Die Kirchen sind mit einem taxierten Vermögen von über 400 Milliarden Euro das reichste Unternehmen der BRD und kassieren dennoch neben der Kirchensteuer auch noch die Steuergelder der Allgemeinheit, also auch von Nichtchristen, Moslems, Juden usw.
Die im Grundgesetz verankerte Trennung von Kirche und Staat ist in der Realität eine Farce, weil der Staat Unsummen als Entschädigung für die 1803 beschlossene Trennung (Säkularisation) bis in alle Ewigkeiten zahlt.
Es ist nichts neues, dass der Staat die Kirchen mit öffentlichen Geldern finanziert und daß er als Eintreiber der Kirchensteuer fungiert. Es ist auch nichts neues, dass bis Ende 2004 alle ALG- und AlHi-Empfänger jährlich 290 Mio Euro Kirchensteuer zahlen mussten, ob in der Kirche oder nicht. (Quelle: Bundesarbeitsblatt 2004 S.6). Man zog nämlich vom Bruttolohn die üblichen Abzüge in pauschalisierter Form incl. Kirchensteuer ab und berechnete vom verbleibenden Nettolohn dann den Leistungsprozentsatz. Alle Klagen von Nichtmitgliedern dagegen wurden bis auf höchster Ebene abgebügelt.
Das wahre Ausmaß von perversen bis zu 500 Jahre alten Sponser-Traditionen und vom sonstigen Pampern der Kirchen ist allerdings weitgehend unbekannt. Das kann man sich z.B. in einem Panorama-Beitrag vom 17.10.02 (ARD) ansehen:
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So fordert die Kirche vom Bürgermeister eines Ortes die Zahlung der Kirchenbaulast ( = € 180.000 für die Kirchenrenovierung) als eine 1803 vereinbarte Entschädigung für die Säkularisation sowie jährlich € 130 für das „Kornereignis“, eine seit 1853 vereinbarte Säkularisationsentschädigung. Alternativ bot die Kirche eine Abfindung von € 32.000 für das „Kornereignis“ an - dann würde man die nächsten 100 Jahre auf Zahlungen für das „Kornereignis“ verzichten.
Jährlich 655.000 Euro Steuergelder zahlt Bayern an Gehältern für sieben Bischöfe und Erzbischöfe, 99.000 Euro an Zulagen für 12 Weihbischöfe, 737.000 Euro für 14 Dignitäre, 3.914.000 Euro für 60 Kanoniker usw. usw. Selbst Weihrauch wird vom Staat bezahlt.
Adenauer fügte in seiner Amtszeit weitere Verpflichtungen des Staates gegenüber den Kirchen hinzu.
Insgesamt werden in Bayern allein auf Grund alter und uralter „Rechtstitel“ (teilweise bis zu 500 Jahre alt) jährlich 85.932.000 Euro an beide Kirchen gezahlt, bundesweit fast 500 Mio Euro (alles Stand 2002).
Eindeutig verfassungswidrig, denn laut Grundgesetz muß der Bund Grundlagen für die Abschaffung dieses Irrsinns schaffen. Das ist aber bis heute nicht geschehen, insofern gibt es juristische Schwierigkeiten, wenn die Kommunen die Erfüllung der perversen Kirchenforderungen verweigern.
In NRW flossen 2002 über 1,5 Milliarden Euro Steuergelder an die Kirche und ihre Einrichtungen, im Jahr 2000 waren es bundesweit 20 MILLIARDEN EURO Steuergelder als „heimliche Kirchensteuer“!!!!!!
Der ev. Kirchentag 2001 in Frankfurt kostete 11,8 Mio Euro, davon übernahm der Staat 5,5 Mio Euro und deklarierte das auch noch als „Zuschuß“. Die Kirche zahlte 2,8 Mio Euro, den Rest finanzierten die Teilnehmer. Auch das komplette Pfarrer-Studium an kirchlichen Fakultäten zahlt der Staat (jährlich 30 Mio Euro lt. Expertenschätzung), während bei Normalos Studiengebühren eingetrieben werden und massenhaft wegen Nichtzahlung exmatrikuliert wird. 26 Mio. gehen für die komplette Militärseelsorge drauf.
Und dann ist da noch die Mär von den kirchlichen Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, welche die Kirche als Gegenleistung für zig Milliarden Steuergeschenke (zusätzlich zur Kirchensteuer und auf Kosten der Allgemeinheit) unterhält. Hier zahlt der Staat über 80% der Kosten, im Land BW sogar 93% durchschnittlich. Dennoch wird das Ganze dann „kirchlicher Kindergarten“ genannt, die Kinder werden fröhlich missioniert und für Menschen, die nicht in der Kirche sind, wird ungestraft schon bei den Stellenanzeigen ein Berufsverbot ausgesprochen, wenn sie dort arbeiten wollen. Übernimmt die Kirche eine nichtkirchliche Einrichtung, dann gibt es für die übernommenen Nichtkirchler keine Aufstiegschancen mehr. Betriebsräte oder Streiks werden ohnehin von der Kirche in „ihren“ Einrichtungen grundsätzlich verboten. Man nennt das „kirchliches Sonderarbeitsrecht“.
