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Thema: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

  1. #21
    GESPERRT
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    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    dachtet ihr wirklich ihr kommt davon, wenn ihr alle vier /fünf Jahre euer Kreuz macht!
    sagen wir es mal so: wir hier haben das kreuz sicher an der richtigen stelle gemacht, andere anscheinend leider nicht.

    wir können recht wenig für die verfehlungen, die im moment in unserem heimatland stattfinden.

    beginnend mit einer "kanzlerin", welche aus dem ehemaligen ostblock stammte und dort ihre kaderschulung erfolgreicht beendet hatte.

    merke: wer solch eine fresse zur kanzlerin wählt, hat es nicht anders verdient.
    desweiteren gibt es wirklich spinner in unserem land, welche glauben, mit der wahl der fdp eine "partei" als "gegengewicht" zu den etablierten geschaffen zu haben.

    betrachtet man mal deren neueste forderung nach abschaffung der gewerbesteuer (die würde dann nämlich der bürger bezahlen), dürfte auch der letzte depp der spd/cdu/csu/grüne/fdp-wähler endlich aufwachen. wenn nicht, muß er geweckt werden !

  2. #22
    Vidscho
    Gast

    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Handgranaten sind zu gefährlich, aber warum nicht mit einem gezielten Schuß gegen den Werfer von Molotowcocktails?
    Ist doch im EU-Vertrag von Lissabon schon alles geregelt! Das waren ja die eigentlichen Gründe, weshalb der EU-Vertrag unbedingt hermußte!

    Wiedereinführung der Todesstrafe im Bedarfsfall inklusive!

  3. #23
    doch nicht Benutzerbild von stuff
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    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Handgranaten sind zu gefährlich, aber warum nicht mit einem gezielten Schuß gegen den Werfer von Molotowcocktails?
    Totaler Schwachsinn.
    Es besteht bei einem Schuss immer die Möglichkeit dass das Ziel verfehlt wird oder es zu einem Durchschuss kommt worduch Menschen hinter dem Ziel verletzt/getötet werden können.

  4. #24
    Demokratur überwinden! Benutzerbild von Revolutionär
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    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von WilhelmII Beitrag anzeigen
    [...]Wow...jetzt kommt also demnächst die Diktatur offiziell und das Parlament kann mit Hilfe der Armee Ordnung schaffen und Ziele durchsetzen, - harte Zeiten stehen an.[...]
    Wir haben doch jetzt schon Verhältnisse wie in der DDR. Das Berliner Politbüro trifft Entscheidungen, die die Einparteien-Volkskammer nur noch abnickt. Wenn der Bürger gegen die Beschlüsse auf die Straßen geht, fährt die Volkspolizei auf und knüppelt alles nieder.



    Zitat Zitat von WilhelmII Beitrag anzeigen
    Es wurde ja schon gesagt, dass die Menschen auf verdächtige Nachbarn ausschau halten sollen und die Behörden informieren sollen...[...]
    Und bei "begründetem Verdacht" fährt dann der graue Volvo vor...

    Aber darauf, ob unsere Nachbarn uns bespitzeln, kommt es auch nicht mehr an. Der Staat weiß sowieso alles über uns: Sei es, wann wir wieviel wovon kaufen, wenn wir mit EC-Karte zahlen, wonach wir bei Google und Ebay suchen oder was wir in unseren StudiVZ- oder Facebookprofilen schreiben.

    Ich gehe stark davon aus, dass die BRD-Stasi Profile von jedem von uns erstellt und wenn bestimmte Faktoren erfüllt sind, zur Tat schreiten...



    Zitat Zitat von tacker Beitrag anzeigen
    nicht zu vergessen: auch die eu will eine eigene armee.........da hast du mit deiner äußerung "ausländische truppen" vollkommen recht.
    Und wehe ein EUdSSR-Satellitenstaat weicht vom Kurs ab...dann greift die Brüssnew-Doktrin und die Armee schreitet gegen aufmüpfige Völker oder Regierungen ein.
    Geändert von Revolutionär (22.11.2010 um 17:59 Uhr)
    Die BRD-Demokratie ist wie ein Kinderkarussel: Alles läuft auf vorgegebenen Schienen, doch die dummen kleinen Kinderchen denken, sie würden tatsächlich lenken, wenn sie das Lenkrad drehen.

