AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
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Gehirnnutzer
Langsam nervt es, dieses dummes Zeug zu hören Hamburger, denn der 130er ist weder rechtswidrig noch durch Intervention der Siegermächte gemacht worden.
1. Die ursprünglichen Absätze 1 und 2 des 130er gab es schon im Kaiserreich.
2. Die ursprünglichen Absätze 3 und 4 wurden erst 1994 eingeführt, davor wurde die HCL nach § 185 ff. StGB verfolgt.
3. Der 130er ist weder rechtswidrig nach nationalem Recht noch nach dem Völkerrecht. Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes müsste bekannt sein, deswegen spare ich mir Ausführungen darüber. Okay wer will kann im Gegensatz zum faulen hamburger nach Wunsiedelurteil etc. pp.. googlen.
Für gewisse dummer Leute, eine kleine Information, die UN-Menschenrechtscharta ist nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich ist der
Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Über dessen Einhaltung wacht der UN-Menschenrechtsausschuss. Ich zitiere aus Artikel 19:
Das du Artikel 19 Absatz 3 Punkt a nicht gerne lesen möchtest ist klar.
Interessant, dieses Dokument. Ich empfehle dir, eine Kopie davon in die USA zu schicken:
Zitat:
Art. 7
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.
Die neu ernannte Leiterin der CIA kennt sich mit Folterungen bestens aus
Ob sich das neue bayerische PAG mit dem Artikel 9 des o.g. Dokumentes verträgt, wage ich zu bezweifeln.
Zitat:
Art. 14
(1) Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird. Aus Gründen der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung (ordre public) oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft oder wenn es im Interesse des Privatlebens der Parteien erforderlich ist oder - soweit dies nach Auffassung des Gerichts unbedingt erforderlich ist - unter besonderen Umständen, in denen die Öffentlichkeit des Verfahrens die Interessen der Gerechtigkeit beeinträchtigen würde, können Presse und Öffentlichkeit während der ganzen oder eines Teils der Verhandlung ausgeschlossen werden; jedes Urteil in einer Straf- oder Zivilsache ist jedoch öffentlich zu verkünden, sofern nicht die Interessen Jugendlicher dem entgegenstehen oder das Verfahren Ehestreitigkeiten oder die Vormundschaft über Kinder betrifft.
(2) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten.
Tja, lt. PAG kannst du schon eingebuchtet werden, wenn die Polizei denkt,dass du eine strafbare Handlung begehen könntest (Konjunktiv!)
Obama war ein Präsident, der den kurzen Dienstweg liebte: den Umweg über ein Gericht hat er sich gespart - er gab den Befehl, gleich zu lynchen (Mord per Drohne)
Zitat:
(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Was ist mit der Belagerung von Höckes Haus, der einer nicht verbotenen Partei angehört? Was ist mit den ständigen Schmutzkampagnen gegen Mitglieder der AfD?
Zitat:
Art. 18
) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
(2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.
In D sind wir bereits so weit, dass Kinder in der Schule ausgegrenzt werden und als "Christenschlampe" beschimpft werden. Wo schreitet der Staat da ein? Was ist mit der Würde dieser derart beschimpften Kinder?
Da dir der Art. 19 so gut gefällt:
Zitat:
Art. 19
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a)für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;b)für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
@a) Für den Fall, dass mit dem Holocaust etwas nicht stimmt, so wie er uns präsentiert wird: was ist dann mit dem Recht und dem Ruf der Deutschen?
@b) Wie steht es mit dem Schutz der nationalen Sicherheit durch den Massenansturm grösstenteils illegaler Zuwanderer, die Merkel durchgewunken hat? Die öfftl. Ordnung ist ohne im A...
Noch zum Thema freie Meinungsäusserung:
Zitat:
Bereits das Denken kann strafbar sein
Als Vera Lengsfeld 1988 einen Artikel der DDR-Verfassung auf ein Plakat schrieb und sogar die Quelle des Textes nannte, ging sie davon aus, dass man sie dafür sicher nicht verhaften würde. Die Textstelle aus Artikel 27 lautete „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern.“ Verhaftet hat man sie dennoch. Als Begründung diente jedoch nicht der Inhalt ihres Plakates, sondern der „Zusammenrottungsparagraph“. Sicher, Vera Lengsfeld sei allein verhaftet worden, meinte die Stasi – aber sie hätte an Zusammenrottung „gedacht“! Das genügte bereits.
