Ein geschickt kalkulierter Werbeschachzug. Außerdem gehört ihm die Firma privat ja sowieso, sie ist sein Lebenswerk, daher ist es witzlos, dass er nun angibt persönlich für Mißerfolge haften zu wollen. Trigema ist inzwischen auch größtenteils Eigenkapitalfinanziert und es tut sich firmenintern nicht mehr viel, die Maschinen sind die gleichen wie vor 20 Jahren (nämlich die Näherinnen), die Schweizer Konten vermutlich gut gefüllt, das Mausoleum steht auch schon, also riskiert er es eben mal, um damit landesweit hausieren zu gehen, außerdem bekommt er durch die Umwandlung in e.k. einen deutlich höheren Kreditrahmen von Banken und Lieferanten. Aber trotzdem ein lobenswerter Schritt.
Regelungen, dass jemand für von ihm produzierten Bockmist nicht haftet, stellen staatliche Privilegien dar, sind somit weder marktwirtschaftlich noch über rechtlich zulässig und also eigentlich nichtig und werden irgendwann und in besseren Zeiten nach dem Opportunitätsprinzip rückabgewickelt werden müssen.
Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)
Als Wirtschaftsliberalen interessieren mich Privatprobleme von Privatunternehmungen definitions- und naturgemäss nicht.Zitat von klartext
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