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Thema: GG Artikel 139

  1. #31
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Ich sehe, ich hatte Dich oben missverstanden.

    Nein, Bundespräsident und Bundeskanzler werden im Grundgesetz nicht als Repräsentanten des Volkes genannt.

    Der Bundespräsident repräsentiert den Bund;
    der Bundeskanzler überhaupt nichts und niemanden.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  2. #32
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Artikel 65, 127, 133 des GG. Es ist immer die Rede von Geschäftsleitern und Verwaltern, nirgentwo findet man eine Passage die ausagt das sie Repräsentaten des Volks sind ...
    Das ist nun wirklich dummes Gewäsch. Schau dir mal den Amtseid an, den sie ablegen müssen. Außerdem wird das Volk primär durch die Abgeordneten des Bundestages (und der Landtage) repräsentiert.

    Unter „Geschäft“ versteht man im Deutschen nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Räume oder eine damit verbundene gewerbliche Tätigkeit, sondern der Begriff kann sich allgemein auf jede Art von Tätigkeit beziehen, auch auf hoheitliche. Der Begriff „Regierungsgeschäfte“ ist seit langer Zeit üblich. So ist auch die Rede von „Amtsgeschäften“.

    Wenn du dir einbildest, das wäre eine neue Erfindung, dann irrst du dich gewaltig. Sehen wir uns mal die Weimarer Verfassung an.

    Der Reichstag … gibt sich seine Geschäftsordnung. (Art. 26) Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden führen [Reichstags-] Präsident und Stellvertreter der letzten Tagung ihre Geschäfte fort. (Art. 27) Der [Reichstags-] Präsident … vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften … seiner Verwaltung. (Art. 28) Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, … (Art. 55) … Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig … (Art. 56) … Der Reichsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. … (Art. 66) Der Reichsrat ist von den Reichsministerien über die Führung der Reichsgeschäfte auf dem Laufenden zu halten. … (Art. 67) … Berührt der Bau neuer oder die Veränderung bestehender Reichseisenbahnanlagen den Geschäftsbereich der Landespolizei, … (Art. 94)
    Also schließen wir messerscharf, dass auch die Weimarer Republik eine Firma war. Wie schrecklich, aber unter dem Kaiser war das sicherlich ganz anders? Mal sehen, hier ein paar Zitate aus der Bismarck-Verfassung.

    Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu … (Art. 15(1))
    Der Reichstag … regelt seinen Geschäftsgang … durch eine Geschäfts-Ordnung … (Art. 27)
    Na sowas, der Eiserne Kanzler auch nur ein Geschäftsführer! Gehen wir einen weiteren Schritt zurück, zur Paulskirchenverfassung von 1849. Über den Reichstag sagte sie:

    §. 116. Jedes Haus hat das Recht, sich seine Geschäftsordnung selbst zu geben. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen beiden Häusern werden durch Uebereinkunft beider Häuser geordnet.
    Offenbar wurde zu Frankfurt eine Firmengruppe gegründet.

    Noch ein Wunsch? Dann sehen wir uns die Bundesakte des Deutschen Bundes von 1815 an.

    Art. 7 … Alle nähern die Vertagung und die Besorgung der etwa während derselben vorkommenden dringenden Geschäfte betreffenden Bestimmungen …
    Art. 10. Das erste Geschäft der Bundesversammlung nach ihrer Eröffnung …
    Wir können auch noch den Regensburger Reichstag bemühen, auf dem Frankreich im Jahre 1806 durch einen „Geschäftsträger“ („Chargé d’Affaires“) vertreten wurde. In jeder Botschaft irgendeines Landes in aller Welt gibt es einen Diplomaten, der diesen Titel trägt und der den Betrieb der Botschaft leitet, wenn der Botschafter abwesend ist. Diese Bezeichnung ist seit mindestens 200 Jahren allgemein üblich. Jede ordentliche Behörde und auch jedes Gericht hat einen Geschäftsverteilungsplan, und das schon mindestens seit dem 19. Jahrhundert.

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Apollyon
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das ist nun wirklich dummes Gewäsch. Schau dir mal den Amtseid an, den sie ablegen müssen. Außerdem wird das Volk primär durch die Abgeordneten des Bundestages (und der Landtage) repräsentiert.

    Unter „Geschäft“ versteht man im Deutschen nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Räume oder eine damit verbundene gewerbliche Tätigkeit, sondern der Begriff kann sich allgemein auf jede Art von Tätigkeit beziehen, auch auf hoheitliche. Der Begriff „Regierungsgeschäfte“ ist seit langer Zeit üblich. So ist auch die Rede von „Amtsgeschäften“.

    Wenn du dir einbildest, das wäre eine neue Erfindung, dann irrst du dich gewaltig. Sehen wir uns mal die Weimarer Verfassung an.