So wie in der DDR Vermutungen über die Gedanken der Menschen in handfeste geheimpolizeiliche Maßnahmen und Freiheitsberaubungen mündeten, stellen unsere Gerichte heute Vermutungen über die Gedanken der Väter und Mütter unseres Grundgesetzes an und begründen mit diesen Schlussfolgerungen ihre Urteile. Alles in mir sträubt sich dagegen, die DDR-Justiz mit der der Bundesrepublik zu vergleichen und im Großen und Ganzen verbietet sich dieser Vergleich auch. Noch. Und dennoch kommt es in letzter Zeit immer häufiger zu Entscheidungen der Gerichte, deren Rechtsauffassung eher der Position des Staates zuneigt, ganz gleich, wie schwach diese sind, als die Bürger wirksam vor dem Zugriff dieses Staates zu schützen. Ich sage nur noch „NetzDG“. Die Rolle des wohlwollenden Beschützers, in der sich alle staatlichen Institutionen gern sehen, füllen sie nämlich denkbar schlecht aus. Das Versagen ist mit Händen zu greifen und allgemein bekannt....
https://www.achgut.com/artikel/machtworte_jetzt_mit-nichtanwendungs_erlass
Gedankenpolizei kennen wir aus "1984"
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Art. 20
(1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
In der letzten Zeit mal Nachrichten gesehen, Zeitung gelesen? Das ist in meinen Augen Kriegspropaganda pur.
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Art. 23
(1) Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
(2) Das Recht von Mann und Frau, im heiratsfähigen Alter eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, wird anerkannt.
(3) Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Was ist mit Kinderehen, die in D bzw. überhaupt (dieses Papier ist ja international!) geschlossen werden? Ich habe nicht den Eindruck, dass das Jemanden kümmert
Art. 27 wird in vielen Staaten auch nicht eingehalten. Auf D passt er ausnahmsweise nicht.
Und zum Abschluss sei noch Folgendes erwähnt: Die BRD ist kein Rechtsstaat mehr. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil 13 UF 32/17 vom 14.02.2017 entschieden, dass gegen diesen illegal eingereisten Moslem kein Urteil ergehen würde. Bergündung:„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Und das ist nicht das einzige Gebiet, wo die BRD kein Rechtsstaat mehr ist! Fazit: Die BRD ist immer dann ein "Rechtsstaat", wenn es den Regierenden und dem tiefen Staat nützt. Es regiert das 2-Klassen-Recht: Die Bürger sollen sich daran halten, der Staat, also die Regierung hat das nicht nötig.
AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
Die BRD ist ein großer giftgrüner feministischer verausländisierter und verschwulter Scheisshaufen.
AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
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Zitat von
HerrMayer
Die BRD ist ein großer giftgrüner feministischer verausländisierter und verschwulter Scheisshaufen.
:gp:
AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
https://scontent.fham1-1.fna.fbcdn.n...ca&oe=5BC3FD2C
Übertriebener Polizeieinsatz
In Bayern wurden mit einem Polizeiaufgebot Schulschwänzer am Flughafen abgefangen. Während täglich über 500 illegale Einwanderer über die Grenze strömen, Messerstecher in Deutschland ihr Unwesen treiben und viele Bürger das Anzeigen von Diebstählen mangels Ermittlungserfolg bereits aufgegeben haben, muss die Polizei in Bayern natürlich Prioritäten setzen…
Selbstverständlich ist es vollkommen verkehrt, seine Kinder der Schulpflicht zu entziehen, um früher in den Urlaub fliegen zu können. Aber Polizeieinsätze wünschen wir uns dann doch erst in Problembezirken, in Abschiebeeinrichtungen und zur Ermittlung von Tatverdächtigen schwerer Verbrechen. Auch Eltern- und Lehrerverbände kritisieren den übertriebenen Einsatz. Schulschwänzer müssen nicht wie Kriminelle behandelt werden.
Im Hintergrund des sogenannten „Polizeiaufgabengesetzes“, das vor kurzem in Bayern unter großem Protest eingeführt wurde, ist dieser Einsatz umso kritischer zu betrachten. Das neue Gesetz erlaubt der Polizei in der Praxis, jeden ohne Verdacht zu kontrollieren.
