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Thema: BRD: Fakt und Fiktion

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    BRDDR-AG Benutzerbild von direkt
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    Standard BRD: Fakt und Fiktion

    Quelle: MM News 03.10.2010
    In dem allgemeinen Taumel der Einheitsfeiern ist völlig untergegangen, dass die Bundesrepublik Deutschland juristisch gar nicht mehr existent ist. Das wird spätestens nach einem Blick in den Ausweis klar.

    Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag zwar zunächst sicherlich verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren. Ohne auf tiefere juristische Interpretationen einzugehen, wollen wir hier nur einmal auf einige Ungereimtheiten deutschen Alltagslebens aufmerksam machen – die allerdings von den meisten Deutschen bisher kaum zur Kenntnis genommen wurden. Dazu genügt zum Beispiel ein Blick auf einen deutschen Personalausweis.
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    (mehr Rechtliches: [Links nur für registrierte Nutzer])


    Ein recht aufschlussreicher Beitrag über die rechtliche Situation der BRD.
    „Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
    Publius Cornelius Tacitus

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    Ein recht aufschlussreicher Beitrag über
    ... Quatsch.

    Schon der zwote Paragraph liegt einfach falsch mit dem, was er über Personalausweise sagt.

    Ausserdem ist der Artikel unvollständig.
    Er behauptet z.B., es gelte wieder die WRV, er belegt oder begründet es aber nicht.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
    Vollpfosten Benutzerbild von Veldt
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    Und wieder ein "Die BRD gibt es garnicht"-Thread.

    Albern wie der erste.

    Nebenbei ist nicht nur der zweite Absatz falsch, schon der erste ist nicht richtig.

    Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag zwar zunächst sicherlich verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren.
    Im Rahmen des Völkerrechtes wird das von dem Großteil der zuständigen Juristen nicht nur in der grauen Theorie anders "interpretiert".
    Auch die Praxis belegt eine "andere interpretation".

    Wir wissen ja, dass nur ein Leugnen der BRD so lustige Dinge wie "Rückfordern der polnisch verwalteten Teile Deutschlands" ermöglicht. (Und generell alle BRD-Verträge ungültig machen würde)... Insofern ist eure Taktik nachvollziehbar.

    Leider hält sie keiner Prüfung wirklich stand und verschafft euch eher ein mildes "belächelt werden" von euren Mitmenschen.

    Nach geltendem Recht ist die BRD "heute" der wiedervereinigte deutsche Staat. Das GG entspricht der Verfassung und die internationale Staatengemeinschaft erkennt uns an.

    Also spart euch doch euer pseudo-juristisches Blabla, da es wahrlich unnötig ist.

    Wenn ihr genug Leute findet, die die BRD auflösen wollen, und mehrheitlich ihren Staat wieder in "Deutsches Reich" umbenennen wollen... dann macht das.

    Diese werdet ihr jedoch nicht finden... und eure "freien Interpretationen" werden euch dabei nicht helfen.
    Alle orthographischen Fehlleistungen widme ich dem Strandwanderer. (welcher übrigens in meinem Igno-Mülleimer lebt )

    http://www.youtube.com/watch?v=J9UQoKMoWto

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  4. #4
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    Zitat Zitat von Veldt Beitrag anzeigen
    Und wieder ein "Die BRD gibt es garnicht"-Thread.

    Albern wie der erste.
    das ist schlecht gezählt.
    die gab es hier schon wie sand am meer.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von NationalDemokrat
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    Zitat Zitat von Veldt Beitrag anzeigen

    .......................blup ranzige Sahne mit Veldt.

    .
    Und wieder abseluter Quark, wie nicht anders zu erwarten wie von Dir und deinen 4 ähm oder 5? Hirnlosen Zombies die sich in solche Stränge einfinden und Wikipedia + RTL verblödet durch die BRD geistern.

