Zur Sache willst Du Dich also nicht äußern? Hab ichs mir doch gedacht.
Du kannst Arbeitsplatz gerne solange für Dich umdefinieren, bis Dein Weltbild wieder stimmt.
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Beschäftigung =! Arbeitsverhältnis.
Man kann natürlich sämtliche Arbeitsbedingungen, das ganze Umfeld, alles ausblenden und die Sache nur noch auf die reine Beschäftigung reduzieren. Dann sind wir in der Tat nicht mehr weit von Zwangsarbeit entfernt.
Außerdem würde dies Logik den Zweck einer solchen Beschäftigung leugnen. Dann wäre es nicht mehr um die Arbeitslosen an die Arbeit heranzuführen und auch nicht um die Haushaltslage zu entspannen, es wäre dann lediglich ein sich selbst rechtfertigendes System ohne Bezug. Damit wäre auch Deine eigene Argumentation völlig ins Absurde geführt.
Geht es irgendwie rein ins Köpfchen daß es nicht um eine irgendwie andere Behandlung von Transferbeziehern unter dem gegenwärtigen System geht sondern um ein anderes System?
Mit ist sehr wohl bewußt daß ALG2 ein ebenso unentwirrbarer gorodischer Knoten ist wie das Steuersytem, das Gesundheitswesen oder die Rentenversicherung, und da0 es völlig ausichtslos ist an irgendwelchen versteckten Schräubchen zu drehen um die Lage zu verändern.
Was ich und andere hier ansprechen ist nur EIN Punkt der Grundlage eines neuen Transfersystems sein muß, und das ist die prinzipiell erforderliche Gegenleistung für erbrachte Unterstützung durch die Steuerzahler.
Das ist kein jetzt im Detail auszuarbeitender Punkt, sondern eine Diskussion um den generellen mindset in der Gesellschaft der diesbezüglich geändert werden muß.
Das Dauerfeuer dagegen zeigt, daß die Einstellung dazu überhaupt nicht vorhanden ist und auch nicht die Bereitschaft, das Recht der Bezahler des ganzen Irrsinns auf eine Leistung der Empfänger für die Gemeinschaft anzuerkennen.
Richtig. Und wenn nur der Kies in der Rathauseinfahrt zweimal am Tag mit dem Rechen geharkt wird.
Mir geht es aber überhaupt nicht um Beispiele, sondern um die generelle Ablehnung des Anspruchs der zahlenden Gemeinschaft auf Gegenleistung, für die von Menschenwürde bis Zwangarbeit jedes noch so abstruse Argument zur Rechtfertigung für pure Faulheit herhalten muss.
Falsch!
Zwang gegen Zwang. Dem einen wird Geld abgepresst um die Harzler finanzieren zu können, dem Harzler werden ein paar Wochenstunden abgepresst um der Allgemeinheit zu dienen.Zitat:
Man kann natürlich sämtliche Arbeitsbedingungen, das ganze Umfeld, alles ausblenden und die Sache nur noch auf die reine Beschäftigung reduzieren. Dann sind wir in der Tat nicht mehr weit von Zwangsarbeit entfernt.
Man kann die ARGEN auch mit solchen Briefen beschäftigen und selber Druck ausüben, falls man vomn einem Schickanierer betreut werden sollte:
1.
An die
Agentur für Arbeit ..............................................
- Widerspruchsstelle -
Strasse .................................................. ...........
PLZ/Ort .................................................. ...........
.................................................. ., den ...........................
Bescheid über ALG II vom ...................................., mir zugegangen am...........................
Ihr Zeichen ..........................................
WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den o.g. Bescheid Widerspruch ein.
Der Bescheid basiert auf einem Gesetz, das SGB II, das in großen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, wenn es nicht sogar insgesamt verfassungswidrig ist.
Eingliederungsvereinbarung
Der in den §§ 2 Abs. 1 und 15 i.V.m. § 31 Abs. 1Nr. 1 lit. a) SGB II verpflichtende Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung kommt einem Kontrahierungszwang gleich und verstößt damit gegen die durch Art. 2 GG geschützte Vertragsfreiheit.
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein erzwungener zivilrechtlicher Vertrag,
der für mich erhebliche Nachteile hinsichtlich der Verwendung meiner Regelleistung (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG), Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit nach Art. 11 GG) und freien Berufswahl (Art. 12 GG) hat.
Weiterhin sind die Inhalte nicht frei vereinbart sondern vorgegeben und können auf meiner Seite bei einer Nichteinhaltung zu Schadensersatzansprüchen führen.
2.
Die nach dem SGB II erzwungene Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit (durch Androhung der Kürzung bzw. Wegfall der Geldleistung zur Sicherung der Existenz und damit der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens)
verstößt gegen Art. 8 Abs. 3 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft seit dem 23. März 1976) sowie gegen das ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957.
Ausnahmen gibt es nur in Fällen des Militärdienstes, des Katastrophenfalls oder der Arbeitspflicht durch Strafurteil. Die Praxis der deutschen Sozialämter, leistungsempfangene Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, wurde durch einen Expertenausschuss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen bereits als Verstoß gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach der ILO-Konvention Nummer 29 gewertet.