Diese Belege kann dir der "Mensch starker Pigmentierung" auch gar nicht bringen, schliesslich ist die NPD von der BRD als Partei anerkannt.Zitat:
Zitat von WALDSCHRAT
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Diese Belege kann dir der "Mensch starker Pigmentierung" auch gar nicht bringen, schliesslich ist die NPD von der BRD als Partei anerkannt.Zitat:
Zitat von WALDSCHRAT
Du machst es Dir zu einfach; nicht alles & alles was Du nicht magst oder Personen die nicht in die Linke Richtung denken sind Nazis.Zitat:
Zitat von Roberto Blanko
Die NPD ist eine in Deutschland ganz legal agierende und funktionierende Partei. Auf jeden Fall nicht so kriminell, wie bei anderen, wo Personen an der Parteispitze stehen / standen und gegen die Staatsgewalt aktiv tätig waren und in einem Fahrzeug eine Mordwaffe sichergestellt wurde.
Mensch , auf irgendwas muss unser Gesinnungsnazi doch seinen permanenten Selbsthass projezieren .
Fakz ist, daß es sich bei dem Aufmarsch der neuen alten Herren um eine genehmigte Demo handelt. Es ist Aufgabe der Polizei, diese Demo zu schützen. Unser Demonstrationsrecht gilt für ALLE Bevölkerungsgruppen - auch, wenn es sich dabei um Kurden oder eben Neo-Kurden handelt.
Nazis sind mir persönlich zwar widerlich - aber sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch.
Zitat:
Zitat von WALDSCHRAT
GrußZitat:
Der Bundestag wird seinen Antrag vor allem mit der Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP begründen. Damit setzt er als Parlament einen neuen, eigenständigen Akzent gegenüber Bundesregierung und Bundesrat und nimmt zugleich das Wächteramt ernst, das die Verfassung dem Parlament über die freiheitlich-demokratische Grundordnung zuweist: Einer Partei, die dem Nationalsozialismus nacheifert, die Rassismus, Kollektivismus und das Prinzip von Führung und unbedingtem Gehorsam propagiert, stellt sich die streitbare Demokratie entgegen. Der Nationalsozialismus ist der prototypische Gegner der demokratischen Ordnung des Grundgesetzes, das gerade als Antwort auf die Erfahrung der missbrauchten Weimarer Demokratie zu verstehen ist. Daraus zieht unsere Verfassung die Konsequenz: Wehret den Anfängen!
Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung werden die Antragsberechtigung des Bundestages und die Parteieneigenschaft der NPD dargelegt. Ferner wird Versuchen der NPD begegnet, die Zulässigkeit des Antrages unter Berufung auf ihre Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament zu bestreiten oder die Streitigkeit auf europäische Ebene abzudrängen.
Den Anfang der Begründetheitsprüfung bildet die Darstellung der Grundlagen der Verbotsnorm aus der Verfassung. Neben der ausführlichen Erörterung der Rechtsgrundlagen des Parteienverbots nach Art. 21 Abs. II GG und dessen Anwendungsbedingungen wird herausgearbeitet, wie aktuell auch fünfzig Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes das Prinzip der streitbaren Demokratie ist.
Aus der Begründung der Prozessbevollmächtigten:
"Die Freiheit der geistigen und politischen Auseinandersetzung ist dem Wandel gegenüber offen. Ein Verhalten jedoch, welches diese Offenheit zu beseitigen trachtet, verliert seine Legitimation aus der Idee der Freiheit. ‚Selbstzerstörung ist nicht Sinn der Freiheit und gewiss auch kein Auslegungsprinzip freiheitlichen Verfassungsrechts.' (H. Steinberger)."
"Das Verbot verfassungsfeindlicher Parteien schützt die vom Demokratieprinzip gewollte Herrschaftsausübung des Volkes nach Maßgabe der Verfassung. Die dahinter stehende Grundidee ist ersichtlich zeitlos und nicht von konkreten Bedrohungsszenarien abhängig. Deshalb gehört das Parteienverbot zu jenen Sicherheitsvorkehrungen, ‚die auch durch langen Nichtgebrauch keineswegs überflüssig werden' (Wilhelm Henke)."
