AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
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Dubidomo
Artikel 1 gilt nicht. Nur die Artikel ab Artikel 2. So steht es in Artikel 1 Absatz 3. Muss ich nun annehmen, dass ich in einem Idiotenlande lebe, in dem Logik nicht gilt? Die schönen Worte über die UNO-MENSCHENRECHTERKLÄRUNG sind wertlos. Die Menschenrechte gelten in Deutschland nicht.
Solltest du mal einen hellen Moment gehabt haben?
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Dubidomo
Artikel 1 gilt nicht. Nur die Artikel ab Artikel 2. So steht es in Artikel 1 Absatz 3. Muss ich nun annehmen, dass ich in einem Idiotenlande lebe, in dem Logik nicht gilt? [...]
Demnach gelten auch alle Artikel ab 20 nicht, da sie ja keine Grundrechte enthalten?
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-jmw-
Demnach gelten auch alle Artikel ab 20 nicht, da sie ja keine Grundrechte enthalten?
Sie sind beliebig änderbar. 65 mal quod erat demonstrandum.
Das ganze Machwerk ist bewußt widersprüchlich bzw. schlampig formuliert. Inklusive der ersten 20.
Im Übrigen hat die Verfassung einer Republik nicht gnädigerweise Rechte ans Volk zu verteilen, sondern Rechte des Staates zu beschränken.
Aber die BRD ist ja weder ein Bund noch eine Republik. Schon der Name ist eine Lüge.
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Don
Sie sind beliebig änderbar. 65 mal quod erat demonstrandum.
Das ganze Machwerk ist bewußt widersprüchlich bzw. schlampig formuliert. Inklusive der ersten 20.
Im Übrigen hat die Verfassung einer Republik nicht gnädigerweise Rechte ans Volk zu verteilen, sondern Rechte des Staates zu beschränken.
Aber die BRD ist ja weder ein Bund noch eine Republik. Schon der Name ist eine Lüge.
Nur als Randbemerkung. Wenn die Republik per Verfassung Rechte an das Staatsvolk abgibt, beschränkt sie ihre. Nur mal so als Randnotiz .
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beathooven
Nur als Randbemerkung. Wenn die Republik per Verfassung Rechte an das Staatsvolk abgibt, beschränkt sie ihre. Nur mal so als Randnotiz .
Noch mal, auch für dich: Rechte werden nicht quasi per Gnadenakt "abgegeben", sie werden als existierend festgeschrieben. Wenn überhaupt, dann gibt das Staatsvolk - zur Erinnerung, der Souverän - Rechte an den Staat ab bzw. betraut den Staat mit Aufgaben. Ein Blick in die Verfassung der USA gibt Hinweise, wie so etwas dann aussehen kann. Ganz grundsätzlich gibt nicht der Staat dem Staatsvolk Rechte, das Staatsvolk hat Rechte und tritt diese vorübergehend an den Staat ab, wo es dem Gemeinwohl dient oder aus anderen Gründen notwendig ist. Das nervigste an den ganzen Edel-Demokraten ist, dass sie das Wesen der Demokratie nicht verstehen - dich eingeschlossen.
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OneDownOne2Go
Noch mal, auch für dich: Rechte werden nicht quasi per Gnadenakt "abgegeben", sie werden als existierend festgeschrieben. Wenn überhaupt, dann gibt das Staatsvolk - zur Erinnerung, der Souverän - Rechte an den Staat ab bzw. betraut den Staat mit Aufgaben. Ein Blick in die Verfassung der USA gibt Hinweise, wie so etwas dann aussehen kann. Ganz grundsätzlich gibt nicht der Staat dem Staatsvolk Rechte, das Staatsvolk hat Rechte und tritt diese vorübergehend an den Staat ab, wo es dem Gemeinwohl dient oder aus anderen Gründen notwendig ist. Das nervigste an den ganzen Edel-Demokraten ist, dass sie das Wesen der Demokratie nicht verstehen - dich eingeschlossen.
Na gut, dann auch noch was für dich.
Der Satz nach deinem Anwurf zeigt schon, dass du den Prozess des geborenen, abgegebenen und zustehenden Rechts zwischen Staatsvolk und dessen Staat nicht verstanden hast.
Das Volk ist nämlich das, was Staat ausmacht. Deshalb hat erst mal das Volk ( die Menschen ) alle Rechte. Diese kanonisiert das Staatsvolk in seiner Verfassung. Die Verfassung ordnet den Staat, ist also " Bibel " . Dabei behält der Staat Rechte, gibt Rechte modifiziert an seine Bürger wieder ab, damit er funktionieren kann und seine Bürger zu zufrieden Individuen in der Staatsbürgergemeinschaft werden können.
