Kommt nicht in Frage, wir haben die Saupreisn lange genug durchgefüttert.
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Es gibt eine Schnittmenge zwischen völkerrechtlicher und politischer Legitimität, ja.
zu1) Nein, es ist völlig richtig. "deutsch" ist keine Staatsanghörigkeit, Fakt. Das was die BRD damit macht ist ganz einfach, sie setzt Staat und Nationalität gleich nämlich so...
Staatsangehörigkeit/Nationalität: deutsch
RICHTIG wäre: Staatsanghörigkeit: BRD Nationalität: deutsch
(Anm. sagen übrigens auch die meisten Pässe die User GSCH ins Forum getragen hat, im Strang BRD GmbH aus, um diese These zu widerlegen, nur hat er es nicht bemerkt.;)) Z.B HIER:
http://www.politikforen.net/attachme...1&d=1285612059
NATIONALITY: PAKISTANI Authority: PAKISTAN
Nun ist dies natürlich allein kein Beleg, für die NICHT Staatlichkeit der BRD.
Aber versuch mal allein dem Land Bayern mit dem Personalausweis zu belegen, dass du Deutscher Staatsangehöriger bist..;) Dafür brauchst Du einen extra Staatsausweis (beantragbar kostet 25 Euro) den die BRD auch (eigendlich nicht in Befugnis dafür) auch ausstellt. Doch belegt dieser auch NICHT DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BRD..NEIN NEIN...SONDERN LEDEGLICH DAS DU DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER BIST, nicht mehr nicht weniger.
Der eigendlich Staat der zugrunde liegt ist das Deutsche Reich mit seiner Weimarer Verfassung.
zu2) Was meinst Du was StAG in den Gesetzestexten heisst? Es sind geltende Gesetze des Deutschen Reichs nur der BRD gefällt die Namens Bezeichnung Reich nätürlich überhaupt nicht, würde ja auch zu auffällig sein, so hat man einfach das Ru davor gestrichen, so einfach ist das...es heisst RuSTAG.
Lese dir Art.146 des GG durch, muss man eine Verfassung durch eine Verfassung ablösen?
Da das 3.Reich der Nazies, ebenso wie die BRD nur eine Verwaltung des Deutschen Reichs war, war grundsätzlich mit dem Zusammenbruch des 3.Reichs die Weimarer Verfassung gültig, diese jedoch einfach durch ein neues Diktat überschrieben wurde, das GG. "Das GG seid 1949 ist doch auch vom Volk ratifiziert..nämlich durch die Länder wird jetzt der eine oder ander daher schwurbeln"..Das ist..abseluter Schwachsinn!..
Das GG war und ist genau dies was es selbst aussagte..eine NOTSTANDREGLUNG BIS ZUM TAGE X. BIS SICH DAS VOLK EINE FREIE VERFASSUNG GIBT. DOCH WAS GESCHAH 1990? Da erlosch das alte GG von 1949 in seinem Geltungbereich und somit gab es sogar auch keine BRD mehr. So geschah es, dass ein NEUES GG Geltung erlangte in dem man folgendes in die Prämbel schrieb (und der Schwachsinn auch über Wikiblödia verbreitet wird:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde der Wortlaut der Präambel durch Grundgesetzänderung neu gefasst.
DIESES GG WURDE ÜBERHAUPT UND NIEMALS NUR IM ANSATZ VOM VOLK RATIFIZIERT UND IST JURISTISCH UNGÜLTIG!!!!!!!!!
FAZIT: LEBEN WIR FAKTISCH IM RECHTSFREIEN RAUM...IN DEM IM EIGENDLICHEN SINN, DIE WEIMARER VERFASSUNG SPÄTESTENS SEID 1990 wieder seine Geltung erlangte weil NICHTS ANDERES SEID 1990 RECHTLICH EXTISTIERT!!!!!!!!!!!!
Nach welchem Masstab wäre das "richtig" bzw. wer schreibt vor, dass das so sein muss?
Vor einigen Monaten tauchte in einem anderen Forum auch diese Frage auf, wieso da "deutsch" stünde.
