AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
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hamburger
Was ist eine Verfassung und was ist ein Grundgesetz?
Also, sieht aus wie eine Frau, geht wie eine Frau, spricht wie eine Frau....ist es dann eine Frau....:D...nein, ein Ladyboy.......:fizeig:
O.k., das nun finde ich gelungen, darf ich sagen! :)
Zitat:
Es ist viel zu einfach, derartige Argmente zu Fall zu bringen.
Da kann man nur jedem raten, sich mit dem Vertragsrecht....nichts anderes kommt da zur Anwendung, zu befassen.
Vertragsrecht?
Doch wohl nicht im Sinne des Zivilrechts?
Denn Zivilrecht ist ja kein ÖffRecht und Verfassungs- und Staats- und Völkerrecht gehorchen nunmal durchaus auch anderen Regeln, als denen, die wir bspw. im BGB finden.
Da Dir das aber klar sein müsste, nehme ich mal an, Du meintest was anderes.
Nur was?
Zitat:
Wenn man sich die Verfassung der USA ansieht, kann man leicht die fehlende Elemente erkennen.
Mach 'ne Liste, stell sie ein, dann gucken wir mal. :)
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
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Don
Sollte sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben ist es ( so es der Wille ist) an überhaupt nichts gebunden. Was allerdings eine Revolution voraussetzte. Was Du meinst ist Änderung respektive Ergänzung des GG und ggf. Umwidmung.
Hier irrst du, Don, die neue Verfassung ist an den Artikel 146 GG gebunden, denn das GG kann nur durch eine Verfassung ersetzt werden, die vom deutschen Volk beschlossen worden ist.
Jeder Versuch das GG durch eine oktroyierte Verfassung zu ersetzen führt zum Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG.
Das war mit Bindung gemeint.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
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Gehirnnutzer
Du verwechselst etwas, Commodus. Mit dem Begriff "vom Volk beschlossen" im Artikel 146 GG ist die Zustimmung des Volkes zur neuen Verfassung gemeint, die entweder indirekt durch gewählte Volksvertreter oder direkt per Volksabstimmung erfolgen kann.
Davon spricht Lammert aber nicht, sondern er spricht von denjenigen, die eine neue Verfassung auf den Weg bringen, an dessen Ende die geforderte Zustimmung des Volkes steht. Wer eine Verfassung entwirft, ist im Grunde genommen irrelevant, relevant ist nur die Zustimmung des Volkes.
Dann will ich Dir eine kleine Kostprobe unserer "Demokratie" geben:
Bundestagspräsident Norbert Lammert kann sich eine Volksabstimmung bei einer Abgabe von mehr Kompetenzen an die EU zunächst nicht vorstellen.
Doch auch dann, wenn der Kern der Verfassung einmal tangiert wäre, "was ich im Augenblick noch nicht erkennen kann", seien durchaus auch andere Verfahren als eine Volksabstimmung vorstellbar.
So könnten verfassungsändernde Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ergänzen oder verändern. "Und im Übrigen wäre, wenn man denn ernsthaft an eine andere Verfassung denken wollte, was ich persönlich übrigens nicht tue, auch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung vorstellbar. Über deren Ergebnis könnte wiederum, aber müsste keineswegs zwangsläufig am Ende eine Volksabstimmung stattfinden", sagte Lammert.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-841987.html
Diese Worte aus dem Munde des höchsten Mitglieds des Reichstags sind unmissverständlich. Die Botschaft klar und deutlich. Mit anderen verständlicheren Worten: Auf demokratischen Wege ist eine völlige Abgabe der Kompetenzen an Brüssel nicht umsetzbar. Die wissen nur zu genau, daß die dafür keine Mehrheit im Volke finden werden. Also (und so ist nun mal der Geist einer "repräsentativen Demokratie") muß sich diese Demokratten-Zunft abermals der Instrumentarien des Lugs und Trugs bedienen.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Der Ausgangspunkt des Ganzen war ja wohl das hier:
Zitat:
GRUNDGESETZ
Schäuble erwartet Volksabstimmung über neue Verfassung24.06.2012
Dass die Euro-Krise die Spielräume des Grundgesetzes zusehends einengt, darauf hat das Bundesverfassungsgericht erst jüngst wieder hingewiesen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble denkt bereits über Konsequenzen nach.
http://www.handelsblatt.com/politik/...g/6792136.html
Und jetzt meint man, eine "eleganteren Weg" zur Aufgabe der Restsouveränität gefunden zu haben?
