[Links nur für registrierte Nutzer]Für eine Rede auf einer NPD-Demo in Bochum woillte der Staatsanwalt NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff ins Gefängnis schicken. Aber das Landgericht Bochum sprach Wulff am Montag frei. Es sah die Rede durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
90 bis 95 Prozent der Rede sind auf jeden Fall strafrechtlich absolut unbeachtlich“, sagte Richter Volker Talarowski. Beim übrigen Teil sprang den Richtern vor allem der Passus ins Auge, in dem Wulff von „Mafiastrukturen aus dem Ausland“ gesprochen hatte, die sich „in unsere Gesellschaft hineingefressen“ hätten. Das System könne deshalb „krepieren“.
Talarowski verwies auf die strengen gesetzlichen Kriterien für den Straftatbestand der Volksverhetzung. Danach müsse sicher sein, dass der Redner gegen eine konkret begrenzbare Gruppe gezielt habe. Diese Begrenzung sahen die Richter nicht.
Davon unabhängig betonte der Richter, dass es „nicht Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit“ sei, „politische Dinge zu werten“.
Auch wenn der Richter zum Abschluss den Angeklagten warnteso ist kann dieses Urteil doch bei zukünftigen Prozessen zur Unterstützung für die Meinungsfreiheit angeführt werden.dies sei „kein Freibrief für zukünftige Äußerungen“. Einige Teile der Rede seien „schon in der Nähe der Volksverhetzung“ gewesen