Eine kurze google-Suche ergab, dass es viele Staaten auf der Welt gibt, in denen
- nur eine Nationalität als Adjektiv angegeben wird (Beispiel: "albanisch"*);
- nur der Staat oder weiteren Verweis auf Nationalität und Staatsangehörigkeit ("Republik Österreich"*);
- nur die Staatsangehörigkeit als Adjektiv, nicht aber die Nationalität ("französisch"*);
- die Staatsangehörigkeit ohne Nationalität, nicht als Adjektiv ("British Citizen"*).
Die Regelung, die in der und für die Bundesrepublik gilt, stellt keine Ausnahme dar.
*(Die Beispiele sind frei gewählt und entsprechen nicht denen meiner damaligen Suche, die hab ich nicht mehr im Kopf.)
[Hier ein bisschen was ausgelassen.]Zitat:
Aber versuch mal allein dem Land Bayern mit dem Personalausweis zu belegen, dass du Deutscher Staatsangehöriger bist..;) Dafür brauchst Du einen extra Staatsausweis (beantragbar kostet 25 Euro) den die BRD auch (eigendlich nicht in Befugnis dafür) auch ausstellt. Doch belegt dieser auch NICHT DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BRD..NEIN NEIN...SONDERN LEDEGLICH DAS DU DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER BIST, nicht mehr nicht weniger.
Nicht?Zitat:
Lese dir Art.146 des GG durch, muss man eine Verfassung durch eine Verfassung ablösen?
Kommt Dir das tatsächlich so merkwürdig vor?
Analogie:
"Dieser Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den Mietparteien endet an dem Tage, an dem Vermieter und Mietparteien in freier Entscheidung einen neuen Mietvertrag beschliessen."
Würdest Du daraus folgern, der erste Mietvertrag sei eigentlich garkein Mietvertrag?
Die WRV galt nicht erst wieder mit dem Ende der Regierung Hitler/Dönitz, sondern galt die ganze Zeit zwischen 1933 und 1945.Zitat:
Da das 3.Reich der Nazies, ebenso wie die BRD nur eine Verwaltung des Deutschen Reichs war, war grundsätzlich mit dem Zusammenbruch des 3.Reichs die Weimarer Verfassung gültig, diese jedoch einfach durch ein neues Diktat überschrieben wurde, das GG. Das GG seid 1949 ist doch auch vom Volk ratifiziert..nämlich durch die Länder wird jetzt der eine oder ander daher schwurbeln....abseluter Schwachsinn!
Sie war nur in Teilen ausser Kraft gesetzt.
Und das blieb sie auch, weil ja die Alliierten die Regierungsgewalt übernahmen.
1949 wurde dann ein Teil Deutschlands reorganisiert als BRD;
für diese BRD galt übergangsweise ein besonderes Staatsgrundgesetz.
Dieses Staatsgrundgesetz entwickelte sich im Laufe der Zeit zur Staatsverfassung durch Akzeptanz durch das Volk.
Du hängst da m.E. einem unnötigen Formalismus an: Du verlangst vom Volke, dass es ausdrücklich seine Zustimmung erklärt - auch dann, wenn jeder einschliesslich Dir weiss, dass faktisch eine mehrheitliche Zustimmung da ist.Zitat:
DIESES GG WURDE ÜBERHAUPT UND NIEMALS NUR IM ANSATZ VOM VOLK RATIFIZIERT UND IST JURISTISCH UNGÜLTIG!
Das Volk interessiert sich aber nicht dafür, dass Dir eine explizite Zustimmung wichtig ist.
Wir stimmen nicht darin überein, was das bedeutet: "existiert".Zitat:
FAZIT: LEBEN WIR FAKTISCH IM RECHTSFREIEN RAUM...IN DEM IM EIGENDLICHEN SINN, DIE WEIMARER VERFASSUNG SPÄTESTENS SEID 1990 wieder seine Geltung erlangte weil NICHTS ANDERES SEID 1990 RECHTLICH EXTISTIERT!
M.E. gilt:
"Recht" ist kein Gegenstand.
"Staat" ist kein Gegenstand.
"Recht", "Staat" sind Abstrakta;
"Staat" zeigt sich im Verhalten von Menschen.
Auf Grundlage des GG werden Dinge getan, auf Grundlage der WRV nicht.
Du kannst gegen diverse Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, ohne belangt zu werden dafür.
