AW: ... Bundestagswahl 20 21 ..
"Nazis töten" auf Wahlplakat, ist keine strafbare Aufforderung, Nazis zu töten.
https://www.merkur.de/lokales/wolfra...-90943220.html
Zitat:
„Nazis töten“: Wahlplakat sorgt für Aufregung - das sagt die Staatsanwaltschaft
https://www.merkur.de/bilder/2021/08...ndorf-2j6b.jpg
Ob es erlaubt ist, das erste Wort durch ein anderes zu ersetzen:?
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Bruddler
Die Papuas waren früher sogar Ureinwohner von Deutsch-Neuguinea.
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Querfront
Frauen töten, Israelis töten, Muslime töten, Schwule töten.
Der Punkt am Satzende macht den Unterschied. Bei einem Ausrufungszeichen wären es Aufforderungen zu einer Straftat.
So sind es aber laut Staatsanwaltschaft nur erlaubte Meinungsäußerungen.
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Stanley_Beamish
Frauen töten, Israelis töten, Muslime töten, Schwule töten.
Der Punkt am Satzende macht den Unterschied. Bei einem Ausrufungszeichen wären es Aufforderungen zu einer Straftat.
So sind es aber laut Staatsanwaltschaft nur erlaubte Meinungsäußerungen.
Die Partei.
Alleine dass solche Spaßvögel bei einer Bundestagswahl zugelassen wird, zeigt was für eine Verarsche das ganze System ist.
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Stanley_Beamish
Frauen töten, Israelis töten, Muslime töten, Schwule töten.
Der Punkt am Satzende macht den Unterschied. Bei einem Ausrufungszeichen wären es Aufforderungen zu einer Straftat.
So sind es aber laut Staatsanwaltschaft nur erlaubte Meinungsäußerungen.
Logisch. Mörder töten ist schlicht wahr. Auch Frauen töten.
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amendment
Was wir beide bestimmt gemeinsam wissen ist, dass im Falle einer deutschen Wiedervereinigung sich das vereinte Volk eine neue Verfassung geben sollte; das Grundgesetz war von Anfang an nur als Provisorium gedacht, bis dieser Moment der Vereinigung Realität wird! Nirgends steht, dass man dem Grundgesetz nur einen neuen Namen gibt und dann wäre es jene gemeinsame Verfassung so, wie es die Gründerväter damals vorsahen. Des Weiteren steht auch nirgends, dass irgendwelche, vermeintlich "unveräußerlichen" Rechte aus dem GG normativ in eine neue, gesamtdeutsche Verfassung zwingend mit eingebracht werden müssten.
gekürzt
admendent, nun der Umstand, dass das GG mal als Provisorium gedacht wurde, widerspricht nicht dem, dass das GG eine Verfassung ist. Betrachtet man die Sache genauer, ließ sich die Vorstellung des Provisoriums nur aus der ursprünglichen Präambel ableiten. Wie du an dem Wort "ursprünglich" erkennen kannst, ist die Präambel genau wie alle nicht in der Ewigkeitsklausel erwähnten Artikel entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, veränderbar oder sogar streichbar.
Du schreibst so schön, dass sich das Deutsche Volk im Falle der Wiedervereinigung eine neue Verfassung geben sollte. Du leitest aus dem Artikel 146 GG eine Verpflichtung zur neuen Verfassung ab. Wie viele übersiehst du hierbei eine Kleinigkeit. Wie die Präambel unterliegt auch der Artikel 146 GG nicht der Ewigkeitsklausel. Er ist also jederzeit unter den Voraussetzungen des Artikels 79 GG änderbar, streichbar oder ersetzbar. Dieser Umstand sorgt dafür, dass man keine rechtlich bindende Verpflichtung aus dem Artikel 146 GG ableiten kann.
Ein souveränes Volk kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben. Du musst also nur Argumente finden, die eine Mehrheit davon überzeugt, dass wir eine neue Verfassung benötigen. Eine Verpflichtung nach Artikel 146 GG ist kein Argument dafür, da es keine Verpflichtung aus im ableiten lässt.