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Juli 2009
BAföG für Missionare streichen
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) Nordrhein-Westfalen fordert eine Beendigung der staatlichen Zuschüsse für die Missionarsausbildung an Bibelschulen
"Eine bibeltreue und somit fundamentalistische Glaubensunterweisung darf nicht aus den Taschen aller Steuerzahler finanziert werden", sagt NRW Sprecher Rainer Ponitka. "Dies bezieht sich auf die staatliche Förderung der Bibelschulen ebenso wie auf die Finanzierung der Lernenden über das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Der Glaube und die Weltanschauung sollten im demokratischen und pluralistischen Staat Privatangelegenheit sein. Eine Ausbildung zum Missionar muß privat gezahlt werden." Die Ausbildung der ‚Missionare auf Staatskosten’ sei zu beenden.
Hintergrund der Erklärung ist, daß im Juni 2009 die Bibelschülerinnen Rita Stumpp und Anita Grünwald aus der Bibelschule Brake (NRW) im Jemen ermordet wurden. Das tragische Ereignis machte auch bekannt, daß angehende evangelikale Missionare an einem guten Dutzend Bibelschulen in NRW Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.
Mit dieser Möglichkeit des „Schüler-BAföGs“ wird auch aktiv Werbung betrieben. So schreibt die Bibelschule Brake unter dem Stichwort „BAföG: Schüler, die an ihrem ersten Schultag noch nicht 30 Jahre alt sind, können Schüler-BAföG beantragen. Wenn alles bleibt wie bisher gilt: Zuständig ist jeweils das Amt am Wohnsitz der Eltern oder eines Elternteils. Verheiratete, die während der Schulzeit im Kreis Lippe wohnen, müssen sich an das Amt für Ausbildungsförderung in Detmold wenden. Dort wird geprüft, ob und wie viel BAföG man erhält. Übrigens - dieses BAföG muß nicht zurückgezahlt werden.“
Insbesondere der letzte Satz, daß diese BAföG nicht zurückgezahlt werden muß, ist dabei bemerkenswert, denn zu den von der Bibelschule genannten Voraussetzungen für eine Bewerbung gehört: „Mindestens 18 Jahre alt, ein Haupt- oder Realschulabschluß mit Berufsausbildung oder Abitur, wiedergeboren sein und gemeindeintegriert leben.“
Auch ein Blick auf den „Lehrplan“ läßt die Frage offen, wieso es sich bei dieser Ausbildung um „Schüler“ und „Schuljahre“ handelt. Zudem arbeiten die Absolventen hauptamtlich oder nebenberuflich u.a. als „Kinder- und Jugendmissionare, Gemeindeleiter und -mitarbeiter, Prediger, Lehrer und als Missionare in rund 60 Ländern der Welt“ – Tätigkeiten die über die Qualifizierung eines Schulabschlusses weit hinausgehen.
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Juli 2009
Missionare auf Staatskosten
Nach Mord an Bibelschülerinnen im Jemen wächst die Kritik an staatlicher Ausbildungsförderung für christliche Sekten
Nach dem Mord an zwei Bibelschülerinnen im Nordjemen ist die Trauer groß. Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) waren Mitte Juni von Unbekannten in der nordjemenitischen Provinz Sa´ada erschossen worden. Ermordet wurde auch eine südkoreanische Missionarin. Durch den Mord wurde bekannt, daß in Deutschland mehrere der umstrittenen Missionarsschulen mit Steuergeldern gefördert und die Ausbildung durch das BAföG finanziert wird.
Die beiden jungen Frauen befanden sich im dritten Ausbildungsjahr der »Bibelschule Brake«, einem evangelikalen Verein im ostwestfälischen Lemgo. In der Provinz Sa´ada trafen sie nach Recherchen des Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« Anfang Juni für ein Praktikum ein, um in einem Krankenhaus mit Hilfe der niederländischen Stiftung »Worldwide Services« ihren Missionsauftrag auszuführen. Nach ihrem Tod ist nun eine Debatte um den missionarischen Eifer der freikirchlichen Einrichtungen entbrannt, die für den Tod der Frauen womöglich mitverantwortlich sind.