Du wirst aber häufig belangt, wenn Du gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands verstösst.
Wo ist die WR also "Staat" im Sinne bspw. der klassischen Definition als territorialer Gewaltmonopolist?
Sowohl BR als auch WR gibt es nur in den Köpfen derer, die daran glauben, allein, nur die BR entfaltet Wirkung, die WR nicht.
Damit ist die BRD hier "Staat", die Weimarer Republik oder sonstwas nicht - dies in einem faktischen und soziologischen Sinne.
Und wo die WRV erwähnt wurde:
Kann mir jemand bitte deren in den Beiträgen häufig vorausgesetzte legitime Geltung begründen?
@ jmw
Nach welchem Masstab wäre das "richtig" bzw. wer schreibt vor, dass das so sein muss?
Nach welchem Masstab gilt für Deutschland das die Nation der Staat ist?
Analogie:
"Dieser Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den Mietparteien endet an dem Tage, an dem Vermieter und Mietparteien in freier Entscheidung einen neuen Mietvertrag beschliessen."
Um bei deine Analogie zu bleiben....Dies würde voraussetzen das der Mietvertrag(Verfassung) bei Beginn als solcher gekennzeichnet war, gewollt und so gültig war. Der Mietvertrag (GG) war aber nie ein Mietvetrag (Verfassung).
Die WRV galt nicht erst wieder mit dem Ende der Regierung Hitler/Dönitz, sondern galt die ganze Zeit zwischen 1933 und 1945.
Sie war nur in Teilen ausser Kraft gesetzt.
Das stimmt.
Und das blieb sie auch, weil ja die Alliierten die Regierungsgewalt übernahmen.
Und bis heute indirekt ausführen. Sie haben sich 1990 ledeglich der Haftung entzogen.
1949 wurde dann ein Teil Deutschlands reorganisiert als BRD;
für diese BRD galt übergangsweise ein besonderes Staatsgrundgesetz.
Ja.
Dieses Staatsgrundgesetz entwickelte sich im Laufe der Zeit zur Staatsverfassung durch Akzeptanz durch das Volk.
Es wird aus einem Staatsgrundgesetz noch lange keine Verfassung nur weil das Volk bisher (Entschuldigung) zu Blöde ist oder war, den Unterschied zu erkennen und sich zu bewegen eine Verfassung zu fordern.
Du hängst da m.E. einem unnötigen Formalismus an: Du verlangst vom Volke, dass es ausdrücklich seine Zustimmung erklärt - auch dann, wenn jeder einschliesslich Dir weiss, dass faktisch eine mehrheitliche Zustimmung da ist.
Ich bezweifle das eine Zustimmung da ist, wen der Bürger um die Folgen wüste nicht eine Verfassung zu haben, sondern nur ein GG, welches keinen Geltungsbereich besitzt.
Das Volk interessiert sich aber nicht dafür, dass Dir eine explizite Zustimmung wichtig ist.
Ich stehe damit NICHT allein.
Auf Grundlage des GG werden Dinge getan, auf Grundlage der WRV nicht.
Richtig, z.B Menschrechtsverletzungen. Man nehme z.B nur einmal die Inhaftierung von Schuldnern.....Nach Völkerrecht ist die BRD mit dieser Ausdehnung von Recht auf Basis des GG der einzige Staat der Völkerrechtswidrig Menschen inhaftiert. Diese Menschen sich aber nicht wehren können, weil die eigendlich universellen Menschenrechte hier in der BRD willkürlich gehandhabt werden, weil jedes Gericht in der BRD..Partei ist.
Du wirst aber häufig belangt, wenn Du gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands verstösst. Du kannst gegen diverse Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, ohne belangt zu werden dafür.
Die Gesetze des Deutschen Reichs sind das gültige Recht der BRD, nur "darf" die BRD diese wilkürlich auslegen so ohne Verfassung.
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Und wo ich so nett war die meisten deiner Fragen zu beantworten, wirst Du mir mit Sicherheit eine einzige Frage beantworten können bitte:
Wo gilt (Geltungsbereich nach Art.23) das GG?
Gute Frage!
Ich weiss es nicht.
Du?
