vorhanden war wieder ins Berufsleben zu treten. :crazy:
Schon seltsam, daß man jenen die zuvor nie arbeitslos waren, schon nach 2-3 Wochen das Geld sperrt aber irgendwelchen arbeitsfaulen Gesindel jahrelang das Geld in den Arsch schiebt.
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Rutt
mfg
rutt
Kleine Korrektur, nicht die Interessen der kleinen Angestellten und Mitarbeiter sind es, die solche Praktiken forcieren! Es sind politische Vorgaben die von den "Großkopferten" der Arbeitsämter und Jobcenter an die Mitarbeiter weitergegeben werden! Dem einzelnen Vermittler oder Mitarbeiter in den Leistungsabteilungen ist das völlig Schnuppe. Importierten Nachschub gibt es ja genug.......
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Sing Sing
Es gibt aber inzwischen Leute, die sitzen heute hinter dem Schreibtisch, und schon morgen stehen sie davor.
Auch das hat dann ja Gründe.
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Systemkritiker
Mir wurde einmal das Arbeitslosengeld gesperrt, weil ich in den 3 Wochen meiner Arbeitslosigkeit nicht genügend Bewerbungen geschrieben hatte.
Als man mir mitteilte daß man mir kein Geld zukommen lassen wird, war ich bereits beschäftigt in der Firma von der ich bereits eine Zusage hatte bevor ich mich arbeitssuchend meldete.
Mein Fehler war es, die Zusage nicht schriftlich zu haben und daß ich meine Bewerbungsschreiben in der 3. Woche der Arbeitslosigkeit nicht fortgeführt hab und somit letztendlich zu wenig Bewerbungen vorzuweisen hatte.
Vor Gericht hatte ich verloren, weil ich 1 Bewerbungsschreiben zuwenig vorzuweisen hatte und somit bewiesen war, daß meinerseits kein Bestreben vorhanden war wieder ins Berufsleben zu treten. :crazy:
Schon seltsam, daß man jenen die zuvor nie arbeitslos waren, schon nach 2-3 Wochen das Geld sperrt aber irgendwelchen arbeitsfaulen Gesindel jahrelang das Geld in den Arsch schiebt.
Noch seltsamer ist es wenn hier Leute Vorschläge machen wie man sich Maßnahmen oder der Willkür des Jobcenters entziehen kann, sich aber nicht bewusst sind welche Konsequenten eine Ablehnung hat.
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schlaufix
Nicht unterschreiben heißt, dass man der Willkür des Jobcenters ausgeliefert ist. Man kann zwar Widerspruch einlegen was aber zur Folge hat, dass man zu einer anderen unsinnigen Maßnahme herangezogen wird. Alles nicht so einfach wie es sich so mancher vorstellt. Die einfache Lösung ist schon deshalb keine, weil sie in den meisten Fällen Sanktionen nach sich zieht. Das wissen die Jobcenter und der Gesetzgeber auch. Von daher ist es nicht zu empfehlen.
Nicht unterschreiben, hat meistens zur Folge, dass man einen Verwaltungsakt bekommt. Das ist immer besser, als zu unterschreiben, weil man der EGV nicht zugestimmt hat. Darauf legt man Widerspruch ein. Das Jobcenter kann niemanden sanktionieren, nur weil er eine EGV nicht unterschrieben hat.
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Systemkritiker
Mir wurde einmal das Arbeitslosengeld gesperrt, weil ich in den 3 Wochen meiner Arbeitslosigkeit nicht genügend Bewerbungen geschrieben hatte.
Als man mir mitteilte daß man mir kein Geld zukommen lassen wird, war ich bereits beschäftigt in der Firma von der ich bereits eine Zusage hatte bevor ich mich arbeitssuchend meldete.
Mein Fehler war es, die Zusage nicht schriftlich zu haben und daß ich meine Bewerbungsschreiben in der 3. Woche der Arbeitslosigkeit nicht fortgeführt hab und somit letztendlich zu wenig Bewerbungen vorzuweisen hatte.
Vor Gericht hatte ich verloren, weil ich 1 Bewerbungsschreiben zuwenig vorzuweisen hatte und somit bewiesen war, daß meinerseits kein Bestreben vorhanden war wieder ins Berufsleben zu treten. :crazy:
Schon seltsam, daß man jenen die zuvor nie arbeitslos waren, schon nach 2-3 Wochen das Geld sperrt aber irgendwelchen arbeitsfaulen Gesindel jahrelang das Geld in den Arsch schiebt.
Arbeitslosigkeit kann in dieser BRD immer wieder mal "passieren". Man hat aber in der Regel dann auch in eine AV eingezahlt und zumindest bei ALGI steht einem die Leistung dann auch zu.
Was einem gewissen Klientel hingegen teilweise über Jahrzehnte OHNE Gegenleistung in der Arsch geschoben wird, dürfte die Sozialkassen um Milliardenbeträge entlasten...zugunsten deutscher Arbeitnehmer.