AW: GG ist verfassungsfeindlich
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John Donne
Wenn das Kriterium für eine Verfassung ist, daß sie per Volksabstimmung angenommen werden muß, hat es in Deutschland (und zahlreichen anderen Ländern) überhaupt noch nie eine gültige Verfassung gegeben. Weder die Verfassung des deutschen Reiches von 1871 noch die Weimarer Verfassung wurden per Volksabstimmung angenommen. Konkret: das ist überhaupt kein Kriterium.
Das Problem scheint mir eher in der Sinnhaftigkeit des Grundgesetzes zu liegen, wenn es denn eine Verfassung sein soll. Verfassungen sollen den Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen. Das Grundgesetz gesteht aber genau diesem Staat im Gegensatz zu Verfassungen anderer Länder das Recht zu, diese Schutzrechte per Gesetz einzuschränken. Das schützt den Bürger nicht wirklich. Selbst die staatliche Existenz als per Gesellschaftsvertrag abgetretene Freiheit des Einzelnen gegen die staatliche Leistung von Schutz gegen Gefahren von außen oder vor Kriminalität ließe sich in Zweifel ziehen, da der Vater der Idee des Gesellschaftsvertrages, Rousseau, höchstselbst gefordert hatte, daß über diese Abtretung wenigstens einmal Einstimmigkeit aller Betroffenen, also aller Bürger, hätte bestehen müssen. Dem war nie so, also gibt es keinen Gesellschaftsvertrag. Auch an Konkludenz mangelt es nicht unerheblich.
Aus dieser gesellschaftsvertraglichen Ecke kommt der Gedanke der Volksabstimmung über die Verfassung, wie ich mutmaße.
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Gehirnnutzer
Wo ist das Problem, Bruddler? Sehr viele Verfassungen der Welt haben nur die indirekte Zustimmung des Volkes.
siehste ?!
Dann sollte man aber nicht immer so tun, als ob...
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Veltins007
Das mag vielleicht sein ABER dafür wurde stets der Wille des Volkes zur Nationenbildung und zur staatlichen Identifikation aus sich selbst heraus ausgearbeitet und unterlag keiner Genehmigung inklusive Vorbehaltsrechte.
Veltins007, die Alliierten haben nicht das GG genehmigt, sondern den Entwurf. Erst durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten erlangte das GG Rechtskraft. Die Genehmigung durch die Alliierten und die Alliierten Vorbehaltsrechte hatten Einfluss auf die Deutsche Souveränität.
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Bruddler
siehste ?!
Dann sollte man aber nicht immer so tun, als ob...
Wo wird getan als ob? Wir haben die Ratifizierung durch die frei gewählten Volksvertreter der westdeutsche Länderparlamente. Die Beitrittserklärung der frei gewählten DDR-Volkskammer, die Ratifizierung des Einigungsvertrages durch beide Häuser der Bundesrepublik und durch die DDR-Volkskammer. Jeder Änderung des GG erfolgte mit den entsprechenden Mehrheiten nach Artikel 79 GG, also mit der Zustimmung der gewählten Volksvertreter im Bundestag und der durch gewählte Volksvertreter in den Länderparlamenten legitimierten Vertreter der Länder.
Wir haben eine durchgehende Historie der indirekten Zustimmung. Das mag einigen nicht gefallen, deren Vorstellung von Volk eine andere ist, als was das Volk in der Realität ist, jedoch ist die ganze Geschichte im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorstellungen.
Das GG hat durchaus seine Mängel, jedoch sind die anderer Natur. Das GG hat keine direkdemokratische Elemente, die man aber durch Änderungen einbringen könnte. Desweiteren enthält es keine Handlungsverpflichtungen. Nicht politische Kalkül darf über das Ergreifen von verfassungsgerichtlicher Maßnahmen entscheiden, sondern die klare rechtliche Klärung einer Sachlage für den Bürger (Seehofer, diFabios Gutachten).
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Gehirnnutzer
Veltins007, die Alliierten haben nicht das GG genehmigt, sondern den Entwurf. Erst durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten erlangte das GG Rechtskraft. Die Genehmigung durch die Alliierten und die Alliierten Vorbehaltsrechte hatten Einfluss auf die Deutsche Souveränität.
Was laberst du da wieder für einen Unsinn? Selbstverständlich musste der Grundgesetztext von den Siegern abgenickt werden.