Das ist richtig.Zitat:
Um bei deine Analogie zu bleiben....Dies würde voraussetzen das der Mietvertrag(Verfassung) bei Beginn als solcher gekennzeichnet war, gewollt und so gültig war. Der Mietvertrag (GG) war aber nie ein Mietvetrag (Verfassung).
Es handelt sich mehr um einen einem Mietvertrag gleichwertigen Vertrag, bspw. einen Wohnrechtsüberlassungsvertrag odgl.
Hatte selber mal sowas: Hab zur Untermiete gewohnt und dabei per Handschlag einfach vom Vormieter übernommen bzw. dessen Miete weitergezahlt. Rechtlich gesehen war nicht ich Mieter, sondern er (bzw. sie); faktisch gesehen war aber ich es und Veränderungen der Mietbedingungen hätten (wieder faktisch) mit mir besprochen werden müssen.
Die WRV galt nicht erst wieder mit dem Ende der Regierung Hitler/Dönitz, sondern galt die ganze Zeit zwischen 1933 und 1945.
Sie war nur in Teilen ausser Kraft gesetzt.
Nicht?Zitat:
Es wird aus einem Staatsgrundgesetz noch lange keine Verfassung nur weil das Volk bisher (Entschuldigung) zu Blöde ist oder war, den Unterschied zu erkennen und sich zu bewegen eine Verfassung zu fordern.
Sagt wer?
Wenn Du sagst, es käme quasi auf die Aufklärung der Bevölkerung an - kann diese Argumentation nicht auch anders verwandt werden?
Bspw. könnte ein Marxist-Leninist ja sagen, selbst eine vom Volke frei beschlossene Verfassung sei eigentlich nicht gültig, solange die Mehrheit ein "falsches Bewusstsein" habe und deshalb nur eine "bürgerliche", aber keine sozialistische Verfassung verabschiede.
Mithin musst Du behaupten, dass das Volk derzeit "zu blöde" sei und dass es genau dann nicht mehr "blöd" sei, wenn es täte, was Du forderst.
Warum aber soll gerade Dein Verständnis von Blödheit und Nichtblödheit hier gelten?
Und was soll das das Volk interessieren?
Ist das Volk immer dann "zu blöd",. wenn's grad nicht tut, was Dir passt?
Umgekehrt könnte ja auch das Volk behaupten, Du seist "zu blöd"...
Nicht sehr einfach, dies alles!
Und ich bezweifle, dass eine frei verabschiedete Verfassung ein staatliches Währungsmonopol vorsähe, wenn alle Bürger von der Richtigkeit der Ansichten der "österreichischen Schule" der Nationalökonomie überzeugt wären.Zitat:
Ich bezweifle das eine Zustimmung da ist, wen der Bürger um die Folgen wüste nicht eine Verfassung zu haben, sondern nur ein GG, welches keinen Geltungsbereich besitzt.
Sollte ich daraus Deiner Ansicht nach folgern, dass eine Verfassung, die eben doch eine Zentralbank vorsieht, "unfrei" ist und eigentlich illegitim, weil die Bürger damit gegen ihre objektiven Interessen handeln?
Soll heissen: Es klingt so, als würdest Du Zustimmung zum Grundgesetze nur dann akzeptieren, wenn jemand mit Dir einig wäre über die Folgen - was aber dazu führen müsste, dass er das Grundgesetz ablehnt.
Du setzt also voraus, dass man nicht dem Grundgesetze deshalb zustimmen kann, weil man schlichtweg anderer Ansicht ist über vermeintliche Folgen.
Die Bürger sind aber mehrheitlich anderer Ansicht;
und sie stimmen mehrheitlich dem Grundgesetze zu.
Vom demokratischen Standpunkte aus kommste da nur schwer raus!
[Hier a bissl was ausgelassen.]
Der Artikel 23 Grundgesetz behandelt nicht den Geltungsbereich des Grundgesetzes, sondern die Europäische Union.Zitat:
Und wo ich so nett war die meisten deiner Fragen zu beantworten, wirst Du mir mit Sicherheit eine einzige Frage beantworten können bitte:
Wo gilt (Geltungsbereich nach Art.23) das GG?
Einen solchen Artikel gibt es nicht mehr.
Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ergibt sich jetzt nur noch aus (1) der Präambel, (2) dem Sinngehalt des Grundgesetzes und (3) dem Hausverstand.