@commodus
Mit dem Gehirnnutzer zu diskutieren ist sinnlos. Absolute Zeitverschwendung.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Dieser Weg begann mit den Lissabon Verträgen. Die Aufgabe des Haushaltsrechts, die bei dem ESM bereits vollzogen wurde, war der zweite Schritt auf diesem Weg.
Es gibt bereits einige, die nur noch den Weg der Gewalt als Mittel sehen, um das zu stoppen.
In naher Zukunft wird es allerdings keinen Europäischen Bundesstaat geben können, da weder Italiener noch Franzosen so weit gehen würden.
Merkel und Co werden also weiter den Weg in die Schuldenunion gehen, und dem Volk erkären, dass die Deutschen eben aus Dankbarkeit zahlen müssten.
Die Rückgewinnung der vollen Souveränität wäre somit für Deutschland die Hauptsache, um sich aus dem Abstiegsstrudel zu befreien.
Das wiederum geht nur mit einer eigenen Währung bzw. einer Währung, die nicht von den PIGS beeinflusst werden kann.
Wenn man jetzt die Pläne der EZB ansieht, bereits 1 Euroscheine auszugeben, weiss man, wie weit wir schon auf dem Weg der Inflation gekommen sind.
Der Michel, der schon mal im Ausland mit den wertlosen Noten der Länder hantieren durfte....sollte mal darüber ne Viertelstunde nachdenken.
Eine Ewigkeitsgarantie kann es in dieser Welt übrigens nicht geben, man sollte sie nur als frommen Wunsch der hilflosen deutschen Verfasser des GG sehen.
Diese wussten schon, dass ihr GG, von den Siegermächten fremdbestimmt, niemals die Aufgabe einer Verfassung leisten könnte.
Der § 146 war also mehr ein Kompromiss mit den Besatzungsmächten......
Carlo konnte sich mit Sicherheit nicht vorstellen, dass der kriminelle Adenauer einen Hochverrat plante, zusammen mit den Siegern.
Das GG war wegen der Rechte der Allierten nicht in der Lage, dies zu verhindern....zum Wohle des Deutschen Volkes.
Genauso wie es die Lissabon Verträge, den ESM und die zukünftigen kriminellen Aktivitäten nicht verhindern kann.
Das könnte nur eine Verfassung, bei der immer das Volk die Entscheidung in Kernfragen hätte.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Zitat:
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Commodus
Dann will ich Dir eine kleine Kostprobe unserer "Demokratie" geben:
Bundestagspräsident Norbert Lammert kann sich eine Volksabstimmung bei einer Abgabe von mehr Kompetenzen an die EU zunächst nicht vorstellen.
Doch auch dann, wenn der Kern der Verfassung einmal tangiert wäre, "was ich im Augenblick noch nicht erkennen kann", seien durchaus auch andere Verfahren als eine Volksabstimmung vorstellbar.
So könnten verfassungsändernde Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ergänzen oder verändern. "Und im Übrigen wäre, wenn man denn ernsthaft an eine andere Verfassung denken wollte, was ich persönlich übrigens nicht tue, auch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung vorstellbar. Über deren Ergebnis könnte wiederum, aber müsste keineswegs zwangsläufig am Ende eine Volksabstimmung stattfinden", sagte Lammert.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-841987.html
Diese Worte aus dem Munde des höchsten Mitglieds des Reichstags sind unmissverständlich. Die Botschaft klar und deutlich. Mit anderen verständlicheren Worten: Auf demokratischen Wege ist eine völlige Abgabe der Kompetenzen an Brüssel nicht umsetzbar. Die wissen nur zu genau, daß die dafür keine Mehrheit im Volke finden werden. Also (und so ist nun mal der Geist einer "repräsentativen Demokratie") muß sich diese Demokratten-Zunft abermals der Instrumentarien des Lugs und Trugs bedienen.
