Solange es keine sicher Methode gibt die Schuld eines Täters einwandfrei festzustellen, lehne ich die Todesstrafe ab. Ausgenommen davon sind natürlich kriminelle Funktionäre der Altparteien, weil deren Schuld offensichtlich ist.
:hängen: :fizeig:
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Solange es keine sicher Methode gibt die Schuld eines Täters einwandfrei festzustellen, lehne ich die Todesstrafe ab. Ausgenommen davon sind natürlich kriminelle Funktionäre der Altparteien, weil deren Schuld offensichtlich ist.
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Es gibt kaum Fälle, wo die Schuld eines Täters zu 100% nachgewiesen wurde.
Selbst der ehemalige BGH-Richter Ralf Eschelbach sagt, dass 1/4 aller in Deutschland gesprochenen Urteile, Fehlurteile seien.
http://m.spiegel.de/panorama/justiz/...-a-896583.html
ich gebe wtf in diesem Fall recht, an der Schuld des Kandidaten ist sicher nicht zu rütteln. Dennoch wäre natürlich die Todesstrafe auch in diesem Fall nicht mehr als ein barbarischer Racheakt unzivilisierter Hinterwäldler. Eine sofortige Abschiebung innerhalb von 24 Stunden nach dem rechtskräftigen Urteil unter großer Begleitung durch die internationale Presse wäre Abschreckung für Folgetäter genug, und eine Abschiebung nach Syrien oder Afghanistan wäre einer Todesstrafe sowieso nicht unähnlich.
Jegliche Verurteilung nach unseren Gesetzen ist ein Racheakt, da die Tat bereits begangen wurde. Wenn sie aber nicht mehr abschreckend ist und wirkt, dann wird ein Täter auf die Strafen einen Kehrricht geben.
Und deswegen gehört deren Leben genauso zerstört, wie sie vorher das Leben jemand anderes beendet haben. Das ist Rache und das gehört auch so, und barbarisch ist die Tat und nicht die Bestrafung der Tat. Niemand hat den Täter gezwungen so zu handeln.