AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug
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BlackForrester
Selbstverständlich kann man absolut trennen - und damit schafft man keine drei Staaten im Staat - sondern sich gegenseitig kontrollierende Instanzen und dies bedeutet auch nicht, dass man nicht auf vielfache Weise zusammenarbeiten muss.
Kennst du ein Land, in dem das so funktionierst, wie du es forderst? Gegenseitige Kontrolle erfordert schon allein aus logischen Gründen ein gewisses Maß an Zusammenarbeit.