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Gehirnnutzer
(...)
Das GG hat durchaus seine Mängel, jedoch sind die anderer Natur. Das GG hat keine direkdemokratische Elemente, die man aber durch Änderungen einbringen könnte. Desweiteren enthält es keine Handlungsverpflichtungen. Nicht politische Kalkül darf über das Ergreifen von verfassungsgerichtlicher Maßnahmen entscheiden, sondern die klare rechtliche Klärung einer Sachlage für den Bürger (Seehofer, diFabios Gutachten).
Das Grundgesetz hat den Mangel, dass es nicht von einem souveränen Gremium verfasst wurde, Systemling.
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Gehirnnutzer
Wo wird getan als ob? Wir haben die Ratifizierung durch die frei gewählten Volksvertreter der westdeutsche Länderparlamente. Die Beitrittserklärung der frei gewählten DDR-Volkskammer, die Ratifizierung des Einigungsvertrages durch beide Häuser der Bundesrepublik und durch die DDR-Volkskammer. Jeder Änderung des GG erfolgte mit den entsprechenden Mehrheiten nach Artikel 79 GG, also mit der Zustimmung der gewählten Volksvertreter im Bundestag und der durch gewählte Volksvertreter in den Länderparlamenten legitimierten Vertreter der Länder.
Wir haben eine durchgehende Historie der indirekten Zustimmung. Das mag einigen nicht gefallen, deren Vorstellung von Volk eine andere ist, als was das Volk in der Realität ist, jedoch ist die ganze Geschichte im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorstellungen.
Das GG hat durchaus seine Mängel, jedoch sind die anderer Natur. Das GG hat keine direkdemokratische Elemente, die man aber durch Änderungen einbringen könnte. Desweiteren enthält es keine Handlungsverpflichtungen. Nicht politische Kalkül darf über das Ergreifen von verfassungsgerichtlicher Maßnahmen entscheiden, sondern die klare rechtliche Klärung einer Sachlage für den Bürger (Seehofer, diFabios Gutachten).
"die frei gewählten Volksvertreter" waren und sind Kandidaten, die sich auf irgendeine Weise in ihren Parteien verdient gemacht haben.
Sie, und nur sie (!) stehen uns zur "freien" Auswahl.
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Stanley_Beamish
Was laberst du da wieder für einen Unsinn? Selbstverständlich musste der Grundgesetztext von den Siegern abgenickt werden.
Du kannst deine ständigen Beleidigungen lassen und endlich mal deine Dyslexie behandeln lassen. Ich habe nicht anderes geschrieben. Dummerweise ist die Genehmigung rechtlich nicht relevant, denn die Legitimation des GG erfolgte durch die Ratifizierung in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern hat es sogar abgelehnt.
Das kannst du in Fachliteratur über Verfassungsrecht nachlesen. Das Problem dabei ist, du willst das nicht lesen, weil du dich dann von gewissen selbstkonstruierten Vorstellungen trennen müsstest. Du tust mir nur leid.
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Bruddler
"die frei gewählten Volksvertreter" waren und sind Kandidaten, die sich auf irgendeine Weise in ihren Parteien verdient gemacht haben.
Sie, und nur sie (!) stehen uns zur "freien" Auswahl.
Bruddler, dann musst du aber die ganzen Wahlsystem in Frage stellen, denn beim Mehrheitswahlsystem entscheidet eigentlich mehrheitlich das Geld, wer antritt.
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Gehirnnutzer
Bruddler, dann musst du aber die ganzen Wahlsystem in Frage stellen, denn beim Mehrheitswahlsystem entscheidet eigentlich mehrheitlich das Geld, wer antritt.
Ein reicher Lump hat demnach die besseren Karten (?)... :pfeif:
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Gehirnnutzer
Veltins007, die Alliierten haben nicht das GG genehmigt, sondern den Entwurf. Erst durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten erlangte das GG Rechtskraft. Die Genehmigung durch die Alliierten und die Alliierten Vorbehaltsrechte hatten Einfluss auf die Deutsche Souveränität.
Komme mir nicht mit so einer Korinthenkackerscheiße an, denn ein GG, das zuvor inhaltlich genehmigt werden musste und in dem Vorbehaltsrechte eingeschrieben wurden, kann niemals das erklärte Ziel einer Nation sein. So etwas kann für mich niemals eine Verfassung im eigentlichen Sinne sein.