Als AfD müssen wir verhindern, dass Deutschland zu einem Polizeistaat wird. Wir müssen zuerst unsere Außengrenzen schützen. Es darf nicht sein, dass wir uns im Inland überwachen lassen müssen, während unsere Grenzen für jedermann offen sind.
https://www.welt.de/vermischtes/arti...ertrieben.html
Polizeiaufgabengesetz: http://www.sueddeutsche.de/bayern/po...yern-1.3973927
AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
Zitat:
Zitat von
Olliver
https://scontent.fham1-1.fna.fbcdn.n...ca&oe=5BC3FD2C
Übertriebener Polizeieinsatz
In Bayern wurden mit einem Polizeiaufgebot Schulschwänzer am Flughafen abgefangen.
Während täglich über 500 illegale Einwanderer über die Grenze strömen, Messerstecher in Deutschland ihr Unwesen treiben und viele Bürger das Anzeigen von Diebstählen mangels Ermittlungserfolg bereits aufgegeben haben, muss die Polizei in Bayern natürlich Prioritäten setzen…
Selbstverständlich ist es vollkommen verkehrt, seine Kinder der Schulpflicht zu entziehen, um früher in den Urlaub fliegen zu können. Aber Polizeieinsätze wünschen wir uns dann doch erst in Problembezirken, in Abschiebeeinrichtungen und zur Ermittlung von Tatverdächtigen schwerer Verbrechen. Auch Eltern- und Lehrerverbände kritisieren den übertriebenen Einsatz. Schulschwänzer müssen nicht wie Kriminelle behandelt werden.
Im Hintergrund des sogenannten „Polizeiaufgabengesetzes“, das vor kurzem in Bayern unter großem Protest eingeführt wurde, ist dieser Einsatz umso kritischer zu betrachten. Das neue Gesetz erlaubt der Polizei in der Praxis, jeden ohne Verdacht zu kontrollieren.
Als AfD müssen wir verhindern, dass Deutschland zu einem Polizeistaat wird. Wir müssen zuerst unsere Außengrenzen schützen. Es darf nicht sein, dass wir uns im Inland überwachen lassen müssen, während unsere Grenzen für jedermann offen sind.
https://www.welt.de/vermischtes/arti...ertrieben.html
Polizeiaufgabengesetz:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/po...yern-1.3973927
Sommerferien vorverlegen und verlaengern!
Oster-, Pflingst-, Herbst- und Weihnachtsferien abschaffen!
Alle gesetzlichen und religoesen Feiertage abschaffen!
15 Werktage gesetzliche Urlaubszeit fuer alle Werktaetigen!
Zuwanderungs- und Asylantenquote auf Null setzen!
Waehrend der Sommerferien staatliche Organisation von
Kinder-, Jugend- und Schuelerfreizeiten nach Vorbild der
Hitlerjugend bzw. Jungen Pioniere auf Staatskosten bei
voller Verpflegung und medizinischer Versorgung aller
Teilnehmer 24 Stunden pro Tag fuer die gesamte Dauer.
Der Nachwuchs muss geschliffen werden. Zuwanderung
und Asylanten braucht es nicht wenn das Deutsche Volk
wieder mehr schuftet.
AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
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Zitat von
Olliver
Als AfD müssen wir verhindern, dass Deutschland zu einem Polizeistaat wird.
:haha:
AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
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Zitat von
Kaktus
Und zum Abschluss sei noch Folgendes erwähnt: Die BRD ist kein Rechtsstaat mehr.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil 13 UF 32/17 vom 14.02.2017 entschieden, dass gegen diesen illegal eingereisten Moslem kein Urteil ergehen würde. Bergündung:„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Und das ist nicht das einzige Gebiet, wo die BRD kein Rechtsstaat mehr ist! Fazit: Die BRD ist immer dann ein "Rechtsstaat", wenn es den Regierenden und dem tiefen Staat nützt. Es regiert das 2-Klassen-Recht: Die Bürger sollen sich daran halten, der Staat, also die Regierung hat das nicht nötig.
Kaktus, mit dieser Sache hast du deine ganzen Ausführungen ad absurdum geführt. Du verweist so schön auf ein Urteil oder besser gesagt auf einen Beschluss, weißt aber weder, von welcher Art Gericht dieser Beschluss entschieden wurde, was Verfahrensgegenstand war und wer Verfahrenpartei war.
