GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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Die wichtigsten 19 Artikel, sind einzeln zur Kenntnisnahme und Diskussion nachfolgend aufgeführt!
Alle weitergehenden Informationen und Artikel, sind unter folgendem Link zu finden:
http://www.bundestag.de/parlament/fu...etz/gg_01.html
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Schon beim ersten Blick eines Neulings auf das GG muß auffallen, daß folgenden Artikeln noch nie entsprochen wurde:
Art. 38, Abs. 1
Nicht alle Abgeordneten werden gem. GG unmittelbar gewählt. Somit ist die Hälfte des Bundestages gem. GG illegitim; und damit auch seine Beschlußfassung seit 1949. Das Verhältniswahlrecht hat keinen Anker im GG.
Art. 137
Hier ist die Möglichkeit einer klaren Trennung der Gewalten (als Kann-Vorschrift) gegeben. Diese wurde aber nie eingeführt. Ein Manko für eine beanspruchte Demokratie. So kommt es, daß Legislative und Exekutive zu einem unauflösbaren Brei geworden sind. In echten Demokratien (USA, GB und CH) unvorstellbar.
Art. 146
Aus diese Verfassung warten wir vermutlich bis zum Sankt Nimmerleinstag. Warum eigentlich? Brauchen wir Parlamentarier, um uns frei eine Verfassung zu geben?
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
quer
Schon beim ersten Blick eines Neulings auf das GG muß auffallen, daß folgenden Artikeln noch nie entsprochen wurde:
Art. 38, Abs. 1
Nicht alle Abgeordneten werden gem. GG unmittelbar gewählt. Somit ist die Hälfte des Bundestages gem. GG illegitim; und damit auch seine Beschlußfassung seit 1949. Das Verhältniswahlrecht hat keinen Anker im GG.
Art. 137
Hier ist die Möglichkeit einer klaren Trennung der Gewalten (als Kann-Vorschrift) gegeben. Diese wurde aber nie eingeführt. Ein Manko für eine beanspruchte Demokratie. So kommt es, daß Legislative und Exekutive zu einem unauflösbaren Brei geworden sind. In echten Demokratien (USA, GB und CH) unvorstellbar.
Art. 146
Aus diese Verfassung warten wir vermutlich bis zum Sankt Nimmerleinstag. Warum eigentlich? Brauchen wir Parlamentarier, um uns frei eine Verfassung zu geben?
Was hat denn Artikel 137 GG mit der Trennung der Gewalten zu tun? Wenn Angehörige der im Artikel genannten Berufsgruppen ihr Mandat annehmen, üben sie nicht mehr die Aufgabe ihres bisherigen Dienstpostens aus, sie dürfen dies auch nicht. Das einzig was man kritisieren kann, ist die Regelung, das die Herren auf ihren Dienstposten zurückkehren können, da dieser ihnen erhalten bleibt und für die Dauer der Abgeordnetenzeit ruht. Abgeordnete die aus der freien Wirtschaft kommen, geben ihren Arbeitsplatz komplett auf, wenn sie aus einer abhängigen Beschäftigung kommen, da wird nichts freigehalten, der Platz ist futsch.
Die Gewaltenteilung wird nicht unterlaufen, denn das wäre nur dann der Fall, wenn ein Richter seiner Richtertätigkeit neben der Abgeordnetentätigkeit weiter ausführen würde, und die Gesetzesentscheidungen, die er als Abgeorneter trifft, zum selben Zeitpunkt Einfluss auf die Verfahren hätte den er als Richter vorsitzt.
Das ist aber nicht der Fall, denn kein Richter und auch kein Beamter ist für die Zeit, die er Abgeordneter ist auf seinem bisherigen Dienstposten tätig.
Zu den anderen beiden Punkten, quer, haben wir uns schon in einem anderen Thread unterhalten und da ich mir nicht andauernd wegen Wiederholungen einen Wolf schreiben will, verweise ich auf meinen dortigen Beitrag.
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
brauchen wir nicht generell ein neues Grundgesetz/Verfassung?
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Nun eine nicht ganz einfache Frage.
Eine rechtlich bindende Verpflichtung zur einer neune Verfassung besteht zwar nicht, aber es gebe schon Punkte die dafür sprechen.
1. Es ist zwar eine irrige Annahme, das eine Verfassung die direkte und explezite Zustimmung des Volkes zur ihrer Legitimität benötigt, aber es ist die Idealvorstellung in Bezug auf Verfassungen. Mit einer neuen Verfassung wäre auch die klare Erkenntnis vorhanden, das diese die Zustimmung des Volkes wirklicht hat, das ja die Bedingungen des Artikels 146 GG. Die Verfassung wäre besser im Bewusstsein der Bevölkerung verankert.