Du solltest an das Konstitutionelle einer Verfassung denken, dein libertärer Gedanke springt zu kurz. Sagt dir ein Edeldemokrat.
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beathooven
Na gut, dann auch noch was für dich.
Der Satz nach deinem Anwurf zeigt schon, dass du den Prozess des geborenen, abgegebenen und zustehenden Rechts zwischen Staatsvolk und dessen Staat nicht verstanden hast.
Das Volk ist nämlich das, was Staat ausmacht. Deshalb hat erst mal das Volk ( die Menschen ) alle Rechte. Diese kanonisiert das Staatsvolk in seiner Verfassung. Die Verfassung ordnet den Staat, ist also " Bibel " . Dabei behält der Staat Rechte, gibt Rechte modifiziert an seine Bürger wieder ab, damit er funktionieren kann und seine Bürger zu zufrieden Individuen in der Staatsbürgergemeinschaft werden können.
Du solltest an das Konstitutionelle einer Verfassung denken, dein libertärer Gedanke springt zu kurz. Sagt dir ein Edeldemokrat.
Ich sagte ja, das mit dem Wesen der Demokratie...
Das Volk ist, was den Staat konstituiert, nicht die Verfassung. Ohne Volk kein Staat, eine vom Volk "verlassene" Verfassung ist nur ein Stück Papier. Die Organe des Staates, die das Staatsvolk mit der Wahrnehmung von Aufgaben betraut, sind Dienstleister, mehr nicht, und ihr Auftrag kann ihnen zu jeder Zeit wieder entzogen werden. Dabei ist es ganz gleich, ob wir von einer Regierung reden, von Richtern und Staatsanwälten oder von Finanzbeamten, selbst die Organe der Exekutive haben sich in einer wirklichen Demokratie der Wahl durch den Souverän zu stellen. Den Begriff "Bibel" zu verwenden offenbart, wie falsch man das Wesen einer Verfassung auffassen kann. Zu keiner Zeit tritt das Staatsvolk irgendwelche Rechte wirklich ab, kann sie also auch nicht ganz oder teilweise zurück erhalten, es erteilt lediglich den Auftrag, die Wahrung dieser Rechte für alle zu überwachen und durchzusetzen, und kann diesen Auftrag zu jeder Zeit wieder entziehen.
Mir ist schon klar, dass es nach dieser strengen Definition nicht eine echte Demokratie gibt, maximal kommen Staaten diesem Ideal nahe - oder eben nicht. Für die Bunzelrepublik gilt "eher nicht", denn hier atmet alles den Geist des "reformierten Feudalismus".
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Nun schreiben wir das selbe nur in anderer Blickrichtung. Konstitutionell ist die Verfassung als "Bibel". Denn ein Volk ohne Verfassung ist kein Staatsvolk. Das Volk konstituiert seine Rechte in einer Rechtsnorm um Wirkung entfalten zu können. Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.
Dem Gedanken solltest du näher treten.
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beathooven
Nun schreiben wir das selbe nur in anderer Blickrichtung. Konstitutionell ist die Verfassung als "Bibel". Denn ein Volk ohne Verfassung ist kein Staatsvolk. Das Volk konstituiert seine Rechte in einer Rechtsnorm um Wirkung entfalten zu können. Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.
Dem Gedanken solltest du näher treten.
Es beginnt schon mal damit, dass ein Volk notwendigerweise weder einen Staat, noch eine Verfassung braucht. Nebenbei bemerkt gibt es auch keine Verfassung, die nicht nachträglich geändert wurde. Ein Stück Papier kann keine Norm eo ipso sein.
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Aus "Sowieso alles doof" folgt nun allerdings nicht, dass dubidomo mit seiner konkreten Behauptung Recht habe und ich Unrecht mit meinem Einspruch!
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Don
Sie sind beliebig änderbar. 65 mal quod erat demonstrandum.
Das ganze Machwerk ist bewußt widersprüchlich bzw. schlampig formuliert. Inklusive der ersten 20.
Im Übrigen hat die Verfassung einer Republik nicht gnädigerweise Rechte ans Volk zu verteilen, sondern Rechte des Staates zu beschränken.
Aber die BRD ist ja weder ein Bund noch eine Republik. Schon der Name ist eine Lüge.