"Extremismusklausel" ist rechtswidrig
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Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Verein wurden 600 Euro Fördermittel verwehrt
Der Pirnaer Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern zu unterzeichnen.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versagte ihm daraufhin 600 Euro aus dem Bundesförderprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" für den Druck von Flyern. Das Gericht bewertete den Zuwendungsbescheid mit Auflage zu einem schriftlichen Demokratiebekenntnis als rechtswidrig. Die vorgegebene Erklärung sei demnach zu unbestimmt.
http://www.mdr.de/nachrichten/extrem...-6c4417e7.html
So langsam zeigen diese Vereine ihr "Gesicht". Wer Geld aus der Staatskasse haben will, soll sich gefälligst auch zur Demokratie bekennen!
AW: "Extremismusklausel" ist rechtswidrig
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Zeitgeist1
Toll, nur das wir gar keine haben- außer auf dem Papier... :lach:
AW: "Extremismusklausel" ist rechtswidrig
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Zeitgeist1
Wer Geld aus der Staatskasse haben will, soll sich gefälligst auch zur Demokratie bekennen!
Die Möglichkeit, den Staat als Dieb und Hehler zwischenzuschalten, um in die Geldbeutel anderer Mitmenschen greifen zu können (der Staat selbst hat kein Geld), sollte generell enden. Die Vereine haben entweder zahlungskräftige Mitglieder oder sie machen DICHT. Ob sie sich zur Diktatur der Parlamentariermehrheiten bekennen oder nicht, sollte dabei keine Rolle spielen. Repräsentative Demokratie ist eh ein Witz.
AW: "Extremismusklausel" ist rechtswidrig
So wird die Tür zur Zwangsförderung linksextremer und linksextremistischer Vereine geöffnet.
AW: "Extremismusklausel" ist rechtswidrig
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"Toleranz fördern - Kompetenz stärken"
Angesichts der hier vorherrschenden Willkürpolitik und Meinungsunterdrückung ein herrlicher Slapstick. :rofl:
AW: "Extremismusklausel" ist rechtswidrig
Auf dem Papier irgendwas erklären kann doch jeder noch so extremistische Verein sei er links , rechts , oben , unten , hinten ,vorne , hoch , tief.
Papier ist Schall und Rauch ;):D