2. Die Praxis der direkten Änderung der Artikel des Grundgesetzes kann zu Missverständnissen führen (Siehe die Diskussion um Art. 23 GG). Bei einer neuen Verfassung könnte man den Weg der Verfassungszusätze als Änderung nehmen, was Änderungen und deren Einfluss verständlicher und übersichtlicher machen würde.
Auch könnte man die Möglichkeit aufgreifen, die Verfassung für den Bürger verständlicher zu formulieren, denn bei einigen Artikel des GG ist bedingt durch deren Formulierung dem Bürger dessen Bedutung nicht wirklich klar, da im allgemeinen ein gewisses Verständnis der Rechtslehre beim Bürger fehlt. Gerade eine Verfassung ist von so grundlegender Bedeutung für den Bürger, das sie auch für den Bürger einfach verständlich sein sollte.
3. Eine neue Verfassung böte die Möglichkeit für notwendige Reformen, die im Moment aufgrund der durch Parteienklüngelei fehlenden Mehrheiten scheitern.
4. Die Diskussionen um die Legitimität werden zwar geringer werden, denn die neue Verfassung hätte ja durch die in Art. 146 GG gestellten Bedingungen ja die Zustimmung des Volkes, aber verschwinden werden sie nicht. Solange nicht das von ihnen gewünschte in der Verfassung steht, werden gewissen Leute, Zustimmung des Volkes hin oder her, die Legitimität der Verfassung anzweifeln, bestreiten oder verleugnen.
Nun für das Grundgesetz spräche, das es fü 60 Jahre Frieden und Stabilität trotz kleinerer Schwierigkeiten sorgte, es hat sich bewährt und könnte mit kleineren Änderungen sich weiter bewähren.
Man sollte nicht vergessen, das neben der französischen und der amerikanischen Verfassung auch das deutsche Grundgesetz von einigen Ländern bei der Erarbeitung ihrer Verfassung herangezogen worden sind.
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
das ist sicher alles richtig!
Nur sind die Umstände heute, deutlich andere (EU / Wiedervereinigung/ Multikultur) als zur Gründungszeit der Bundesrepublik!
Auch hab ich den Eindruck das niemals zuvor so oft das Vervassungsgericht angerufen werden musste um strittige oder gar Falsche Entscheidungen der Politiker zu korrigieren. Liegt das an der nicht mehr zeitgemässen Ausrichtung unserer Verfassung oder an der Unfähigkeit und Unkenntnis unserer Politiker, die das eigene Grundgesetz nicht zu kennen scheinen?
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Nun das BVerfG wird öfter angerufen als man denkt, nur wird davon nicht soviel berichtet.
Ich halte deinen Eindruck über die Häufigkeit der Anrufung des BVerfG auch nicht für ein Indiz dafür, das das Grundgesetz nicht mehr zeitgemäß ist.
Zum einen liegt es in der Natur der Sache, das sich bei der Anwendung von Gesetzen manchmal Dinge herausstellen, die bei deren Verabschiedung nicht offensichtlich waren.
Zum anderen wird das BVerfG genauso wie der Bundesrat von etlichen Politikern, egal welcher Partei sie angehören, missbraucht um bereits durch die Mehrheit getroffenen Entscheidungen nachträglich zu beeinflussen. Da manchmal der Faktor Zeit sehr bedeutend ist, kann man durch einstweilige Verfügungen und Eilanträge einem nicht passende Entscheidungen aufgrund von aussetzenden und aufschiebenden Wirkungen in seine Richtung lenken, auch wenn nachträglich Verfassungskonformität festgestellt wird.
Was du grundsätzlich nicht vergessen solltest, ist da Umstand das Recht, auch Verfassungsrecht, abstrakt ist und nicht Fall spezifisch, dadurch ergibt sich die Problematik der Auslegung und die betrifft nicht nur das GG, sondern würde auch eine neue Verfassung betreffen. Auslegungen sind trotz aller Ansätze immer subjektiv.
Sicherlich könnte das GG einige Modifikationen vertragen, aber das es nicht mehr zeitgemäß ist, würde ich nicht sagen.
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Das GG musste nicht dem Deutschen Volk gefallen sondern den Amerikanern, und es wurde beschlossen, aber nicht vomm Volk.
Des Weiteren gilt das GG nicht für das gesammte Deutsche Volk, sondern nur für die Bevölkerung der Bundesrepublik. Es fehlen:
Österreicher
Siebenbürgener Sachsen
Kaschuben (Volksdeutsche)
und weitere...
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
brauchen wir nicht generell ein neues Grundgesetz/Verfassung?
Eigentlich schon:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Von „http://de.wikisource.org/wiki/Grundg...and_2006%29“
AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Holdus
Eigentlich schon:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Von „
http://de.wikisource.org/wiki/Grundg...and_2006%29“
Holdus, beantworte mir die Frage, wie der Artikel 146 deine Meinung begründen soll.
Er beschäftigt sich mit der Gültigkeitsdauer des GG, nicht aber mit einer etwaigen Verpflichtung zur einer neuen Verfassung.