1. Das Gericht ist ein Familiengericht und ein Familiengericht entscheidet nicht über Straftaten und Aufenhaltsfragen. Für das eine sind die Strafgerichte zuständig, für das andere die Verwaltungsgerichte. Ein Familiengericht entscheidet in Fragen des Familienrechtes, z.B. Vormundschaften etc. und natürlich, wie in diesem Fall, über eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Familiengerichten.
2. Der gambische Muslim war keine Verfahrenpartei, sondern das Jugendamt der Stadtverwaltung Koblenz, das das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes Koblenz 1. Instand der Familiengerichtsbarkeits eingelegt hat. Diese Entscheidung betraf den Antrag des Jugendamtes auf Vormundschaft über den gambischen Muslim, die Ablehnung dieses Antrages.
3. Verfahrensgegenstand war die obengenannte Beschwerde.
4. Das über die Beschwerde entscheidende OLG Koblenz Familiengericht hat die Beschwerde zurückgewiesen, weil es, wie das Amtsgericht auch, keine vorliegende Fürsorgepflicht des Jugendamtes sieht, da der gambische Muslim sowohl nach deutschem als auch nach gambischen Recht volljährig ist. Selbst wenn nach dem jeweilig anzuwendenen Recht (Personalstatut) keine Volljährigkeit vorläge, ergäbe sich keine Fürsorgepflicht.
Zitat:
Leitsatz
1. Nach den Ermittlungen des Senats tritt nach gambischem Recht jedenfalls jetzt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.(Rn.49)
2. Selbst falls nach dem anzuwendenden Personalstatut die Volljährigkeit eines ausländischen Asylsuchenden erst zu einem späteren Zeitpunkt als mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt, besteht bei einem über 18 Jahre alten unbegleiteten Asylsuchenden ohne Aussicht auf Asyl kein Fürsorgebedürfnis für die Einrichtung einer Vormundschaft. Das gilt auch im Falle einer illegalen Einreise ins Bundesgebiet.(Rn.56)
So und nun zur der Aussage:
Zitat:
57Ein Fürsorgebedürfnis ergibt sich schließlich auch nicht im Hinblick auf eine dem Betroffenen drohende Strafverfolgung und einer in diesem Zusammenhang ggfls. erforderlich werdenden Mandatierung eines Rechtsanwalts, soweit der Betroffene hierzu nicht bereits ebenfalls nach § 80 AufenthG handlungsfähig ist.
58Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Sagt aus, wäre der Muslim nicht, wie bereits festgestellt volljährig, so würde im konkreten Fall durch die illegale Einreise (Straftat) auch keine Fürsorgepflicht entstehen, das nach Auffassung des entscheidenden Richters de facto mit einer strafrechtlichen Verfolgung nicht zu rechnen ist.
Man kann über die Auffassung des Richters diskutieren, auch über ihre Auswirkungen für andere Rechtsfälle, aber weder führte sie dazu, wie du behauptest, dass kein Urteil/Entscheidung gefällt wurde, noch war sie für die getroffene Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung.
Anmerkung: Bevor hier jemand anmerkt, das die Handlungsfähigkeit nach § 80 AufenthG mehr beinhaltet als nur die Volljährigkeit, ich habe eine für das Thema relevante vereinfachte Darstellung zurückgegriffen.
AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
Hier mal eine konkrete Frage zur Meinungsfreiheit in der BRD.
Kürzlich teilte ein Benutzer dieses Forums in einem anderen Strang mit, dass er dieses Video nicht sehen könne:
https://www.youtube.com/watch?v=STvz7hD6Cuw
Ist das wirklich nicht sichtbar?
Das Video behandelt in der ersten Hälfte das Interview eines New Yorker Taxifahrers, eines Negers aus der Dominikanischen Republik, dessen Taxilizenz für 30 Tage suspendiert wurde, weil er im Taxi eine Armbinde mit Hakenkreuz trug.
AW: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der BRD
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Zitat von
HerrMayer
Die BRD ist ein großer giftgrüner feministischer verausländisierter und verschwulter Scheisshaufen.
Die BRD ist halt "modern". Wenn mal etwas anderes modern wird, ist sie gar nix mehr.