Rückzahlfreie staatliche Ausbildungsförderung
Bei den zuständigen Behörden im westfälischen Kreis Lippe ist man sich anscheinend nicht bewußt, was für eine Institution da gefördert wird. »Wir glauben an Jesu leibliche Auferstehung«, heißt es in den Bekenntnissen der Evangelikalen aus Lemgo, »Seine Himmelfahrt, Sein Wiederkommen zur Entrückung der Gemeinde und Aufrichtung des Tausendjährigen Reiches auf dieser Erde.« Seit der Gründung des eingetragenen Vereins »Bibelschule Brake« 1959 wurden rund 1800 Absolventen glauben gemacht, daß »die Ungläubigen zur ewigen Verdammnis auferstehen werden«. Aufgenommen wird, wer Abitur oder zumindest einen Hauptschul- oder Realschulabschluß mit anschließender Berufsausbildung vorweisen kann. Die Schule hält nach wie vor an der Wiedergeburt durch Erwachsenentaufe fest, glaubt an die leibhaftige Auferstehung von Jesu, verpflichtet die Ehefrauen von Schülern, die nicht ebenfalls an der Schule ausgebildet werden, zu einem wöchentlichen »Ehefrauenunterricht« und bildet junge Menschen auch zur Bekehrung Andersgläubiger zum Christentum aus. Wer zu Beginn des Studiums noch ledig und ohne Partner ist, darf ein sogenanntes Freundschaftsverhältnis erst zu Beginn des dritten Semesters beginnen.
Auf der Seite der »Bibelschule Brake« finden sich erstaunliche Details zur staatlichen Förderung der evangelikalen Missionare. 430 Euro im Monat kostet die dreijährige Ausbildung. Der Lemgoer Verein wirbt mit einer möglichen Finanzierung der dreijährigen Missionarsausbildung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). »Übrigens«, so hieß es in dem Passus, »dieses BAföG muß nicht zurückgezahlt werden.«
In der Internetpräsenz der Bezirksregierung Köln ist zu erfahren, daß im Fall der »Bibelschule Brake« das BAföG in Verbindung mit der sogenannten Kirchenberufsverordnung aus dem Jahr 1972 gezahlt wird. Im ersten Paragraphen werden mehrere klerikale Tätigkeiten als BAföG-berechtigt aufgeführt. Neben Kirchenmusikern und Seelsorgern wird auch der »Beruf« Missionar aufgeführt. Auch ein »Bibelseminar« in Bonn erhält daher Unterstützung aus Steuergeldern.
In der Lippischen Kreisverwaltung zeigte man sich auf ND-Anfrage erstaunt über die Unterstützung für den Verein »Bibelschule Brake«. Man werde diese Förderung prüfen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Bei Experten trifft die staatliche Förderung der evangelikalen Ausbildungsstätten ohnehin auf Kritik. In den »Bibelschulen« werde die Unfehlbarkeit der Bibel gelehrt, sagt der Politologe und Soziologe Christoph Lammers von der Universität Dortmund. Andere Autoritäten und Instanzen würden daher konsequent zurückgewiesen. Der Staat müsse hier Vorsicht walten lassen, um keine Vereine zu fördern, »die sich explizit gegen das pluralistische Verständnis einer demokratischen Gesellschaft stellen«, so Lammers gegenüber ND. Die Bildung einer christlichen Parallelgesellschaft dürfe nicht mit Hilfe öffentlicher Gelder unterstützt werden.
Ergebnis des staatlichen Bildungsabbaus
Lammers sieht den Vormarsch der inzwischen zwei Dutzend Bibelschulen in Deutschland auch als Konsequenz aus dem Bildungsabbau. Die staatliche Finanzierung privater Bildungseinrichtungen komme dem Staat billiger, weil die Finanzierung in diesem Fall geteilt sei. Ein Großteil der Kosten werde zwar weiterhin aus der öffentlichen Hand bezahlt, ein kleinerer Teil aber vom Träger selbst. »Hier denken die Verantwortlichen, daß der Staat sparen kann«, sagt Lammers.
Dieses Problem wird nach dem Tod der beiden Bibelschülerinnen auch auf politischer Ebene gesehen. »Ich halte eine Förderung solcher Bibelschulen für hochproblematisch«, sagte der religionspolitische Sprecher der Linkspartei, Bodo Ramelow, gegenüber ND. Natürlich müsse jede Religionsgruppe frei für ihre Ansichten werben können. Es sei jedoch »nicht zulässig«, daß eine solche Missionsarbeit, wie sie von der »Bibelschule Brake« aus betrieben werden, staatlich gefördert wird. »Die Zeiten, in denen wir Märtyrer brauchen sind vorbei«, so Ramelow.
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Was meint das Forum zu diesen untragbaren Zuständen?
Hat jemand Vorschläge, wie man diesen Wahnsinn abstellen kann?