Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
Die EU-Dämokraten haben mal wieder eine neue Verordnung gestrickt.
VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. November 2019
über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2088/2020-07-12
Die Verordnung (zB. Veröffentlichungen über ihre Internetseite) gilt nicht nur für "Finanzmarktteilnehmer"
sondern auch für Finanzberater - allerdings nicht für Firmen mit weniger als 3 Angestellten!
AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
Zitat:
Zitat von
tosh
Die EU-Dämokraten haben mal wieder eine neue Verordnung gestrickt.
VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. November 2019
über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2088/2020-07-12
Die Verordnung (zB. Veröffentlichungen über ihre Internetseite) gilt nicht nur für "Finanzmarktteilnehmer"
sondern auch für
Finanzberater - allerdings nicht für Firmen mit weniger als 3 Angestellten!
Zitat:
Artikel 2a
Prinzip keinen nennenswerten Schaden anrichten
Und genau diese Gummi"definition" zieht sich dann durch
Ein paar Quadratkilometer unwiederbringlich zerstörter Wald ist dann nennenswert? Ein paar Obdachlose mehr?
Nur noch Tanten. Dilet tanten
AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Zitat:
Artikel 2a
Prinzip keinen nennenswerten Schaden anrichten
Und genau diese Gummi"definition" zieht sich dann durch
Ein paar Quadratkilometer unwiederbringlich zerstörter Wald ist dann nennenswert? Ein paar Obdachlose mehr?
Nur noch Tanten. Dilet tanten
Da geht es doch nicht um Schaden sondern nur um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen:
"...um die Einzelheiten zu Inhalt und Darstellung der Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 2 Nummer 17 der vorliegenden Verordnung näher festzulegen, die Inhalt, Methoden und Darstellung von Nachhaltigkeits-Indikatoren für nachteilige Auswirkungen nach Artikel 4 Absätze 6 und 7 der vorliegenden Verordnung entsprechen..."
AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
Zitat:
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tosh
Die EU-Dämokraten haben mal wieder eine neue Verordnung gestrickt.
VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. November 2019
über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2088/2020-07-12
Die Verordnung (zB. Veröffentlichungen über ihre Internetseite) gilt nicht nur für "Finanzmarktteilnehmer"
sondern auch für
Finanzberater - allerdings nicht für Firmen mit weniger als 3 Angestellten!
Vollkommen wertlos, was die EU Deppen machen, die kontrollieren NIchts, Niemand hat sie gewählt, keine Justiz, Umgesetzt wird NICHTS und wer am besten besticht, erhält viel Geld, am besten noch mit Club Service, inklusive Koks im Ausland und gefakter Reise Ausgaben
AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
Zitat:
Zitat von
tosh
Da geht es doch nicht um Schaden sondern nur um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen:
"...um die Einzelheiten zu Inhalt und Darstellung der Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 2 Nummer 17 der vorliegenden Verordnung näher festzulegen, die Inhalt, Methoden und Darstellung von Nachhaltigkeits-Indikatoren für nachteilige Auswirkungen nach Artikel 4 Absätze 6 und 7 der vorliegenden Verordnung entsprechen..."
Eben, da ist es wieder: erhebliche. Wer bestimmt das?
Ist wie damals" unwesentliche Mängel". Wurde nach 3 Jahren aus gutem Grund wieder gestrichen
AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
Zitat:
Zitat von
tosh
Da geht es doch nicht um Schaden sondern nur um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen:
"...um die Einzelheiten zu Inhalt und Darstellung der Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 2 Nummer 17 der vorliegenden Verordnung näher festzulegen, die Inhalt, Methoden und Darstellung von Nachhaltigkeits-Indikatoren für nachteilige Auswirkungen nach Artikel 4 Absätze 6 und 7 der vorliegenden Verordnung entsprechen..."
Und was bedeutet das auf Deutsch? Tut mir leid, so einen Kauderwelsch kann man nicht verstehen - als normaler Mensch.
AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
Zitat:
Zitat von
Neu
Und was bedeutet das auf Deutsch? Tut mir leid, so einen Kauderwelsch kann man nicht verstehen - als normaler Mensch.
Das ist Beamten-Deutsch. Selbstständige haben schon eine gewisse Erfahrung mit solchen Verordnungen.
Wweil, es geht um erhebliche Strafen bei Nichtbefolgung bis hin zur Vernichtung ihrer Firma.
Für arme Normalos:
Es geht um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen für Anleger, durch von Firmen gemachte falsche Angaben über Nachhaltigkeit ihrer Finanzprodukte - die sollen durch das Gesetz vermieden werden.
Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsverdreher.
AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
ist wieder mal eine Comedy Show, denn noch nie wurde etwas umgesetzt, Das hätten die 2008 machen müssen. Wirecard, die Ausstände der KfW Bank, die Umtriebe der Deutschen Bank sagen genug
AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021
Zitat:
Zitat von
navy
ist wieder mal eine Comedy Show, denn noch nie wurde etwas umgesetzt, Das hätten die 2008 machen müssen. Wirecard, die Ausstände der KfW Bank, die Umtriebe der Deutschen Bank sagen genug
Das sind Ausnahmen die die Regel bestätigen, da haben entsprechende Stellen geschlafen.
Normalerweise werden solche Gesetze die EU-Recht in Deutsches Recht umsetzen ziemlich genau befolgt.
Die betreffenden Firmen werden jetzt schleunigst ihre Produkte auf Nachhaltigkeit prüfen und alles in ihren Webseiten offen legen, weil sonst Strafen drohen.
Sag niemals nie.