  6. #6
    Vollpfosten Benutzerbild von Veldt
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    Zitat Zitat von NationalDemokrat Beitrag anzeigen
    Und wieder abseluter Quark, wie nicht anders zu erwarten wie von Dir und deinen 4 ähm oder 5? Hirnlosen Zombies die sich in solche Stränge einfinden und Wikipedia + RTL verblödet durch die BRD geistern.
    "Mr. Youtube" hat gesprochen :hihi:
    Alle orthographischen Fehlleistungen widme ich dem Strandwanderer. (welcher übrigens in meinem Igno-Mülleimer lebt )

    http://www.youtube.com/watch?v=J9UQoKMoWto

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  7. #7
    BRDDR-AG Benutzerbild von direkt
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    Quelle: deutschland-heute
    BRD existiert rechtlich nicht mehr !!
    Alle die noch nie etwas davon gehört haben, dürften jetzt ein wenig geschockt sein. Es handelt sich hier jedoch nicht um irgendwelche abstrakte Verschwörungstheorien, sondern alle meine Argumente und Beispiele kann ich mit Beweisen aus der Politik, Geschichte und der Gesetzgebung belegen. Bevor die ersten Stimmen ein „der ist doch rechtsradikal“ brüllen möchte ich sie höflichst darum, bitten weiter zu lesen. Das hier ist keine Nazi Propaganda. Bitte denken Sie daran, dass das „Deutsche Reich“, welches ich hier öfters erwähnen, werde nicht gleichzusetzen ist mit Hitler. Das Deutsche Reich besteht seit dem 19JH (ab 1800 !!!) und Adolf Hitler regierte dieses nur etwas….
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Mehr im Link: Vielleicht hilft ja dieser Aufsatz von [Links nur für registrierte Nutzer] weiter.

    Die BRD und BRDDR war noch nie Staat, bestenfalls eine BRDDR-AG die Siegermächte (Besatzungsmächte) des Zweiten Weltkriegs gewährleisten den politisch Verantwortlichen Ihren Status mit allen Mitteln.
    Deshalb sind die Dinge so, wie sie sind!
    Ich glaube der Leidensdruck unter den Deutschen ist noch nicht stark genug, erst wenn es in Deutschland wieder12 Millionen Arbeitslose gibt, und die echten Deutschen hungern müssen, werden die Menschen diese Berliner USA-Statthalter zum Teufel jagen.
    Und was die Justiz betrifft, die wird von fremden Mächten gesteuert und ist zudem von den 68er durchsetzt.
    „Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
    Publius Cornelius Tacitus

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von NationalDemokrat
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    ... Quatsch.

    1) Schon der zwote Paragraph liegt einfach falsch mit dem, was er über Personalausweise sagt.

    2) Ausserdem ist der Artikel unvollständig.
    Er behauptet z.B., es gelte wieder die WRV, er belegt oder begründet es aber nicht.
    zu1) Nein, es ist völlig richtig. "deutsch" ist keine Staatsanghörigkeit, Fakt. Das was die BRD damit macht ist ganz einfach, sie setzt Staat und Nationalität gleich nämlich so...

    Staatsangehörigkeit/Nationalität: deutsch

    RICHTIG wäre: Staatsanghörigkeit: BRD Nationalität: deutsch

    (Anm. sagen übrigens auch die meisten Pässe die User GSCH ins Forum getragen hat, im Strang BRD GmbH aus, um diese These zu widerlegen, nur hat er es nicht bemerkt.) Z.B HIER:



    NATIONALITY: PAKISTANI [Links nur für registrierte Nutzer]: PAKISTAN

    Nun ist dies natürlich allein kein Beleg, für die NICHT Staatlichkeit der BRD.

    Aber versuch mal allein dem Land Bayern mit dem Personalausweis zu belegen, dass du Deutscher Staatsangehöriger bist.. Dafür brauchst Du einen extra Staatsausweis (beantragbar kostet 25 Euro) den die BRD auch (eigendlich nicht in Befugnis dafür) auch ausstellt. Doch belegt dieser auch NICHT DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BRD..NEIN NEIN...SONDERN LEDEGLICH DAS DU DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER BIST, nicht mehr nicht weniger.

