Samstag, 06.11.2010
Hamburger Verblödungspläne
Die Primarschule konnten Hamburgs Bürger zwar verhindern – aber nicht die Verhunzung der Lehrpläne. Über die Hamburger Bildungspläne kommt die Primarschule nämlich durch die Hintertür. Auf der einen Seite ist die Verlängerung der Grundschulzeit um zwei Jahre mit dem erfolgreichen Volksentscheid abgewehrt: Die kindgerechte Förderung durch die Differenzierung ab der 5. Klasse bleibt bestehen. Auf der anderen Seite hat die Stadt Hamburg ab dem Schuljahr 2010/11 dennoch die Lehrpläne der Primarschule eingeführt, wenn auch nur für die Klassen 1 und 4, während für die Klassen 2 und 3 noch der Grundschullehrplan von 2004 gilt.
Rechtschreibfehler werden nicht mehr bewertet
Für das Fach Deutsch bedeutet das zum Beispiel, daß in der 2. und 3. Klasse Rechtschreibfehler gewertet werden, in der 1. und 4. Klasse nicht. Im Hamburger „Bildungsplan Primarschule“, der ursprünglich ja von der ersten bis zur sechsten Klasse gelten sollte, ist zu lesen: „Rechtschreibfehler werden bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen und eigenen Texten der Schülerinnen und Schüler nicht bewertet. (…) Wenn es für das Lernen der Schülerin bzw. des Schülers förderlich ist, können bei Texten Fehler in der Rechtschreibung und Grammatik gekennzeichnet werden.“
Fehler sollen also nur unter bestimmten Umständen angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet werden dürfen.
Rechtschreibung als „Ausübung von Herrschaft“
Nicht nur an dieser Stelle lebt der Ungeist der überholten 68er-Pädagogik wieder auf, der sich einst schon in den unseligen hessischen Richtlinien für Deutsch von 1972 niedergeschlagen hatte. Damals ging es den Urhebern darum, Sprache und Rechtschreibung als „Ausübung von Herrschaft“ zu begreifen, weswegen die „Unterwerfung der Schule unter herrschende Normen“ überwunden werden müsse. In Hamburg scheint diese Ideologie besonders fest verwurzelt zu sein. Im Rahmenplan für den Deutschunterricht an Gymnasien schaffte die Stadt Hamburg zum Beispiel im Jahr 2008 den Literaturkanon ab, der rund 50 Werke enthielt. Statt dessen wird seither lediglich
„literarisches Basiswissen“ vermittelt, also kein Qualitätsanspruch mehr erhoben.
Die Bewertung von Diktaten wird verboten
Kein Wunder, daß man den Kindern nun auch keine Rechtschreibdiktate mehr zumuten möchte. Die Bewertung von Diktaten ist sogar ausdrücklich verboten. Für die 1. und 4. Klasse gilt jetzt:
„Diktate zur Überprüfung der Rechtschreibleistung … sind nicht zulässig.“ Die sogenannten Lernerfolgskontrollen bestehen laut Bildungsplan „aus Aufgaben zur Wörterbuchbenutzung, zur Fehlersuche und -korrektur an vorgegebenen Texten, zum Abschreiben,
zum Nachdenken über die Schreibweise von Wörtern und zur Überprüfung des geübten Grundwortschatzes.“
. . .
Den Lehrplanmachern möchte man deswegen Matthäus 7, 1-5 (Lutherbibel von 1912) ins Stammbuch schreiben: „ . . . Ihr sollt das Heiligtum nicht den Hunden geben, und eure Perlen nicht vor die Säue werfen, auf daß sie dieselben nicht zertreten mit ihren Füßen und sich wenden und euch zerreißen.“
Perlen vor die Säue
Das Heiligtum, das ist die Bildung. Die Hunde, das ist die schwarz-grüne Koalition in Hamburg. Und die Perlen, das sind die Kinder. Und die Säue, das sind die Hamburger Bildungspolitiker. Um im Tierreich zu bleiben:
Bekanntlich war das Primarschulunwesen das Ergebnis eines Kuhhandels. Für das Zugeständnis dieser Schulform erkaufte sich die CDU von den Grünen die Zustimmung zur Elbvertiefung. Während also in Hamburg die Elbe vertieft wird, verflacht dort die Bildung weiter – trotz Volksentscheid.