AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Finch
Ich denke nicht, dass das Problem unser Strafgesetzbuch ist. Die Strafrahmen sind ausreichend breit gesetzt, nur an der passenden Rechtsprechung fehlt es. Für Mord kannst Du letztlich auch in Deutschland nie wieder rauskommen. Passiert oft genug. Nennt sich anschließende Sicherungsverwahrung. Auch wenn das Urteil 15 Jahre Haft tenoriert.
Die Höchststrafe für Mord auf 30 oder 40 Jahre hochzusetzen würde genau gar nichts bringen.
Doch, würde ... da du heute für die anderen Delikte nur ein paar Jahre bekommst. Du musst dich vom Strafmaß her darunter orientieren. Sehen wir bei diesem Fall doch, dass das nicht gut ist und die Menschen nix anderes als eine Mordanklage akzeptieren. Sowas kommt von sowas und du bestätigst gerade meine Aussage.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Affenpriester
Doch, würde ... da du heute für die anderen Delikte nur ein paar Jahre bekommst. Du musst dich vom Strafmaß her darunter orientieren. Sehen wir bei diesem Fall doch, dass das nicht gut ist und die Menschen nix anderes als eine Mordanklage akzeptieren. Sowas kommt von sowas und du bestätigst gerade meine Aussage.
Meinst du, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren wären die Menschen nicht zufrieden gewesen? (Davon mal ganz abgesehen, dass es bei Strafen nicht darum gebt, eine Mehrheit der Bevölkerung zufriedenzustellen)
Denn der Straftstbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens des § 315d Abs. 5 StGB sieht immerhin eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Finch
Meinst du, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren wären die Menschen nicht zufrieden gewesen? (Davon mal ganz abgesehen, dass es bei Strafen nicht darum gebt, eine Mehrheit der Bevölkerung zufriedenzustellen)
Denn der Straftstbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens des § 315d Abs. 5 StGB sieht immerhin eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Die 10 Jahre sind ja Höchststrafe (!), zudem sie nur für das illegale Autorennen gelten würden. Was aber ist dann mit der Tötung/dem Mord (je nach Fall des Falles) eines anderen Verkehrsteilnehmers?
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
DaBayer
Die 10 Jahre sind ja Höchststrafe (!), zudem sie nur für das illegale Autorennen gelten würden. Was aber ist dann mit der Tötung/dem Mord (je nach Fall des Falles) eines anderen Verkehrsteilnehmers?
Steht doch drin. Nur dann gibt es die Höchststrafe. Wobei ich aus dem Text entnehme, daß kaum ein Unterschied zwischen Tod und schwerer Verletzung gemacht wird
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Steht doch drin. Nur dann gibt es die Höchststrafe. Wobei ich aus dem Text entnehme, daß kaum ein Unterschied zwischen Tod und schwerer Verletzung gemacht wird
Freilich.
Nur, es sind halt zwei Verbrechen, zum Einen eben das illegale Straßenrennen, zum Anderen die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Will sagen, die von Finch postulierten maximal 10 Jahre wären (mir persönlich) in dem Zusammenhang wohl zu wenig.
Von daher kann ich auch mit Affenpriesters Argumentation, dass die Strafen für manche Verbrechen zu niedrig angesetzt sind (deshalb "wünscht" man sich für den Täter die nächsthöhere Stufe der Verurteilung, also von fahrlässiger Tötung "hoch" zu vorsätzlicher Tötung/Mord), konform gehen.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
DaBayer
Freilich.
Nur, es sind halt zwei Verbrechen, zum Einen eben das illegale Straßenrennen, zum Anderen die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Will sagen, die von Finch postulierten maximal 10 Jahre wären (mir persönlich) in dem Zusammenhang wohl zu wenig.
Von daher kann ich auch mit Affenpriesters Argumentation, dass die Strafen für manche Verbrechen zu niedrig angesetzt sind (deshalb "wünscht" man sich für den Täter die nächsthöhere Stufe der Verurteilung, also von fahrlässiger Tötung "hoch" zu vorsätzlicher Tötung/Mord), konform gehen.
Ich gehe die ganze Zeit mit Affenpriester kondom ;)
In dem Paragraphen sind es eben nicht zwei Verbrechen sondern eines. Nur mit unterschiedlichen Folgen.
Das wiederum ist auch diskussionswürdig: die Strafe hängt quasi von Glück / Pech bei identischer Ausgangslage ab.
Insofern würde ich die Absicht durch Inkaufnahme ersetzen. Wenn jemand so rast, daß es jederzeit nahezu zwangsweise zu einem tödlichen Unfall kommen muß, sollte die Strafe unabhängig von den tatsächlichen Folgen sein.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Ich gehe die ganze Zeit mit Affenpriester kondom ;)
In dem Paragraphen sind es eben nicht zwei Verbrechen sondern eines. Nur mit unterschiedlichen Folgen.
