AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Schwarzer Rabe
Er ist kein deutscher Staatsbürger, sondern ein Bürger der BRD! Logisch, dass dies nicht so wirklich an die Öffentlichkeit gelangt, weil dies bedeutet, dass die ganzen "Eingebürgerten" keine deutschen Staatsangehörigen sind!
Ja, das ist wirklich interessant!
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Mauser98K
Das sind ethnische Russen oder Kasachen mit deutschem Paß, nichts anderes.
Richtig, sie sind aber keine deutschen Staatsangehörigen! :]
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Seit 1. Januar 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes sich seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (§§ 2 bis 4 FreizügG/EU) oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates (§ 12 FreizügG/EU) ist oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit besitz oder eine Aufenthaltserlaubnis - EU (§ 5 FreizügG/EU) oder eine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) besitzt.
Das Kind ausländischer Eltern erwirbt mit Geburt in der Regel neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es ist damit Mehrstaater. Das Kind ist verpflichtet, sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres zwischen der Heimatstaatsangehörigkeit und der deutschen Staatsangehörigkeit zu entscheiden (§ 29 StAG - Optionspflicht).
http://www.stmi.bayern.de/buerger/st.../detail/05794/
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Schwarzer Rabe
Richtig, sie sind aber keine deutschen Staatsangehörigen! :]
Sag`ich ja.
Rechtlich gesehen sind es deutsche Staatsangehörige.
Kulturell und ethnisch nicht.
Ebenso wenig wie Türken oder Neger.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Mauser98K
Sag`ich ja.
Rechtlich gesehen sind es deutsche Staatsangehörige.
Kulturell und ethnisch nicht.
Ebenso wenig wie Türken oder Neger.
Auch rechtlich sind sie es nicht, da sie eine solche Urkunde nicht bekommen würden! Sie sind BRD-Bürger...
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Mauser98K
Das sind ethnische Russen oder Kasachen mit deutschem Paß, nichts anderes.
Doch, denn Stichpunkt ist 1938.
Und da wurden sie von Adolf Hitler als Deutsche, nämlich als Volksdeutsche angesehen.
Und diese Position ist hier schließlich ausschlaggebend.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Schwarzer Rabe
Nein, er würde nie und nimmer eine Staatsangehörigkeitsurkunde erhalten! Er ist Mitbürger der BRD, aber kein Deutscher.
"Spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt" bezieht sich nur auf Ösis u.Ä. was später in der NS-Zeit formal zu Deutschen gemacht und in der BRD rückgängig gemacht wurde. :]
Da muss die Behörde nochmal an der Formulierung feilen. :))
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Bürger der BRD ist jemand der hier wohnt.
Kein mensch ist illegal!
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Schwarzer Rabe
Auch rechtlich sind sie es nicht, da sie eine solche Urkunde nicht bekommen würden! Sie sind BRD-Bürger...
Natürlich bekommen die eine Urkunde. :]
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Cash!
Bürger der BRD ist jemand der hier wohnt.
Kein mensch ist illegal!
LOL, Schwuchtelspruch!