Es ist also so, dass die Väter und Mütter des GG ihre damaligen Vorstellungen ins GG eingebracht haben, diese aber nicht zwingend in Stein gemeißelt haben und uns die Wahl lassen.
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hinter verschlossenen Türen Wahlkampf, führt der Deppen Sauhaufen von Kriminellen. Bananenrepubliken, haben schon mehr Funktion wie Deutschland, mit den Sozialmedia Total Deppen
https://www.achgut.com/images/archiv...Flucht-001.jpg
st dieser „Wahlkampf“ der Anfang vom Ende des Parteienregimes?
Die eigentliche Frage, die dieser Wahlkampf aufwirft, lautet: Lässt sich mit diesem Parteiensystem noch länger ein Staat bestallen? Denn es ist ihm gelungen, den Staat funktionsunfähig zu machen.
Selbst die GEZ-Medien kommen nicht umhin, das zu thematisieren, was die Bürger Deutschlands wahrnehmen:
Der Fall von Kabul macht uns zu Zeugen geopolitischer Umwälzungen. Der Westen ist nicht nur zu feige, die Freiheit in Hongkong zu verteidigen. Er lässt sich sogar von Moped-Soldaten so schnell aus Afghanistan jagen, dass nicht einmal mehr eine geordnete Evakuierung gelingt. Dabei bestimmen die USA einseitig, wie lange die Bundeswehr Evakuierungsflüge durchführen darf. So gehen Verbündete miteinander um. Ist Deutschland noch souverän ?
https://www.achgut.com/artikel/ist_d...arteienregimes
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Gehirnnutzer
admendent, nun der Umstand, dass das GG mal als Provisorium gedacht wurde, widerspricht nicht dem, dass das GG eine Verfassung ist. Betrachtet man die Sache genauer, ließ sich die Vorstellung des Provisoriums nur aus der ursprünglichen Präambel ableiten. Wie du an dem Wort "ursprünglich" erkennen kannst, ist die Präambel genau wie alle nicht in der Ewigkeitsklausel erwähnten Artikel entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, veränderbar oder sogar streichbar.
Du schreibst so schön, dass sich das Deutsche Volk im Falle der Wiedervereinigung eine neue Verfassung geben sollte. Du leitest aus dem Artikel 146 GG eine Verpflichtung zur neuen Verfassung ab. Wie viele übersiehst du hierbei eine Kleinigkeit. Wie die Präambel unterliegt auch der Artikel 146 GG nicht der Ewigkeitsklausel. Er ist also jederzeit unter den Voraussetzungen des Artikels 79 GG änderbar, streichbar oder ersetzbar. Dieser Umstand sorgt dafür, dass man keine rechtlich bindende Verpflichtung aus dem Artikel 146 GG ableiten kann.
Ein souveränes Volk kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben. Du musst also nur Argumente finden, die eine Mehrheit davon überzeugt, dass wir eine neue Verfassung benötigen. Eine Verpflichtung nach Artikel 146 GG ist kein Argument dafür, da es keine Verpflichtung aus im ableiten lässt.
Es ist also so, dass die Väter und Mütter des GG ihre damaligen Vorstellungen ins GG eingebracht haben, diese aber nicht zwingend in Stein gemeißelt haben und uns die Wahl lassen.
Zunächst: Sicherlich ist das GG eine Verfassung, aber sicherlich auch nicht mit dem Attribut "endgültig" versehen! Wenn wir uns heutzutage auf die Intentionen der "Gründerväter" beziehen, so war diese "Endgültigkeit" keine Intention; dass GG sollte allenfalls "normativ zielführend" sein.
Was diese "Ewigkeitsklausel" betrifft, so ist diese zumindest nach meinem Rechtsempfinden null und nichtig. Nicht aufgrund des Inhaltes, sondern aufgrund dieser "normativen Anmaßung"!
