AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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Suppenkasper
Es ist die Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch in der BRD? Wo ist denn sein Gültigkeitsbereich? Wie kann es denn, auch von der Regierung, Tag für Tag straflos gebrochen werden wenn es noch gilt? Meiner bescheidenen Ansicht nach leben die Restdeutschen seit der Wiedervereinigung in einem rechtsfreien Raum, in dem nur noch de facto Rechtssprechung existiert. Die politischen Ereignisse der letzten jahre illustrieren dies beredt. Höchste Politiker beugen und ignorieren bestehende Gesetze ganz nach Gutdünken, ohne dafür belangt werden zu können. Berechtigte versuche sie dafür anzuklagen werden einfach vom Tisch gewischt, geradezu frech verlacht. Das ist keine "freiheitliche Demokratie", das ist eine fremdgesteuerte linksfaschistische Diktatur gegen das eigene Volk übelster Sorte (und ja, ich habe im Gegensatz zu den meisten Dödeln die den Begriff bei allen sich bietenden Gelegenheiten im Maule führen einen sehr genau definierten Begriff von Faschismus, danke der Nachfrage).
Suppenkasper, man sollte sich Urteile anschauen, wenn auf sie verwiesen wird. In den heutigen Internetzeiten sehr einfach:
https://opinioiuris.de/entscheidung/1601
Das so oft erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, auf das gern ohne Angabe des Aktenzeichens verwiesen wird, schließlich trifft es ein ganz andere Aussage als ihm immer nach gesagt wird.
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Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Der Geltungsbereich einer Rechtsnorm muss nicht konkret definiert sein, sondern er muss für den Normunterworfenen erkennbar sein.
Name der Rechtsnorm: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Geltungsbereich durch den Namen erkennbar.
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Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Geltungsbereich durch die Präambel erkennbar.
Dann haben wie noch die Ratifizierung des GG, die Beitrittserklärung der DDR, den Einigungsvertrag etc. pp..
Der Geltungsbereich ist auch dadurch erkennbar.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
Für alle, die an den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat glauben:
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Ich sehe den Satanismus der westlichen Demokratie in folgenden, diesem System inhärenten Elementen:
Lüge, Täuschung und Betrug, vor allem eine sich auf alles erstreckende Destruktivität: Recht, Gesetz, Eigentum, Staaten, Sprachen, Kulturen und die Existenz ganzer Völker.
Dr. iur. Damien Viguier erklärt in sehr wohlgesetzten Worten einen Aspekt des liberalkapitalistisch-demokratischen Satanismus:
Organisationen des Antirassismus würden jenseits der Legalität Druck ausüben, um Alain Soral verhaften zu lassen.
Soral wurde wegen eines Verstoßes gegen das Presserecht verurteilt, aber im französischen Presserecht sind keine Haftbefehle vorgesehen, was eine gewisse Lobby mit allen Mitteln zu umgehen versuche, die ein perverses Vergnügen empfinde, einen Gegner außerhalb der Legalität zu bekämpfen. *Wir haben die Macht, den französischen Staat zu zwingen, schweren Betrug zu begehen.*
So ähnlich ist es schon beim IMT gelaufen, das mir zunehmend wie eine in rechtsstaatlichen Formen zelebrierte schwarze Messe vorkommt.
Homöopathisch verdünnt kann man den satanischen d.h. mit Lüge und Betrug operierenden Charakter der Demokratie auch vor Gerichten der OMF-BRD erleben, etwa in Augsburg und dort richtenden, die Beweisaufnahme fälschenden Kotz- und Stinkmösen.
Tempranillo
https://www.egaliteetreconciliation....eon-54755.html
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=487061
In der BRD gilt weiterhin Besatzungsrecht, wir leben als unter Bedingungen wie in viele Länder Europas zur Zeit der Hitler-Besatzung.
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Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) legt detailliert dar, dass im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 zwar die damalige Sowjetunion, nicht aber die Westalliierten auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland verzichteten. RT Deutsch fragte diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nach.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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l] Noch was zu den Cyberplänen vom Cyberheimathorst:
Die Bundesregierung plant nach Informationen des BR, Cyberangriffe aktiv abzuwehren und dazu Server zu zerstören, über die die Angriffe laufen. Wie weit die Überlegungen mittlerweile fortgeschritten sind, ergibt sich aus einem internen "Konzeptpapier", das BR Recherche vorliegt.
Aha. Soso. Server zerstören, ja? Per Cyber-Cyber? Nee, klar.NICHT EINEN haben die gefunden, der sich mit sowas auskennt? Die haben wirklich nicht mal einen Freund, der sie diskret zur Seite nimmt, und ihnen sagt, dass sie sich gerade öffentlich zur Lachnummer machen?! So ein bisschen tun mir die Unions-Politiker ja schon leid.
