AW: Friedensvertrag mit Russland?
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Liberalist
Verfassung hat es doch, es fehlt die Regierung.
Die ist aber nicht in Kraft.
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Suppenkasper
Die ist aber nicht in Kraft.
Richtig, und diesbezüglich wie du ja meintest, kann es keinen Friedensvertrag geben, weil diese eben nicht kapitulieren kann.
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Liberalist
Richtig, und diesbezüglich wie du ja meintest, kann es keinen Friedensvertrag geben, weil diese eben nicht kapitulieren kann.
Exakt. Kapituliert hat das Reich nie. Dönitz unterzeichnete den Waffenstillstand für Wehrmacht, Marine, Luftwaffe (nicht für die SS, nur als kleines notabene). Im Grunde ist die Sache also ganz einfach. Ich sehe Du bist einer von ganz wenigen, der bei all dem Geschwurbel von links, rechts und aus der heißfeuchten Mitte heraus erst recht, den Durchblick bewahrt hat.
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Suppenkasper
Exakt. Kapituliert hat das Reich nie. Dönitz unterzeichnete den Waffenstillstand für Wehrmacht, Marine, Luftwaffe. Nicht für die SS, notabene. Im Grunde ist die Sache also ganz einfach. Ich sehe Du bist einer von ganz wenigen, der bei all dem Geschwurbel von links, rechts und aus der heißfeuchten Mitte heraus erst recht, den Durchblick bewahrt hat.
Ja, eine wichtige Sache mit der sich jeder befassen sollte.
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Liberalist
Ja, was bedeutet denn eine Feindstaatenklausel sonst?
Liberalist, schon mal angeschaut, was für die Änderung der Charta der Vereinten Nationen notwendig ist? Ansonsten die UN-Charta bricht nicht bilaterale völkerrechtliche Verträge der Staaten untereinander.
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Gehirnnutzer
Liberalist, schon mal angeschaut, was für die Änderung der Charta der Vereinten Nationen notwendig ist? Ansonsten die UN-Charta bricht nicht bilaterale völkerrechtliche Verträge der Staaten untereinander.
Eine Änderung benötigt einen Vertrag mit Unterschrift. Punkt.
Wo is das Problem?
Das sie bilaterale völkerrechtliche Verträge nicht bricht, hat niemand behauptet, die Feindstaatenklausel liegt aber über ihnen, wenn man will, kann man einmarschieren.
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Gratian
Stimmt das, daß Deutschland unter Kohl den Friedensvertrag mit Russland auf Weisung der USA nach der Wiedervereinigung 1990 nicht unterschrieben hat?
Wäre mir ehrlich gesagt neu. Aber danke für jede Art von Aufklärung zu dem Thema.
Ein Friedensvertrag hätte die Gefahr von erheblichen Reparationszahlungen bedeutet. Dieses Problem wirde mit dem 2+4-Vertrag elegant umschifft.
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Gärtner
Ein Friedensvertrag hätte die Gefahr von erheblichen Reparationszahlungen bedeutet. Dieses Problem wirde mit dem 2+4-Vertrag elegant umschifft.
Was denn bitte noch für Reparationszahlungen, und an wen? Allein die "Operation paperclip" und entsprechende Aktionen auf sowjetischer Seite dürften hinreichend gewesen sein, die Reparationskosten für die nächsten 10 von Deutschland "entfesselten" Weltkriege abzudecken. Ansonsten, um auf das Thema des threads zurückzukommen: Es gibt da eine Menge unbestätigter Gerüchte. Dass Gorbatschow die Ostgebiete zurückgeben wollte, und dass das an der Intervention der Westalliiierten gescheitert sei, ist auch so eines, das immer wieder auftaucht. Ich halte das für denkbar, die Quellenlage ist aber äußerst ungünstig bis nicht existent, mir ist nie ein definitiver Beleg dafür untergekommen.
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Gärtner
Ein Friedensvertrag hätte die Gefahr von erheblichen Reparationszahlungen bedeutet. Dieses Problem wirde mit dem 2+4-Vertrag elegant umschifft.
Ein Friedensvertrag war von keiner Seite gewollt.
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Liberalist
Eine Änderung benötigt einen Vertrag mit Unterschrift. Punkt.
Wo is das Problem?
Das sie bilaterale völkerrechtliche Verträge nicht bricht, hat niemand behauptet, die Feindstaatenklausel liegt aber über ihnen, wenn man will, kann man einmarschieren.
Na dann schau mal was notwendig ist:
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Artikel 108
Änderungen dieser Charta treten für alle Mitglieder der Vereinten Nationen in Kraft, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen und von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert worden sind.
Artikel 109
(1) Zur Revision dieser Charta kann eine Allgemeine Konferenz der Mitglieder der Vereinten Nationen zusammentreten; Zeitpunkt und Ort werden durch Beschluß einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung und durch Beschluß von neun beliebigen Mitgliedern des Sicherheitsrats bestimmt. Jedes Mitglied der Vereinten Nationen hat auf der Konferenz eine Stimme.
(2) Jede Änderung dieser Charta, die von der Konferenz mit Zweidrittelmehrheit empfohlen wird, tritt in Kraft, sobald sie von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert worden ist.
(3) Ist eine solche Konferenz nicht vor der zehnten Jahrestagung der Generalversammlung nach Inkrafttreten dieser Charta zusammengetreten, so wird der Vorschlag, eine solche Konferenz einzuberufen, auf die Tagesordnung jener Tagung gesetzt; die Konferenz findet statt, wenn dies durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder der Generalversammlung und durch Beschluß von sieben beliebigen Mitgliedern des Sicherheitsrats bestimmt wird.
Ansonsten verstehst du die Feindstaatenklauseln nicht. Die besagen nur, Teile der UN-Charta gelten nicht im Rechtsverhältnis zwischen den ehemaligen Feindstaaten. Die Handlungen, die das möglich macht, sind aber mittlerweile dich die Verträge zwischen diesen Staaten ausgeschlossen. Deswegen sind sie die Feindstaatenklauseln obsolet.