Nein. Es handelt sich um ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das nur in Deutschland gilt und somit kein Bestandteil des Völkerrechts ist.
Druckbare Version
In dem Artikel steht etwas vom „gesamten deutschen Volk“.
Wenn man außer Acht lässt, dass der Verzichtskanzler Herr Frahm ohne Gegenleistung die deutschen Ostgebiete verschenkt hat ist Deutschland eben noch nicht in seiner Gesamtheit vereinigt.
„Denn von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an die Belt“ da fehlen noch sehr viele und große Gebiete.
Außerdem was hätte damals 1990 eine Abstimmung viel anderes gebracht?
Die Euphorie, der Enthusiasmus, die Wiedervereinigungstrunkenheit, der Euphorismus, Gespinst, Phantastereien über die friedliche Revolution, die Vision der blühenden Landschaften war noch allgegenwärtig. Das Desaster, Dilemma, der volkswirtschaftliche Supergau für den Westen, die Insolvenz (Konkurs, Pleite) der Ostzone, wurde erst sehr viel später ruchbar, noch später realisiert und zur unumstößlichen Tatsache.
Man kann es auch anderes sehen, es fand eine Abstimmung per „Akklamation“ aber unter falschen Prämissen, Voraussetzungen, Vorstellungen, auch wie bei allen Wahlen üblich „massiven Un-, Halbwahrheiten/Lügen“ statt. Weil wie eine solche Abstimmung statt finden soll/muss ist im Artikel 146 eben nicht explizit fest-/vorgeschrieben.
Ach da hätten wir noch was:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatz...-TruppenstatutZitat:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
Zur Navigation springen Zur Suche springen Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) ergänzt das NATO-Truppenstatut von 1951. Es wurde von den Vertretern Belgiens, Kanadas, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet.
Es betrifft die Fragen der Stationierung fremder NATO-Streitkräfte, darunter Privilegierungen, Immunitäten, zum Beispiel bei der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht oder dem Führen von Kraftfahrzeugen.
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL2...42594.A20.HTMLZitat:
Gesetz zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Übereinkünften
Vom 28. September 1994
Als erstes würden die heutigen "Volks"vertreter die neue Verfassung gendern. Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass da immer noch steht:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.htmlZitat:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
und nicht
Zitat:
Jede/Jeder/JedeX hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer/seiner/ihner Persönlichkeit, soweit sie/er/sier nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Ich weiß auf welchen Tatbestand bzw. Gebieten von Fallersleben das Lied geschrieben hat.
Aber Deutschland ist eben nicht in seiner Gesamtheit wiedervereinigt. Ob man diese Länder nun wieder haben will oder nicht, oder dort so gut wie keine Deutschen mehr leben ist bei dieser Auslegung nicht von Bedeutung.