AW: Wie der Weg zur totalen Überwachung aller EU Bürger als Gerechtigkeit gefeiert wird
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BlackForrester
Dieser Fließenleger kriegt von seinem Chef am Monatsanfang eine Excel-Tabelle in DIN A4-Format, wo der dann einträgt, wann hat er morgens mit der Arbeit begonnen und wann abends Feierabend gemacht - dann sagt der Chef, arbeitest Du bis 4 Stunden ziehe ich Dir keine Pause ab, arbeitest Du 4 - 6 Stunden ziehe ich Dir 30 Minunten Pause ab, arbeitest Du 6 - 8 Stunden ziehe ich Dir eine Stunde Pause ab und schon ist der Anforderung des EuGH genüge getan und das DINA4-Blatt wird abgeheftet und verschwindet im Keller.
Wo siehst Du da das Problem?
Das Problem wird entstehen, dass die deutschen Parteien dieses Urteil umsetzen werden und DANN wird es bürokratisch.
Irgendwo habe ich es schon mal erwähnt: diese Zeiterfassung wird man dem Betriebsprüfer vorlegen müssen. Das Urteil dient 1A zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
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BlackForrester
Es bleibt doch erst einmal Deutschland überlassen wie man dieses urteil des EuGH umsetzt. Der EuGH sagt nur, dass die Arbeitszeit erfasst werden muss - nicht das wie.
Ich arbeite nun schon ein paar Jahre und abgesehen von meinem Ausbildungsbetrieb (da wurde noch gestempelt) und einem kurzzeitigen Intermezzo bei einem Unternehmen (da wurde auch noch gestempelt) wurden meine Arbetiszeiten immer auf die eine oder andere Weise - auch ohne stempeln - erfasst.
Aktuell trage ich im System ein wann ich zu arbeiten beginne und wann meine Arbeit endet - was würde sich für mich (wie wohl für 95, 98% der Arbeitnehmer wie Unternehmen) denn im Grunde ändern? Gut, beim "deutschen Wahn" jede ausgegebene Richtlinie noch übertrumpfen zu müssen kann einem übles schwanen - dies liegt aber nun nicht an dem EuGH-Urteil.
Auch der Quatsch jede Pause müsse aufgezeichnet werden ist doch dumpfer Populismus. Mein Unternehmen zieht mir bei einer Arbeitzeit bis 4 Stunden nix ab, zwischen 4 und 6 Stunden sind es 15 Minunten, zwischen 6 und 8 Stunden sind es 45 Minuten und darüber hinaus ist es eine Stunde ab. Ob ich die Pause nun mache oder nicht...ist doch mein Problem, wenn ich die Pausen nicht mache.
Eben nicht. Es ist das Problem des Arbeitgebers, wenn Du die Pausen nicht nimmst. Steht aber alles schon im Arbeitszeitgesetz
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Deutschmann
Irgendwo habe ich es schon mal erwähnt: diese Zeiterfassung wird man dem Betriebsprüfer vorlegen müssen. Das Urteil dient 1A zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Werden jetzt an Spargeläckern Stechuhren aufgestellt?
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Schwabenpower
Eben nicht. Es ist das Problem des Arbeitgebers, wenn Du die Pausen nicht nimmst. Steht aber alles schon im Arbeitszeitgesetz
Richtig. Ohne eine ordentliche Erfassung der Arbeitszeiten, Pausenzeiten, etc. sitzt man tendentiell schon heute in der Falle.
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sunbeam
Ich finde, Ihr übertreibt jetzt alle ein wenig.
Nicht unbedingt.
Mittlerweile ist es schon so,
das ein Gang auf Klo zur Arbeitszeit gehört,
eine Raucherpause aber nicht.
Mit einer Stechuhr kann man auch dies "regeln".
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Schwabenpower
Werden jetzt an Spargeläckern Stechuhren aufgestellt?
Ja. Laut EuGh werden auch Spargelstecher stechen müssen.
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Deutschmann
Ja. Laut EuGh werden auch Spargelstecher stechen müssen.
Der Bunzeldepp sticht, während das Goldstück wahlweise seine Angetraute oder seine Tochter mit dem Dingdong "sticht", oder den Junior mit dem Messerchen. Eine tolle neue Regelung. Genau die haben wir gebraucht, damit es bei uns wieder aufwärts geht.
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sunbeam
Laut Regelung ja. Es ist auch unerhört das jemand in seiner Freizeit Anrufe des Chefs erdulden muss.
Manchmal geht es eben nicht anders. Im E Fall muß mein Chef auch erreichbar sein.
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Ansuz
Als könnten so Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze verhindert werden. Da wird heute schon endlos getrickst, in der BRD z.B. um den schäbigen Mindestlohn zu umgehen.
M.E. ein ganz klarer Vorstoß in Hinsicht noch mehr Überwachung, mehr ist nicht dahinter.
Es wird immer schlimmer. Diese Politbrut und ihre Hintermänner zeigen immer mehr ihre wahren Teufelsfressen.
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Muninn
Manchmal geht es eben nicht anders. Im E Fall muß mein Chef auch erreichbar sein.
Dann müsst Ihr eben künftig die 25 Sekunden Telefonat akribisch protokollieren.