AW: 50 Ankerzentren notwendig zur direkten Abschiebung von Refugees
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tosh
...
Warum verschweigst du das Kleingedruckte?
"...In der Kabinettsvorlage heißt es demnach wörtlich, dass „in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden (können), wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“...
Oh ja, der begründete Einzelfall. Der tritt ja immer bei Räffjutschies in Kraft, auch bei Straftaten.
Ich darf dich auch mal auf einen Passus des AufenthG , Kapitel 2 ,§3(2) hinweisen:
Zitat:
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
Auch hier wieder der berühmte begründete Einzelfall, wortwörtlich. Nur eigenartigerweise sind dies alles dann keine Einzelfälle, sondern hunderttausende Fälle.
AW: 50 Ankerzentren notwendig zur direkten Abschiebung von Refugees
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tosh
...
Seehofer wollte mit der Klage die Fortführung der Merkelchen Praxis unterbinden.
Horst Seehofer hingegen hält entgegen all seiner Versprechungen die Anordnung zur Grenzöffnung an die Bundespolizei nunmehr selbst aufrecht. Soviel nur zur Unterbindung der Merkelschen Praxis.
Willst du dies bestreiten ?
AW: 50 Ankerzentren notwendig zur direkten Abschiebung von Refugees
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Schrottkiste
(Fettung durch mich)
Dann könnte man Rotationseuropäer ja auch auf (stillgelegten) Mülldeponien ansiedeln...
Lieber nicht.
Die fühlen sich dann doch gleich heimisch.
AW: 50 Ankerzentren notwendig zur direkten Abschiebung von Refugees
Abschiebelager wäre wohl der bessere Weg und Ausdruck.
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Die Politiker sind nur noch zur Verarsche der deutschen Bevölkerung da.
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Kann mir jemand mit juristischem Sachverstand erklären
da reist eine Person illegal in einen souveränen Staat, ich unterstelle ironischerweise,dass Deutschland souverän sei, ein,
dies ist m.E. bereits ein Straftatbestand (illegaler Grenzübertritt),
wird vonden Behörden aufgegriffen und die Straftat illegaler Grenzübertritt festgestellt.
Er hält sich also illegal in dem Land auf und anstatt ihn zu inhaftieren, als unerwünschte Personen zu deklarieren, den Ausreisebefehl zuzustellen und ohne großes Aufhebens zeitnah abzuschieben läuft nun das ganze juristische Prozedere an.
Zudem bleibt dieser noch auf freien Fuß, wird durch die Allgemeinheit alimentiert (Unterkunft, Kleidung, Nahrung, juristischer Beistand, Asylverfahren obwohl sowohl objek- als auch subjektiv kein Asylgrund vorliegt).
Als Dank für diese Wohltaten begeht dieser neben der illegalen Einreise dann u. U. noch weitere Straftaten (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist hier noch die mildesteForm).
Wie würde hierein anderer Staat hier handeln?
Ich denke hier an die USA wie diese an der Grenze zu Mexiko agieren. Da soll es ja zu regelrechten Treibjagden auf illegale Einwanderungsversuchende oder Grenzüberschreitende kommen. Und die USA gibt sich doch als eines der Mutterländer der Demokratie aus.
Sollte den Mexikanern doch der Grenzübertritt gelungen sein und sich in den USA, immer noch illegal, aufhalten sind sie dennoch nicht sicher. Falls sie aufgegriffen werden droht in die sofortige Rückführung nach Mexiko, so weit ich weiß ohne langwierige, kostenintensive Gerichtsverfahren.
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erselber
Kann mir jemand mit juristischem Sachverstand erklären
da reist eine Person illegal in einen souveränen Staat, ich unterstelle ironischerweise,dass Deutschland souverän sei, ein,
dies ist m.E. bereits ein Straftatbestand (illegaler Grenzübertritt),
wird vonden Behörden aufgegriffen und die Straftat illegaler Grenzübertritt festgestellt.
Er hält sich also illegal in dem Land auf und anstatt ihn zu inhaftieren, als unerwünschte Personen zu deklarieren, den Ausreisebefehl zuzustellen und ohne großes Aufhebens zeitnah abzuschieben läuft nun das ganze juristische Prozedere an.
Zudem bleibt dieser noch auf freien Fuß, wird durch die Allgemeinheit alimentiert (Unterkunft, Kleidung, Nahrung, juristischer Beistand, Asylverfahren obwohl sowohl objek- als auch subjektiv kein Asylgrund vorliegt).
Als Dank für diese Wohltaten begeht dieser neben der illegalen Einreise dann u. U. noch weitere Straftaten (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist hier noch die mildesteForm).
Wie würde hierein anderer Staat hier handeln?
Ich denke hier an die USA wie diese an der Grenze zu Mexiko agieren. Da soll es ja zu regelrechten Treibjagden auf illegale Einwanderungsversuchende oder Grenzüberschreitende kommen. Und die USA gibt sich doch als eines der Mutterländer der Demokratie aus.
Sollte den Mexikanern doch der Grenzübertritt gelungen sein und sich in den USA, immer noch illegal, aufhalten sind sie dennoch nicht sicher. Falls sie aufgegriffen werden droht in die sofortige Rückführung nach Mexiko, so weit ich weiß ohne langwierige, kostenintensive Gerichtsverfahren.
Frag doch mal unsere Politverbrecher in Berlin .
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Xarrion
Lieber nicht.
Die fühlen sich dann doch gleich heimisch.
Sag ich doch...:D
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Kaktus
Also ich störe mich an dem Wort "Anker". Das ist ein Ding, um ein Schiff fest zu machen.
Schon gepostet, es geht nicht um Anker:
"Die Bezeichnung erscheint im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2018 und soll für „Ankunft, Entscheidung, Rückführung“ stehen" wiki
Zitat:
Angeblich soll in diesen Zentren aber eher das Gegenteil geschehen. Familiennachzug von Gefährdern geht gar nicht.
Was verstehst du nicht an dem Satz
"wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“ ???
AW: 50 Ankerzentren notwendig zur direkten Abschiebung von Refugees
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Murmillo
Hm, aber das Transitlager befände sich doch auf deutschem Boden- oder ist das irgendwie ein staatenloser Raum ? Also kommen sie doch nach Deutschland herein...
Nein, es wäre ein staatenloser Raum wie eine Transitzone in einem Flughafen.
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Murmillo
Oh ja, der begründete Einzelfall. Der tritt ja immer bei Räffjutschies in Kraft, auch bei Straftaten.
Ich darf dich auch mal auf einen Passus des AufenthG , Kapitel 2 ,§3(2) hinweisen:
Auch hier wieder der berühmte begründete Einzelfall, wortwörtlich. Nur eigenartigerweise sind dies alles dann keine Einzelfälle, sondern hunderttausende Fälle.
Nein, das sind Einzelfälle mit Einzelfallprüfungen. Für hunderttausende solcher Fälle gibt es keinen Beweis.
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Murmillo
Horst Seehofer hingegen hält entgegen all seiner Versprechungen die Anordnung zur Grenzöffnung an die Bundespolizei nunmehr selbst aufrecht. Soviel nur zur Unterbindung der Merkelschen Praxis.
Willst du dies bestreiten ?
Du meinst wohl Grenzkontrolle:
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