    Der Reichstag … gibt sich seine Geschäftsordnung. (Art. 26) Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden führen [Reichstags-] Präsident und Stellvertreter der letzten Tagung ihre Geschäfte fort. (Art. 27) Der [Reichstags-] Präsident … vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften … seiner Verwaltung. (Art. 28) Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, … (Art. 55) … Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig … (Art. 56) … Der Reichsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. … (Art. 66) Der Reichsrat ist von den Reichsministerien über die Führung der Reichsgeschäfte auf dem Laufenden zu halten. … (Art. 67) … Berührt der Bau neuer oder die Veränderung bestehender Reichseisenbahnanlagen den Geschäftsbereich der Landespolizei, … (Art. 94)
    Also schließen wir messerscharf, dass auch die Weimarer Republik eine Firma war. Wie schrecklich, aber unter dem Kaiser war das sicherlich ganz anders? Mal sehen, hier ein paar Zitate aus der Bismarck-Verfassung.

    Du zerstückelst die Sätze und bastelst sie zusammen, wenn man etwas Zitiert dann bitte im ganzen, dann hat es auch wieder seine Richtigkeit.

    Dieses Beispiel Zeigt mal wie ein ganzer Artikel aussieht und was es ausmacht:

    Artikel 28 (Die Verfassung der Weimarer Republik)
    Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Reichstagsgebäude aus. Ihm untersteht die Hausverwaltung; er verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauses nach Maßgabe des Reichshaushalts und vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten seiner Verwaltung.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na sowas, der Eiserne Kanzler auch nur ein Geschäftsführer! Gehen wir einen weiteren Schritt zurück, zur Paulskirchenverfassung von 1849. Über den Reichstag sagte sie:

    Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu … (Art. 15(1))
    Der Reichstag … regelt seinen Geschäftsgang … durch eine Geschäfts-Ordnung … (Art. 27)
    Gib mir mal bitte die Quelle, meine Quellen zeigen mir auch § an und nicht nur Artikel, damit ich mir den vollständigen Satz raussuchen kann.

    Collagen kann jeder bauen

    Gib mir bitte ein paar quellen dann kann ich das hier noch editieren und nicht nur auf ein Teil antworten.
    Geändert von Apollyon (29.03.2011 um 20:48 Uhr)

  4. #34
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    meine Quellen zeigen mir auch § an
    In einer Verfassung?
    Dann solltest Du dringend die Quellen wechseln!
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  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Apollyon
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    In einer Verfassung?
    Dann solltest Du dringend die Quellen wechseln!
    Alle meine Quellen zeigen bei der Paulskirchenverfassung auch Paragraphen an. Schick mal ein Link wenn du eine andere Seite hast, bitte.

  6. #36
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von AnastasiaNatalja Beitrag anzeigen
    Wusstet ihr das in oben benanntem Artikel steht, dass die Maßnahmen zur Entnazifizierung immer noch fortbestehen ? Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....

    Was meint ihr ?
    Im Abschnitt XI. Übergangs und Schlussbestimmungen des GG findet man einige Sachen die Aktuell nicht mehr relevant sind.

  7. #37
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Falsch, in Artikel 146 GG steht, was das deutsche Volk darf und was nicht. Dazu gehört auch das Recht, den Art. 139 nach Belieben in die Tonne treten zu dürfen.

    Das derzeitige deutsche Problem ist kein Mangel des Dürfens, sondern des Wollens.
    Genau so ist es.

  8. #38
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    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Das passt doch zum § 130
    wie die Faust aufs Auge !

    70 Jahre nach dem Nationalsozialismus immer noch
    die einzig zugelassene " Offenkundigkeit " erdulden zu müssen,-
    passt zum Bild des freien Bürgers wie ein Gehörschutz zum Blinden.....
    StGB § 130 hat mit der Entnazifizierung nichts zu tun der wurde erst nach deren offizellen Abschluss in 50ern in seine jetzige Form gebracht und seit dem Inhaltlich immer mehr ausgedehnt, insebesondere seit den 90ern.

  9. #39
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    Zitat Zitat von AnastasiaNatalja Beitrag anzeigen
    Wenn es von gestern ist kann man es sehr wohl rauslassen... wo kämen wir denn dahin wenn in GG unaktuelle Sachen drinstehen ? Nee nee das hat schon seinen Grund !X(
    Artikell des GG können nur mit 2/3 der Stimmen von Bundesrat und Bundestag geändert werden daher wird dieser Artikel da bleiben bis man das Grundgesetz von nicht mehr aktuellen Artikelln säubert bzw. bis der Platz anderweitig benötigt wird.

  10. #40
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    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    Das hört sich an wie ein fingiertes Interview.

    Dass die BRD existiert ist übrigens offensichtlich.
    Defakto schon dejure kann man darüber wunderbar Streiten.

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