Wusstet ihr das in oben benanntem Artikel steht, dass die Maßnahmen zur Entnazifizierung immer noch fortbestehen ? Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....
Was meint ihr ?
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Wusstet ihr das in oben benanntem Artikel steht, dass die Maßnahmen zur Entnazifizierung immer noch fortbestehen ? Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....
Was meint ihr ?
Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Es ist nur die Urkunde über die Fremdherrschaft. Natürlich werden alle alliierten Gesetze davon nicht berührt.
Dieser Artikel besagt im Grunde nichts Anderes, als dass das deutsche Volk bis Heute keinen Selbstbehauptungs- und Eigenständigkeitswillen besitzen darf, den fast alle anderen Nationen wie selbstverständlich beanspruchen.
Dieser Artikel hat nichts mit Entnazifizierung oder dem Verhindern schlimmer Naziverbrechen zu schaffen, sondern ist in Realität ein reines Machtinstrument der Geopolitik.
http://www.youtube.com/watch?v=W8woETp2-50
Dreh um das Gewehr
betrogener Soldat.
Verbrecher regieren im deutschem Land.
Dem Führer zu folgen ist Hochverrat,
und sinnlos der Tod am Wolgastrand.
Zur Umdichtung freigegeben.
@#8
Was hatn der § 130 Abs. 3-4 mit dem GG Art. 139 zu tun???
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Die Entnazifizierung is vorbei, also auch der Geltungsbereich dieses Artikels. Ein Relikt des Gurndgesetzes, das niemand für nötig fand,ausm GG zu nehmen, weil es eh faktisch von Gestern ist. Darum ein großes Gewese zu machen ist im besten Falle Uneknntnis, im schlimmsten Betrug.