Das wiederum ist auch diskussionswürdig: die Strafe hängt quasi von Glück / Pech bei identischer Ausgangslage ab.
Insofern würde ich die Absicht durch Inkaufnahme ersetzen. Wenn jemand so rast, daß es jederzeit nahezu zwangsweise zu einem tödlichen Unfall kommen muß, sollte die Strafe unabhängig von den tatsächlichen Folgen sein.
Mein Ansatz wäre da ein anderer:
Man betrachtet sowohl das illegale Autorennen als auch die Tötung getrennt voneinander:
-Je nach Umgebung eines illegalen Autorennens wird es strafverschärfend, da das Risiko, in einer dichtbesiedelten Stadt jemanden umzunieten, wesentlich höher ist als auf einer Landstraße in der niederbayrischen Pampa. Die Inkaufnahme wäre freilich auch hier jeweils gegeben.
-Der Autofahrer hat einen anderen Verkehrsteilnehmer getötet. Die Ursache für die Tötung liegt hier im illegalen Autorennen, dementsprechend sollte dann auch das Strafmaß ausfallen.
Also zwei getrennte Strafen, die dann zusammengerechnet das eigentliche Strafmaß ausmachen.
Damit hätte man dann die ganzen Stadtrennfahrarschlöcher, unabhängig davon, ob dabei jemand schwer verletzt wird oder gar stirbt oder auch nicht, für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen. Bei der bisherigen Rechtslage kommt vor allem die Kanackenbrut mit ihren Schwanzverlängerungsrennen doch viel zu glimpflich davon (bis zu zwei Jahre, wenn keiner gefährdet wird, bei Fahrlässigkeit drei Jahre, laut Paragraphen). Und in diesem Falle hätte man den Spagat mit "Mord" nicht machen müssen.
Meine Betrachtung kann freilich auch völlig daneben sein, doch wäre sie in meinen Augen sinnvoller. Zudem hab ich mit der Juristerei nichts am Hut.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
DaBayer
Mein Ansatz wäre da ein anderer:
Man betrachtet sowohl das illegale Autorennen als auch die Tötung getrennt voneinander:
-Je nach Umgebung eines illegalen Autorennens wird es strafverschärfend, da das Risiko, in einer dichtbesiedelten Stadt jemanden umzunieten, wesentlich höher ist als auf einer Landstraße in der niederbayrischen Pampa. Die Inkaufnahme wäre freilich auch hier jeweils gegeben.
-Der Autofahrer hat einen anderen Verkehrsteilnehmer getötet. Die Ursache für die Tötung liegt hier im illegalen Autorennen, dementsprechend sollte dann auch das Strafmaß ausfallen.
Also zwei getrennte Strafen, die dann zusammengerechnet das eigentliche Strafmaß ausmachen.
Damit hätte man dann die ganzen Stadtrennfahrarschlöcher, unabhängig davon, ob dabei jemand schwer verletzt wird oder gar stirbt oder auch nicht, für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen. Bei der bisherigen Rechtslage kommt vor allem die Kanackenbrut mit ihren Schwanzverlängerungsrennen doch viel zu glimpflich davon (bis zu zwei Jahre, wenn keiner gefährdet wird, bei Fahrlässigkeit drei Jahre, laut Paragraphen). Und in diesem Falle hätte man den Spagat mit "Mord" nicht machen müssen.
Das widerspricht sich nicht. Ist nur ausführlicher.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
DaBayer
Die 10 Jahre sind ja Höchststrafe (!), zudem sie nur für das illegale Autorennen gelten würden. Was aber ist dann mit der Tötung/dem Mord (je nach Fall des Falles) eines anderen Verkehrsteilnehmers?
Naja, wenn’s für einen solchen Fall nicht die Höchststrafe gibt, wann dann? Oder welche Strafmilderungsgründe lassen sich hierbei berücksichtigen?
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Finch
Naja, wenn’s für einen solchen Fall nicht die Höchststrafe gibt, wann dann? Oder welche Strafmilderungsgründe lassen sich hierbei berücksichtigen?
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Ich gehe die ganze Zeit mit Affenpriester kondom
Zitat:
Zitat von
DaBayer
Mein Ansatz wäre da ein anderer:
Was ist fahrlässig und versehentlich, und was ist absichtlich und vorsätzlich ? Soll tatsächlich der, der den Tod allenfalls und maximal billigend in Kauf genommen hat, genauso bestraft werden, wie einer, der den Tod absichtlich, bewusst und gewollt wollte, sprich jemanden umgefahren hat, um ihn zu töten.
Zitat:
Zitat von
cornjung
Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Dolus eventualis reicht. Hier muss also bewiesen werden, dass er mindestens den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe und schnelles Auto las gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.