Was wir damals schon während der ersten Semester im Fachbereich Politische Wissenschaften lernten ist, dass Recht nicht synonym für Gerechtigkeit stehen muss. Und so wie der Begriff Gerechtigkeit einem interpretativen Wandel unterliegt, was die inhaltliche Definition betrifft, so gilt dieses auch für das (normative) Recht im Allgemeinen. Recht ist stets nicht mehr als ein Versuch, einer Gemeinschaft ein (temporär) verbindliches Orientierungs- oder Handlungsgefüge zu geben. Es ist der grobe Leitfaden für richtiges oder falsches Handeln - aber stets so, wie es die Gemeinschaft empfindet und nie, wie der Einzelne das sieht.
Ideales Recht wäre dann gegeben, wenn das gemeinschaftliche (normative) Rechtsempfinden dem individuellen Rechtsempfinden entspräche. Dieses Ideal wird aber nie erreicht werden; jegliches normatives Bemühen ist nur als Versuch zu werten, eine diesbezügliche "Annäherung" zu erreichen.
Mein Nick in diesem Forum ist übrigens genau vor diesem Hintergrund zu verstehen. "amendment"; der (fehlende?) Zusatz, die fehlende Ergänzung zu dem, was man nicht nur unter Gerechtigkeit versteht, sondern zu dem, was man als Gerechtigkeit fühlt.
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Zitat:
Zitat von
amendment
Zunächst: Sicherlich ist das GG eine Verfassung, aber sicherlich auch nicht mit dem Attribut "endgültig" versehen! Wenn wir uns heutzutage auf die Intentionen der "Gründerväter" beziehen, so war diese "Endgültigkeit" keine Intention; dass GG sollte allenfalls "normativ zielführend" sein.
Was diese "Ewigkeitsklausel" betrifft, so ist diese zumindest nach meinem Rechtsempfinden null und nichtig. Nicht aufgrund des Inhaltes, sondern aufgrund dieser "normativen Anmaßung"!
Was wir damals schon während der ersten Semester im Fachbereich Politische Wissenschaften lernten ist, dass Recht nicht synonym für Gerechtigkeit stehen muss. Und so wie der Begriff Gerechtigkeit einem interpretativen Wandel unterliegt, was die inhaltliche Definition betrifft, so gilt dieses auch für das (normative) Recht im Allgemeinen. Recht ist stets nicht mehr als ein Versuch, einer Gemeinschaft ein (temporär) verbindliches Orientierungs- oder Handlungsgefüge zu geben. Es ist der grobe Leitfaden für richtiges oder falsches Handeln - aber stets so, wie es die Gemeinschaft empfindet und nie, wie der Einzelne das sieht.
Ideales Recht wäre dann gegeben, wenn das gemeinschaftliche (normative) Rechtsempfinden dem individuellen Rechtsempfinden entspräche. Dieses Ideal wird aber nie erreicht werden; jegliches normatives Bemühen ist nur als Versuch zu werten, eine diesbezügliche "Annäherung" zu erreichen.
Mein Nick in diesem Forum ist übrigens genau vor diesem Hintergrund zu verstehen. "amendment"; der (fehlende?) Zusatz, die fehlende Ergänzung zu dem, was man nicht nur unter Gerechtigkeit versteht, sondern zu dem, was man als Gerechtigkeit fühlt.
Ich finde, ein Gesetz hierzulande sollte turnusmäßig jegl. Kritik und einem evtl. notwend. Update standhalten können.
Dadurch wäre gewährleistet, dass jedes Gesetz immer zeitgemäß, und auch rechtens ist. :hi:
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Bruddler
Ich finde, ein Gesetz hierzulande sollte turnusmäßig jegl. Kritik und einem evtl. notwend. Update standhalten können.
Dadurch wäre gewährleistet, dass jedes Gesetz immer zeitgemäß, und auch rechtens ist. :hi:
So sehe ich das auch.