Liberalist, achte mal darauf, was ich wirklich schreibe. Ich habe geschrieben, das Mesut Özil auch nach dem ursprünglichen RuSTAG von 1913 Ausfertigunghsdatum 22.07.1913 in der Fassung vom 22.07.1913, auf das ihr euch so gerne bezieht, Deutscher sein bzw. hätte werden können.
Das RuStAG von 1913
Es ist ganz einfach, nach §1 RuStAG in Verbindung mit
a) Einbürgerung von Mesut Özil direkt § 3 Absatz 1 Nr. 5 RuStAG
b) Durch Geburt (§ 3 Absatz 1 Nr. 1) in Verbindung mit der vorher abgeschlossenen Einbürgerung seines Vaters nach § 3 Absatz 1 Nr. 5 RuStAG
Nun für die tatsächliche rechtliche Grundlage Mesut Özils Staatsbürgerschaft fehlt mir die Information, wann sein Vater eingebürgert wurde. Ich kann also nicht sagen ob Mesut Özil die Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten hat oder als Minderjähriger miteingebürgert wurde. Da Özil 1983 geboren wurde, spielt das 2000 eingeführte und 2014 neugeregelte Optionsmodell hier keine Rolle.
Liberalist, das RuStAG hat niemals bestimmte Personengruppen davon ausgeschlossen Deutscher werden zu können. Auch nach dem die Nazis das Recht so geändert haben, das es nur noch die deutsche Staatsgehörigkeit gibt, hat das RuStAG keine Personengruppe von der Möglichkeit Deutscher zu werden ausgeschlossen, das wurde über das Reichsbürgergesetz 1935 eingeführt und durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 wieder aufgehoben.