    Der eigendlich Staat der zugrunde liegt ist das Deutsche Reich mit seiner Weimarer Verfassung.

    zu2) Was meinst Du was StAG in den Gesetzestexten heisst? Es sind geltende Gesetze des Deutschen Reichs nur der BRD gefällt die Namens Bezeichnung Reich nätürlich überhaupt nicht, würde ja auch zu auffällig sein, so hat man einfach das Ru davor gestrichen, so einfach ist das...es heisst RuSTAG.

    Lese dir Art.146 des GG durch, muss man eine Verfassung durch eine Verfassung ablösen?

    Da das 3.Reich der Nazies, ebenso wie die BRD nur eine Verwaltung des Deutschen Reichs war, war grundsätzlich mit dem Zusammenbruch des 3.Reichs die Weimarer Verfassung gültig, diese jedoch einfach durch ein neues Diktat überschrieben wurde, das GG. "Das GG seid 1949 ist doch auch vom Volk ratifiziert..nämlich durch die Länder wird jetzt der eine oder ander daher schwurbeln"..Das ist..abseluter Schwachsinn!..

    Das GG war und ist genau dies was es selbst aussagte..eine NOTSTANDREGLUNG BIS ZUM TAGE X. BIS SICH DAS VOLK EINE FREIE VERFASSUNG GIBT. DOCH WAS GESCHAH 1990? Da erlosch das alte GG von 1949 in seinem Geltungbereich und somit gab es sogar auch keine BRD mehr. So geschah es, dass ein NEUES GG Geltung erlangte in dem man folgendes in die Prämbel schrieb (und der Schwachsinn auch über Wikiblödia verbreitet wird:

    Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Mit der [Links nur für registrierte Nutzer] am [Links nur für registrierte Nutzer] 1990 wurde der Wortlaut der Präambel durch [Links nur für registrierte Nutzer] neu gefasst.


    DIESES GG WURDE ÜBERHAUPT UND NIEMALS NUR IM ANSATZ VOM VOLK RATIFIZIERT UND IST JURISTISCH UNGÜLTIG!!!!!!!!!

    FAZIT: LEBEN WIR FAKTISCH IM RECHTSFREIEN RAUM...IN DEM IM EIGENDLICHEN SINN, DIE WEIMARER VERFASSUNG SPÄTESTENS SEID 1990 wieder seine Geltung erlangte weil NICHTS ANDERES SEID 1990 RECHTLICH EXTISTIERT!!!!!!!!!!!!

    Geändert von NationalDemokrat (05.10.2010 um 09:05 Uhr)

  9. #9
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    Zitat Zitat von NationalDemokrat Beitrag anzeigen
    zu1) Nein, es ist völlig richtig. "deutsch" ist keine Staatsanghörigkeit, Fakt. Das was die BRD damit macht ist ganz einfach, sie setzt Staat und Nationalität gleich nämlich so...

    Staatsangehörigkeit/Nationalität: deutsch

    RICHTIG wäre: Staatsanghörigkeit: BRD Nationalität: deutsch
    Nach welchem Masstab wäre das "richtig" bzw. wer schreibt vor, dass das so sein muss?

    Vor einigen Monaten tauchte in einem anderen Forum auch diese Frage auf, wieso da "deutsch" stünde.
    Eine kurze google-Suche ergab, dass es viele Staaten auf der Welt gibt, in denen
    - nur eine Nationalität als Adjektiv angegeben wird (Beispiel: "albanisch"*);
    - nur der Staat oder weiteren Verweis auf Nationalität und Staatsangehörigkeit ("Republik Österreich"*);
    - nur die Staatsangehörigkeit als Adjektiv, nicht aber die Nationalität ("französisch"*);
    - die Staatsangehörigkeit ohne Nationalität, nicht als Adjektiv ("British Citizen"*).

    Die Regelung, die in der und für die Bundesrepublik gilt, stellt keine Ausnahme dar.