Kernstück der Antragsbegründung bildet der Nachweis der Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP. Hierzu wird eine Vielzahl historischer Quellen zitiert und aufgezeigt, dass die NPD eine klare Affinität zum Nationalsozialismus aufweist, und zwar hinsichtlich
1. Politischer Programmatik (Ideologie des "Reichs" und der "Volksgemeinschaft", Sozialdarwinismus, Rassismus und Antisemitismus);
2. Strategie und Taktik (vor allem: nur taktisches Verhältnis zur Legalität);
3. Rhetorik und Sprache (offene oder auch chiffrierte Nachahmung) sowie
4. der Verherrlichung der NS-Zeit (Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen, nationalsozialistische Traditionspflege).
Schließlich werden im letzten Teil konkret die verfassungswidrigen Ziele und Verhaltensweisen der NPD und ihrer Anhänger aufgezeigt und die erforderliche aktiv-kämpferische Einstellung der NPD zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie die Zusammenarbeit mit gewaltbereiten Gruppen nachgewiesen. Diese Voraussetzungen des Art. 21 Abs. II GG hat die Bundesregierung in ihrem Antrag bereits in komprimierter Form dargelegt, der Bundesrat wird die vorliegenden Materialien der Verfassungsschutzbehörden noch vertieft auswerten.
Insgesamt ist die Beweislage eindeutig und erdrückend - die NPD ist eine verfassungswidrige Partei, die durch ein planvolles, aggressives Vorgehen unsere parlamentarische Demokratie bekämpft. Deshalb ist es für den Deutschen Bundestag nicht nur geboten, sondern zwingend erforderlich, einen eigenen Verbotsantrag zu stellen.
Von großer politischer Bedeutung sind schließlich auch die Konsequenzen, die sich aus dem Verbot ergeben. Nur ein Verbot verhindert, dass die NPD Zugang zur öffentlichen Infrastruktur hat, wie sie politischen Parteien nach Art. 21 GG zur Verfügung steht: Das reicht von der Zuteilung von Sendezeiten in Rundfunk und Fernsehen, vom Zugriff auf die Stadthallen und auf den öffentlichen Straßenraum im Wahlkampf bis zur staatlichen Parteienfinanzierung. Vor allem ist nicht vertretbar, die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD auch noch aus Steuermitteln zu finanzieren.
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0103281.html
Roberto
Hat irgendwie aber nich funktioniert , nicht war mein Gesinnungsnazi ?
Der Verbotsverfahren wurde aus formalen Gründen gar nicht eröffnet. Das haben wir hier bis zum Erbrechen durchgekaut.Zitat:
Zitat von Fritz Fullriede
Gruß
Roberto
Kommm , du siehst dich doch schon als künftiger Ortgruppenleiter . Ups , meine Parteivorsitzender !
Nur am Rande: Wie demokratisch ist denn diese Rechte, deren erklärte Absicht die "Abwicklung der Bundesrepublik" ist?Zitat:
Zitat von Freischärler
Und obwohl ich der Meinung bin, daß die Mehrheit der braunen Trachtenvereinswichtel lieber daheim für den Hauptschulabschluß hätte büffeln sollen, anstatt den mitteldeutschen Bürgerschreck zu mimen, halte ich es für töricht, Demonstrationen zu behindern und dieser ganz besonders unterhaltsamen Klientel politischer Außenseiter den Mund zu verbieten. Dürften sich Nazis in bundesdeutscher Öffentlichkeit über die Dinge auslassen, die sie bisher nur in der Anonymität des Internets beschäftigen, stritten wir heute nicht um ein NPD-Verbotsverfahren, sondern um die Einweisung der gestiefelten Hitlertreuen in die geschlossene Psychiatrie. Stattdessen beglückt man den rechten Pöbel auch noch mit medialer Aufmerksamkeit und holt ihn - mit mahnender Geste - aus der Bedeutungslosigkeit.
Beruhigend ist aber, daß die "Phalanx der Heimat" den Friedhof nicht erreicht hat, denn die tapferen Gefallenen haben es wahrlich nicht verdient, daß spätpubertäre Kids mit "Currywurst statt Döner"-t-Shirts und frisch rasierter Fleischmütze über ihren Gräbern jammern...oder die Angehörigen der Soldaten, also diejenigen, die wirkliche Trauer empfinden, mit Bierdosen bewerfen, wie es 1990 in Halbe geschehen ist.
Ein hervorragender erster Beitrag :d:Zitat:
Zitat von sayeret