Commodus, es ist interessant, wie du unterschlägst, das andere Politiker Lammert widersprechen. Im Übrigen äußert Lammert in dem Artikel seine persönliche Meinung, das er die Zustimmung durch gewählte Volksvertreter (die gilt nämlich gemäß der Rechtslehre auch als Zustimmung des Volkes) für ausreichend hält, was in diesem Fall aus meiner Sicht ignorant ist, denn es würde der Weiterführung eines zwar rechtlich nicht bestehenden Mankos des GG, dass aber moralisch und im Denken des Bürgers besteht, bedeuten.
Man kann über die Wünsche und Vorstellungen der Väter des GG spekulieren wie man will und auch geteilter Meinung sein, aber eins dürfte sicher sein, auch wenn sie es im Artikel 146 GG nicht rechtlich bindend geäußert haben, für den Fall einer neuen Verfassung haben sie aus meiner Sicht und dem Verständnis der Rede Schmids nach, nur die direkte Zustimmung, also den Weg über die Volksabstimmung gesehen.
Das BVerG folgt in seinen Aussagen über die Subjektidentität der Bundesrepublik (Bundesrepublik = Deutsches Reich) einer Rechtstradition, die auch auf der Rede Schmids beruht, dass heißt, wenn es dieser Tradition weiterhin gerecht bleiben will, kann und darf es die Einführung einer neuen Verfassung ohne die direkte Zustimmung des Volkes, selbst wenn die indirekte Zustimmung auch zulässig ist, nicht zulassen und den Politikern nur den Weg über die Volksabstimmung zulassen.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Zitat:
Zitat von
Commodus
Dann will ich Dir eine kleine Kostprobe unserer "Demokratie" geben:
Bundestagspräsident Norbert Lammert kann sich eine Volksabstimmung bei einer Abgabe von mehr Kompetenzen an die EU zunächst nicht vorstellen.
Doch auch dann, wenn der Kern der Verfassung einmal tangiert wäre, "was ich im Augenblick noch nicht erkennen kann", seien durchaus auch andere Verfahren als eine Volksabstimmung vorstellbar.
So könnten verfassungsändernde Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ergänzen oder verändern. "Und im Übrigen wäre, wenn man denn ernsthaft an eine andere Verfassung denken wollte, was ich persönlich übrigens nicht tue, auch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung vorstellbar. Über deren Ergebnis könnte wiederum, aber müsste keineswegs zwangsläufig am Ende eine Volksabstimmung stattfinden", sagte Lammert.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-841987.html
Diese Worte aus dem Munde des höchsten Mitglieds des Reichstags sind unmissverständlich. Die Botschaft klar und deutlich. Mit anderen verständlicheren Worten: Auf demokratischen Wege ist eine völlige Abgabe der Kompetenzen an Brüssel nicht umsetzbar. Die wissen nur zu genau, daß die dafür keine Mehrheit im Volke finden werden. Also (und so ist nun mal der Geist einer "repräsentativen Demokratie") muß sich diese Demokratten-Zunft abermals der Instrumentarien des Lugs und Trugs bedienen.
Das Lammertzitat hatte ich auch schonmal angebracht, irgendwo....
Ist doch klar wie es dann laufen wird, die Parteienkaste schickt wieder ihre A/B/C-Promis zu abstimmen, wie bei der BuPrä-Wahlfarce.
(edit: ok, doch, zu spät gesehen :) [Alter Text:Aber manche Mitdiskutanten erkennen da kein Demokratiedefizit]
Genauso wie Peter Müller der qualifizierteste Bewerber für den Stuhl im BVerfG war :rofl:
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Commodus, es ist interessant, wie du unterschlägst, das andere Politiker Lammert widersprechen. Im Übrigen äußert Lammert in dem Artikel seine persönliche Meinung, das er die Zustimmung durch gewählte Volksvertreter (die gilt nämlich gemäß der Rechtslehre auch als Zustimmung des Volkes) für ausreichend hält, was in diesem Fall aus meiner Sicht ignorant ist, denn es würde der Weiterführung eines zwar rechtlich nicht bestehenden Mankos des GG, dass aber moralisch und im Denken des Bürgers besteht, bedeuten.