    *(Die Beispiele sind frei gewählt und entsprechen nicht denen meiner damaligen Suche, die hab ich nicht mehr im Kopf.)

    Aber versuch mal allein dem Land Bayern mit dem Personalausweis zu belegen, dass du Deutscher Staatsangehöriger bist.. Dafür brauchst Du einen extra Staatsausweis (beantragbar kostet 25 Euro) den die BRD auch (eigendlich nicht in Befugnis dafür) auch ausstellt. Doch belegt dieser auch NICHT DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BRD..NEIN NEIN...SONDERN LEDEGLICH DAS DU DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER BIST, nicht mehr nicht weniger.
    [Hier ein bisschen was ausgelassen.]

    Lese dir Art.146 des GG durch, muss man eine Verfassung durch eine Verfassung ablösen?
    Nicht?
    Kommt Dir das tatsächlich so merkwürdig vor?

    Analogie:

    "Dieser Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den Mietparteien endet an dem Tage, an dem Vermieter und Mietparteien in freier Entscheidung einen neuen Mietvertrag beschliessen."

    Würdest Du daraus folgern, der erste Mietvertrag sei eigentlich garkein Mietvertrag?

    Da das 3.Reich der Nazies, ebenso wie die BRD nur eine Verwaltung des Deutschen Reichs war, war grundsätzlich mit dem Zusammenbruch des 3.Reichs die Weimarer Verfassung gültig, diese jedoch einfach durch ein neues Diktat überschrieben wurde, das GG. Das GG seid 1949 ist doch auch vom Volk ratifiziert..nämlich durch die Länder wird jetzt der eine oder ander daher schwurbeln....abseluter Schwachsinn!
    Die WRV galt nicht erst wieder mit dem Ende der Regierung Hitler/Dönitz, sondern galt die ganze Zeit zwischen 1933 und 1945.
    Sie war nur in Teilen ausser Kraft gesetzt.
    Und das blieb sie auch, weil ja die Alliierten die Regierungsgewalt übernahmen.
    1949 wurde dann ein Teil Deutschlands reorganisiert als BRD;
    für diese BRD galt übergangsweise ein besonderes Staatsgrundgesetz.
    Dieses Staatsgrundgesetz entwickelte sich im Laufe der Zeit zur Staatsverfassung durch Akzeptanz durch das Volk.

    DIESES GG WURDE ÜBERHAUPT UND NIEMALS NUR IM ANSATZ VOM VOLK RATIFIZIERT UND IST JURISTISCH UNGÜLTIG!
    Du hängst da m.E. einem unnötigen Formalismus an: Du verlangst vom Volke, dass es ausdrücklich seine Zustimmung erklärt - auch dann, wenn jeder einschliesslich Dir weiss, dass faktisch eine mehrheitliche Zustimmung da ist.

    Das Volk interessiert sich aber nicht dafür, dass Dir eine explizite Zustimmung wichtig ist.

    FAZIT: LEBEN WIR FAKTISCH IM RECHTSFREIEN RAUM...IN DEM IM EIGENDLICHEN SINN, DIE WEIMARER VERFASSUNG SPÄTESTENS SEID 1990 wieder seine Geltung erlangte weil NICHTS ANDERES SEID 1990 RECHTLICH EXTISTIERT!
    Wir stimmen nicht darin überein, was das bedeutet: "existiert".

    M.E. gilt:

    "Recht" ist kein Gegenstand.
    "Staat" ist kein Gegenstand.
    "Recht", "Staat" sind Abstrakta;
    "Staat" zeigt sich im Verhalten von Menschen.
    Auf Grundlage des GG werden Dinge getan, auf Grundlage der WRV nicht.
    Du kannst gegen diverse Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, ohne belangt zu werden dafür.
    Du wirst aber häufig belangt, wenn Du gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands verstösst.
    Wo ist die WR also "Staat" im Sinne bspw. der klassischen Definition als territorialer Gewaltmonopolist?