Wenigstens einen Freund! Nicht?
Wow.
Einen!!
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AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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Suppenkasper
Es ist die Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch in der BRD? Wo ist denn sein Gültigkeitsbereich?
Erstens gilt ein Gesetz grundsätzlich überall dort, wo der Gesetzgeber etwas zu sagen hat. Dass ein Geltungsbereich explizit genannt wird, ist die Ausnahme und nur dann üblich, wenn vom Prinzip abgewichen wird (wie etwa beim OwiG, das auch auf Schiffen und in Flugzeugen gilt, die das deutsche Hoheitszeichen tragen).
Zweitens steht der Geltungsbereich des Grundgesetzes in seinem Titel.
Drittens steht er auch in der Präambel.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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GSch
Erstens gilt ein Gesetz grundsätzlich überall dort, wo der Gesetzgeber etwas zu sagen hat. Dass ein Geltungsbereich explizit genannt wird, ist die Ausnahme und nur dann üblich, wenn vom Prinzip abgewichen wird (wie etwa beim OwiG, das auch auf Schiffen und in Flugzeugen gilt, die das deutsche Hoheitszeichen tragen).
Zweitens steht der Geltungsbereich des Grundgesetzes in seinem Titel.
Drittens steht er auch in der Präambel.
Mhm. Und was sagen die 2+4-Verträge und ihre Implikationen dazu?
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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Suppenkasper
Mhm. Und was sagen die 2+4-Verträge und ihre Implikationen dazu?
Nichts. Absolut nichts. Auch der 2+4-Vertrag ist deutsches Gesetz und gilt - festhalten! - in der Bundesrepublik Deutschland.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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GSch
Nichts. Absolut nichts. Auch der 2+4-Vertrag ist deutsches Gesetz und gilt - festhalten! - in der Bundesrepublik Deutschland.
Und was ist mit dem Einigungsvertrag von 1990 und Artikel 23? Der legte den Geltungsbereich des GG fest und wurde gestrichen. Wo ist seither der Geltungsbereich des GG rechtskräftig definiert worden?
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
Tolles deutsch !!!
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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Suppenkasper
Und was ist mit dem Einigungsvertrag von 1990 und Artikel 23? Der legte den Geltungsbereich des GG fest und wurde gestrichen. Wo ist seither der Geltungsbereich des GG rechtskräftig definiert worden?
Erstens ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nach wie vor aus seinem Titel, falls das nicht schon bemerkt worden sein sollte.
Zweitens steht er auch in der Präambel, falls auch das noch nicht bemerkt worden sein sollte.
Drittens ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auch aus dem Einigungsvertrag.
Artikel 23 GG aF legte nie den Geltungsgereich des Grundgesetzes fest, sondern beschrieb nur den territorialen Zustand von 1949, verbunden mit der Erwartung, dass der sich eines Tages ändern würde. Was er 1990 auch tat.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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GSch
Erstens ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nach wie vor aus seinem Titel, falls das nicht schon bemerkt worden sein sollte.
Zweitens steht er auch in der Präambel, falls auch das noch nicht bemerkt worden sein sollte.
Drittens ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auch aus dem Einigungsvertrag.
Artikel 23 GG aF legte nie den Geltungsgereich des Grundgesetzes fest, sondern beschrieb nur den territorialen Zustand von 1949, verbunden mit der Erwartung, dass der sich eines Tages ändern würde. Was er 1990 auch tat.
So wird üblicherweise von Systemschranzen argumentiert.
Originalwortlaut:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Womit genau wurde es in Kraft gesetzt? Der Artikel wurde gestrichen. Nix wurde da in Kraft gesetzt.
Stattdessen haben wir nun Folgendes:
Art. 23
(1) 1Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. 2Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. 3Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) 1Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. 2Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. 3Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) 1In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. 2Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) 1Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. 2Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. 3Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) 1Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. 2Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. 3In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) 1Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. 2Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Dadurch wurde er ersetzt.
Die verlogene aktuelle Präambel
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Das deutsche Volk hat sich einen Scheißdreck gegeben, das deutsche Volk wurde nicht einmal gefragt.
Dieser verlogene Scheißdreck hat folgendes ersetzt, das niemals umgesetzt wurde. Ein Besatzerkonstrukt hat das andere geschluckt und wurde dabei völkerrechtlich noch mehr demontiert als es zuvor schon war, da kannst Du Systemwurm Dich winden so viel Du willst:
m Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.