Man kann über die Wünsche und Vorstellungen der Väter des GG spekulieren wie man will und auch geteilter Meinung sein, aber eins dürfte sicher sein, auch wenn sie es im Artikel 146 GG nicht rechtlich bindend geäußert haben, für den Fall einer neuen Verfassung haben sie aus meiner Sicht und dem Verständnis der Rede Schmids nach, nur die direkte Zustimmung, also den Weg über die Volksabstimmung gesehen.
Das BVerG folgt in seinen Aussagen über die Subjektidentität der Bundesrepublik (Bundesrepublik = Deutsches Reich) einer Rechtstradition, die auch auf der Rede Schmids beruht, dass heißt, wenn es dieser Tradition weiterhin gerecht bleiben will, kann und darf es die Einführung einer neuen Verfassung ohne die direkte Zustimmung des Volkes, selbst wenn die indirekte Zustimmung auch zulässig ist, nicht zulassen und den Politikern nur den Weg über die Volksabstimmung zulassen.
Gehirnnutzer, eine, zumindest für mich, überraschend klare Aussage von dir.
Allerdings denke ich nicht, dass man Lammert mit "Privatmeinung" gerecht wird. Er ist immerhin nicht nur Hinterbänkler, sondern eine exponierter Politiker, der mit Sicherheit nicht einfach nur seine private Meinung mal so ausplaudert. Aber wer weiss...
Ansonsten lassen wir uns mal überraschen.
Ich fürchte, dass auch du des öfteren noch überrascht werden wirst, was das Einhalten von Recht und Gesetz (auch auf dieser Ebene) noch Wert ist.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Zitat:
das er die Zustimmung durch gewählte Volksvertreter (die gilt nämlich gemäß der Rechtslehre auch als Zustimmung des Volkes) für ausreichend hält,
In der Rechtslehre gibt es deratige Konstruktionen so nicht. Deswegen ist die Anführung der Rechtslehre nicht zielführend.
Dort gibt es zwar die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen, aber diese sind immer auf ganz bestimmte Gebiete beschränkt.
Ein Befugter kann also nur innerhalb eine bestimmten Rahmens Entscheidungen treffen.
Wenn ein Abgeordneter für vier Jahre über eine Liste ins Parlament kommt, müsste er sich bei Entscheidungen, die bei seiner Einsetzung überhaupt nicht akut waren, bei seinen Wählern über ihre Meinung dazu informieren.
Er hat seine Stimme eben auch nur leihweise...lt. Gestz ist er auch nur seinem Gewissen verantwortlich...wenn er eines hätte:crazy:
Somit ist der Fraktionszwang absolut rechtwidrig, ebenso wie nicht geheime Abstimmungen, da sie die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen.
Zudem besitzen nur direkt gewählte Abgeordnete überhaupt eine "richtige" Legitimation.
Also, die Rechtslehre, die hier angeführt wird....führt letztlich nirgenswo hin, da hier bereits grundlegende Rechtsgrundsätze mißachtet werden.
Die fehlende Gewaltenteilung läst grüssen.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Ihr verwechselt alle was gewaltig bzw habt keine Ahnung von Politikwissenschaft und Gehirnnutzer hat Recht.
Ich werde mir nicht mehr die Mühe machen das zehn mal ausgeführte noch mal einfacher in Idiotensprache zu übersetzen
sondern akzeptiere, dass 90% der Bevölkerung eh nicht geistig in der Lage sind Politik zu verstehen und wer glaubt zum Rest zu gehören soll sich einige Einführungswerke in die jeweilige Thematik aus der Bib ausleihen.
manchmal brauchts halt harte worte, sorry jungs