Ich sehe, ich hatte Dich oben missverstanden.
Nein, Bundespräsident und Bundeskanzler werden im Grundgesetz nicht als Repräsentanten des Volkes genannt.
Der Bundespräsident repräsentiert den Bund;
der Bundeskanzler überhaupt nichts und niemanden.
Ich sehe, ich hatte Dich oben missverstanden.
Nein, Bundespräsident und Bundeskanzler werden im Grundgesetz nicht als Repräsentanten des Volkes genannt.
Der Bundespräsident repräsentiert den Bund;
der Bundeskanzler überhaupt nichts und niemanden.
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
Das ist nun wirklich dummes Gewäsch. Schau dir mal den Amtseid an, den sie ablegen müssen. Außerdem wird das Volk primär durch die Abgeordneten des Bundestages (und der Landtage) repräsentiert.
Unter „Geschäft“ versteht man im Deutschen nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Räume oder eine damit verbundene gewerbliche Tätigkeit, sondern der Begriff kann sich allgemein auf jede Art von Tätigkeit beziehen, auch auf hoheitliche. Der Begriff „Regierungsgeschäfte“ ist seit langer Zeit üblich. So ist auch die Rede von „Amtsgeschäften“.
Wenn du dir einbildest, das wäre eine neue Erfindung, dann irrst du dich gewaltig. Sehen wir uns mal die Weimarer Verfassung an.
Also schließen wir messerscharf, dass auch die Weimarer Republik eine Firma war. Wie schrecklich, aber unter dem Kaiser war das sicherlich ganz anders? Mal sehen, hier ein paar Zitate aus der Bismarck-Verfassung.Der Reichstag … gibt sich seine Geschäftsordnung. (Art. 26) Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden führen [Reichstags-] Präsident und Stellvertreter der letzten Tagung ihre Geschäfte fort. (Art. 27) Der [Reichstags-] Präsident … vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften … seiner Verwaltung. (Art. 28) Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, … (Art. 55) … Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig … (Art. 56) … Der Reichsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. … (Art. 66) Der Reichsrat ist von den Reichsministerien über die Führung der Reichsgeschäfte auf dem Laufenden zu halten. … (Art. 67) … Berührt der Bau neuer oder die Veränderung bestehender Reichseisenbahnanlagen den Geschäftsbereich der Landespolizei, … (Art. 94)
Na sowas, der Eiserne Kanzler auch nur ein Geschäftsführer! Gehen wir einen weiteren Schritt zurück, zur Paulskirchenverfassung von 1849. Über den Reichstag sagte sie:Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu … (Art. 15(1))
Der Reichstag … regelt seinen Geschäftsgang … durch eine Geschäfts-Ordnung … (Art. 27)
Offenbar wurde zu Frankfurt eine Firmengruppe gegründet.§. 116. Jedes Haus hat das Recht, sich seine Geschäftsordnung selbst zu geben. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen beiden Häusern werden durch Uebereinkunft beider Häuser geordnet.
Noch ein Wunsch? Dann sehen wir uns die Bundesakte des Deutschen Bundes von 1815 an.
Wir können auch noch den Regensburger Reichstag bemühen, auf dem Frankreich im Jahre 1806 durch einen „Geschäftsträger“ („Chargé d’Affaires“) vertreten wurde. In jeder Botschaft irgendeines Landes in aller Welt gibt es einen Diplomaten, der diesen Titel trägt und der den Betrieb der Botschaft leitet, wenn der Botschafter abwesend ist. Diese Bezeichnung ist seit mindestens 200 Jahren allgemein üblich. Jede ordentliche Behörde und auch jedes Gericht hat einen Geschäftsverteilungsplan, und das schon mindestens seit dem 19. Jahrhundert.Art. 7 … Alle nähern die Vertagung und die Besorgung der etwa während derselben vorkommenden dringenden Geschäfte betreffenden Bestimmungen …
Art. 10. Das erste Geschäft der Bundesversammlung nach ihrer Eröffnung …
Du zerstückelst die Sätze und bastelst sie zusammen, wenn man etwas Zitiert dann bitte im ganzen, dann hat es auch wieder seine Richtigkeit.
Dieses Beispiel Zeigt mal wie ein ganzer Artikel aussieht und was es ausmacht:
Gib mir mal bitte die Quelle, meine Quellen zeigen mir auch § an und nicht nur Artikel, damit ich mir den vollständigen Satz raussuchen kann.Artikel 28 (Die Verfassung der Weimarer Republik)
Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Reichstagsgebäude aus. Ihm untersteht die Hausverwaltung; er verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauses nach Maßgabe des Reichshaushalts und vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten seiner Verwaltung.
Collagen kann jeder bauen
Gib mir bitte ein paar quellen dann kann ich das hier noch editieren und nicht nur auf ein Teil antworten.
Geändert von Apollyon (29.03.2011 um 19:48 Uhr)
In einer Verfassung?meine Quellen zeigen mir auch § an
Dann solltest Du dringend die Quellen wechseln!
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
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