  5. #25
    doch nicht Benutzerbild von stuff
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    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von WilhelmII Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zitat: "Warten wir die Ereignisse ab und wir werden sehen , dass zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu sprechen sein wird."

    Wow...jetzt kommt also demnächst die Diktatur offiziell und das Parlament kann mit Hilfe der Armee Ordnung schaffen und Ziele durchsetzen, - harte Zeiten stehen an.

    Ohhh ja was wären wir ohne unsere islamischen Freunde die genau solchen Leuten in die Hände arbeiten.
    Die ganze Sache stinkt doch gewaltig.

    "es könnte etwas mit Flugzeugen passieren".

    Das mal so als Beispiel wie wenig Information rüber kommt. Ist es da nicht besser gleich das Mund zu halten anstatt nur Panik zu schieben?


    "... dass Terroristen von außen in das Land kommen und bald nach Ankunft ohne Vorwarnung in einem Gebäude oder an einem sichtbaren Platz einen Anschlag begehen ..."

    Also bitte, dafür muss ich die nur die Bild Zeitung aufschlagen. Die Terroristen werden wohl kaum eine Bombe in Bauer Detlefs Jauchegrube zünden.

  6. #26
    Hineinschauer Benutzerbild von martin54
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    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von stuff Beitrag anzeigen
    Die ganze Sache stinkt doch gewaltig.

    "es könnte etwas mit Flugzeugen passieren".

    Das mal so als Beispiel wie wenig Information rüber kommt. Ist es da nicht besser gleich das Mund zu halten anstatt nur Panik zu schieben?


    "... dass Terroristen von außen in das Land kommen und bald nach Ankunft ohne Vorwarnung in einem Gebäude oder an einem sichtbaren Platz einen Anschlag begehen ..."

    Also bitte, dafür muss ich die nur die Bild Zeitung aufschlagen. Die Terroristen werden wohl kaum eine Bombe in Bauer Detlefs Jauchegrube zünden.

    Das wäre aber ein weiches Ziel :]

  7. #27
    Vidscho
    Gast

    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Schauen wir uns die Dinge doch mal etwas genauer an!

    EU-Vertrag, Seite 435

    3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

    a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

    „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

    a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

    b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

    c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

    b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

    „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in
    Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
    Alles klar?

  8. #28
    GESPERRT
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    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von Vidscho Beitrag anzeigen
    Schauen wir uns die Dinge doch mal etwas genauer an!

    EU-Vertrag, Seite 435



    Alles klar?
    wie immer präzise dargelegt. dank dir................

  9. #29
    Patriot Benutzerbild von Alion
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    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von stuff Beitrag anzeigen
    Totaler Schwachsinn.
    Es besteht bei einem Schuss immer die Möglichkeit dass das Ziel verfehlt wird oder es zu einem Durchschuss kommt worduch Menschen hinter dem Ziel verletzt/getötet werden können.
    Du gehst von der falschen Annahme aus, dass die hinter dem Ziel unschuldig sind und nicht getroffen werden sollen.

    Alion
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    durch Blut,
    zum Licht!"

  10. #30
    Patriot Benutzerbild von Alion
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    Standard AW: Bundeswehreinsatz im Innern möglich..

    Zitat Zitat von Vidscho Beitrag anzeigen
    Schauen wir uns die Dinge doch mal etwas genauer an!

    EU-Vertrag, Seite 435

    3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

    a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

    „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

    a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

    b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

    c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

    b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

    „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in
    Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.

    Alles klar?
    Ich finde nichts schlimmes an diesen Artikel, im Gegenteil. So hat man eine juristisch haltbare Legitimation, wenn man den Volkszertretern dereinst eine eigene Laterne in Berlin zum Geschenk macht.

    Man muss optimistisch sein und auch mal die Vorteile erkennen. Mag sein dass sie es anders gemeint haben, aber so eine Formulierung wird sie vermutlich eher selbst einholen als gedacht.


    Alion
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