AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Deutschen Politiker interessiert das GG doch schon sehr lange nicht mehr. Nur durch die Ablehnung der Iren zum Barzelona Vertrag haben wir es gerade noch.
Hat eigentlich jemand mitbekommen das unser GG nichts mehr wert ist.? Wir haben Europaregeln bekommen...sobald die Iren aus der EU raus sind oder halt ja und Amen dazu sagen gilt nur noch Europarecht.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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bernhard44
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
Ergänzung für all jene, die ideologisch im Dritten Reich hängengeblieben sind. Wie wichtig diese Ergänzung ist, kann man hervorragend am Beispiel dieses Forums nachvollziehen.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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cycloclasticus
Ergänzung für all jene, die ideologisch im Dritten Reich hängengeblieben sind. Wie wichtig diese Ergänzung ist, kann man hervorragend am Beispiel dieses Forums nachvollziehen.
Jawohl, Herr Umerziehung-Kommandant.