Eine Verfassung, die das Volk nicht genehmigte, ist eine vom Volk nicht genehmigte Verfassung.
Druckbare Version
Zumindest hier muss man man fairerweiser ganz klar sagen das ein solcher Vertrag explizit von den Deutschen selbst nicht gewollt wurde.
Auf die Formulierung "2+4 Vertrag anstelle eines Friedensvertrages" bestanden explizit die Deutschen.Schlicht und ergreifend weil ein wirklicher Friedensvertrag Deutschland unter Umständen zur Reperation verpflichtet hätte.
Das bedeutet aber nicht das ich mit den Konditionen zu denen Ausländische Streitkräfte hier stationiert sind zufrieden bin.
Zwar halte ich das agressiv vorgetragene Schlagwort "Besatzer" für übertrieben zumal ich mit einer Besatzung etwas Verbinde was hier schlicht und ergreifend nicht gegeben ist , dennoch schränt die Präsenz Deutschlands souveränität schon ein Stück weit ein.
Du verstehst nicht. Das Grundgesetz war und ist keine Verfassung und genau das besagt Paragraph 146. Und eben dieser wurde ausgehebelt, indem das GG zur Verfassung erhoben wurde.
Ist das denn so schwer zu begreifen?
Es geht doch nicht vorrangig darum, was eine neue Verfassung beinhalten würde. Es geht darum, daß der Bürger als unmündig erachtet wird und diese nicht gestalten darf.
Das nennt sich Diktatur!
Für dich und Rumburak:
http://www.krr-faq.net/volksbe.phpZitat:
"Die Aussage, das deutsche Volk (...) habe sich das GG gegeben, entspricht den Tatsachen, sofern das dieses Volk repräsentierende Handeln der an der Grundgesetzgebung beteiligten Organe als "Handeln des Volkes" angesprochen werden kann. Denn ein plebiszitärer Akt hat insoweit gefehlt (...).
Das Grundgesetz, beschlossen am 8.5.1945 vom Parlamentarischen Rat (bestehend aus 65 von den Volksvertretungen der Länder gewählten Mitgliedern), wurde gem. Art. 144 I von den Volksvertretungen der Länder angenommen (...). Jedenfalls handelte es sich um einen deutschen Gestaltungsakt (...), soweit das Volk faktisch und rechtlich in der Lage war, dabei nicht um eine Vereinbarung der deutschen Länder oder eine Verfassungsgebung allein durch Länderrepäsentanten. Carlo Schmid führte im Parlamentarischen Rat aus: "Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates sind zwar von den Landtagen gewählt worden, sie sind aber nicht Abgeordnete und Vertreter der Länder. Sie vertreten nicht Länderinteressen, sondern ein gesamtdeutsches Anliegen. Die Tatsache der Wahl der Abgeordneten durch die Landtage ändert daran nichts. Durch diesen Wahlmodus ist lediglich zum Ausdruck gekommen, daß auch bei diesem Werk das deutsche Volk wirksam wird in seiner historischen Gliederung der Länder."
Lächerlich Ausonius!
Du weißt ganz genau, daß das GG durch die Besatzungsmächte bestimmt wurde und nicht vom deutschen Volk!
Was ist ist mit Artikel 146? Du kannst dazu keine Antwort geben.