    Sowohl BR als auch WR gibt es nur in den Köpfen derer, die daran glauben, allein, nur die BR entfaltet Wirkung, die WR nicht.
    Damit ist die BRD hier "Staat", die Weimarer Republik oder sonstwas nicht - dies in einem faktischen und soziologischen Sinne.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  10. #10
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    Standard AW: BRD: Fakt und Fiktion

    @ jmw

    Nach welchem Masstab wäre das "richtig" bzw. wer schreibt vor, dass das so sein muss?

    Nach welchem Masstab gilt für Deutschland das die Nation der Staat ist?


    Analogie:

    "Dieser Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den Mietparteien endet an dem Tage, an dem Vermieter und Mietparteien in freier Entscheidung einen neuen Mietvertrag beschliessen."

    Um bei deine Analogie zu bleiben....Dies würde voraussetzen das der Mietvertrag(Verfassung) bei Beginn als solcher gekennzeichnet war, gewollt und so gültig war. Der Mietvertrag (GG) war aber nie ein Mietvetrag (Verfassung).

    Die WRV galt nicht erst wieder mit dem Ende der Regierung Hitler/Dönitz, sondern galt die ganze Zeit zwischen 1933 und 1945.
    Sie war nur in Teilen ausser Kraft gesetzt.

    Das stimmt.

    Und das blieb sie auch, weil ja die Alliierten die Regierungsgewalt übernahmen.
    Und bis heute indirekt ausführen. Sie haben sich 1990 ledeglich der Haftung entzogen.

    1949 wurde dann ein Teil Deutschlands reorganisiert als BRD;
    für diese BRD galt übergangsweise ein besonderes Staatsgrundgesetz.

    Ja.

    Dieses Staatsgrundgesetz entwickelte sich im Laufe der Zeit zur Staatsverfassung durch Akzeptanz durch das Volk.

    Es wird aus einem Staatsgrundgesetz noch lange keine Verfassung nur weil das Volk bisher (Entschuldigung) zu Blöde ist oder war, den Unterschied zu erkennen und sich zu bewegen eine Verfassung zu fordern.

    Du hängst da m.E. einem unnötigen Formalismus an: Du verlangst vom Volke, dass es ausdrücklich seine Zustimmung erklärt - auch dann, wenn jeder einschliesslich Dir weiss, dass faktisch eine mehrheitliche Zustimmung da ist.

    Ich bezweifle das eine Zustimmung da ist, wen der Bürger um die Folgen wüste nicht eine Verfassung zu haben, sondern nur ein GG, welches keinen Geltungsbereich besitzt.

    Das Volk interessiert sich aber nicht dafür, dass Dir eine explizite Zustimmung wichtig ist.

    Ich stehe damit NICHT allein.

    Auf Grundlage des GG werden Dinge getan, auf Grundlage der WRV nicht.

    Richtig, z.B Menschrechtsverletzungen. Man nehme z.B nur einmal die Inhaftierung von Schuldnern.....Nach Völkerrecht ist die BRD mit dieser Ausdehnung von Recht auf Basis des GG der einzige Staat der Völkerrechtswidrig Menschen inhaftiert. Diese Menschen sich aber nicht wehren können, weil die eigendlich universellen Menschenrechte hier in der BRD willkürlich gehandhabt werden, weil jedes Gericht in der BRD..Partei ist.

    Du wirst aber häufig belangt, wenn Du gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands verstösst. Du kannst gegen diverse Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, ohne belangt zu werden dafür.

    Die Gesetze des Deutschen Reichs sind das gültige Recht der BRD, nur "darf" die BRD diese wilkürlich auslegen so ohne Verfassung.

    .................................................. .................................................. ............

    Und wo ich so nett war die meisten deiner Fragen zu beantworten, wirst Du mir mit Sicherheit eine einzige Frage beantworten können bitte:

    Wo gilt (Geltungsbereich nach Art.23) das GG?
    Geändert von NationalDemokrat (05.10.2010 um 10:41 Uhr)

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