Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlen
Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.
Warten auf endgültige Klärung der Rechtslage
Nach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die rechtliche Auseinandersetzung mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: Hunderte Bürgen haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.
https://www.ndr.de/nachrichten/niede...uergen102.html
Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
Reconquista
[...] Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
"allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.
So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
-jmw-
"allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.
So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.
Selbst wen dem so wäre, liegt irgendetwas schriftliches vor ? Wenn ja, dann ist dieser ganze Zinnober überflüssig.
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
torun
Selbst wen dem so wäre, liegt irgendetwas schriftliches vor ? Wenn ja, dann ist dieser ganze Zinnober überflüssig.
:kahn:, was im Kleingedruckten steht. Dennoch sind Zusicherungen Zusicherungen und also Ehrensache.
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
-jmw-
:kahn:, was im Kleingedruckten steht. Dennoch sind Zusicherungen Zusicherungen und also Ehrensache.
Allgemein schon, aber nicht von Politikern.
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
-jmw-
"allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.
So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.
Diesen "Rechtsstaat" schert es bei anderen Themen auch nicht, dem Bürger mit aberwitzigen Entscheidungen in die Tache zu greifen. Ich habe letztes Jahr Anschlussgebühren für einen über 100 Jahre alten Abwasserabschluss bezahlt, in einem kleinen sachsen-anhaltinischen Dorf wurden Straßenbaugebühren für eine Straße erhoben, die die Anwohner 1973 in Eigenleistung saniert hatten, etc. p.. Warum soll nun ausgerechnet bei Schlechtmenschen, die uns arbeitenden Idioten gern und bereitwillig zusätzliche Steuerlasten durch lebenslang zu alimentierende "Flüchtlinge" aufhalsen wollten, eine Ausnahme von dieser schönen Regel gemacht werden?
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
Reconquista
Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlenDie Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.
Warten auf endgültige Klärung der RechtslageNach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die
rechtliche Auseinandersetzung mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange:
Hunderte Bürgen haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.
https://www.ndr.de/nachrichten/niede...uergen102.html
Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
Wen interessieren schon Gesetze, wenn es darum geht, mit dem Geld Anderer völlig fremden Menschen zu "helfen" und sich so ein gutes Gewissen zu besorgen?
Natürlich werden wir zahlen, nicht nur die Bürgschaften, sondern auch die anderen anfallenden Kosten, vom Familiennachzug bis zu deren Rente.
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
torun
Allgemein schon, aber nicht von Politikern.
Kamen die Zusicherungen aus der Politik oder von der Verwaltung oder von beiden?
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
Maitre
Diesen "Rechtsstaat" schert es bei anderen Themen auch nicht, dem Bürger mit aberwitzigen Entscheidungen in die Tache zu greifen. Ich habe letztes Jahr Anschlussgebühren für einen über 100 Jahre alten Abwasserabschluss bezahlt, in einem kleinen sachsen-anhaltinischen Dorf wurden Straßenbaugebühren für eine Straße erhoben, die die Anwohner 1973 in Eigenleistung saniert hatten, etc. p.. Warum soll nun ausgerechnet bei Schlechtmenschen, die uns arbeitenden Idioten gern und bereitwillig zusätzliche Steuerlasten durch lebenslang zu alimentierende "Flüchtlinge" aufhalsen wollten, eine Ausnahme von dieser schönen Regel gemacht werden?
Jede Ausnahme bringt uns der Regel näher.
AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Jede Ausnahme bringt uns der Regel näher.
Aber warum ausgerechnet eine Ausnahme bei Charakterschweinen machen, die in der Hoffnung, es koste nur das Geld der Anderen, sehenden Auges ein Fass ohne Boden eröffneten? Diese Menschen sind es, die dich als Nazi betiteln, wenn du für ihr "Social Engineering" nicht sofort bereit bist, deine Brieftasche immer weiter aufzumachen. Das sind romantisierende rotweintrinkende Nimbys, die in ihren Besserviertel sitzen und von einer Multikultigesellschaft faseln, deren Folgen sie am eigenen Leibe nicht zu verspüren gedenken.