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Thema: Westerwelle - "Die Freundschaft zu Frankreich sollte Staatsräson sein!"

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  1. #1
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    Standard AW: Westerwelle - "Die Freundschaft zu Frankreich sollte Staatsräson sein!"

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Auch zum Thema Zahlmichel und Rente FR 62 und BRD mit 67.
    Frankreich hat genauso wie Deutschland ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
    Die deutsche Berichterstattung war schlichtweg falsch, weil es die Details verschwiegen hatte. Die Artikel in Schweizer Medien hingegen war da korrekt und präzise.

    Vorher war das normale Renteneintrittsalter 65 Jahre, man konnte aber unter Umständen auch ab 60 Jahren in Rente gehen, natürlich mit Abschlägen.
    Beide Eintrittsalter (65, 60) wurden dann um 2 Jahre angehoben.
    Ein noch wichteigerer Aspekt ist die neu eingeführte Mindestbeitragsdauer von 41,5 Jahren, die man angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit praktisch gar nicht erreichen kann.

  2. #2
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    Standard AW: Westerwelle - "Die Freundschaft zu Frankreich sollte Staatsräson sein!"

    Zitat Zitat von Marathon Beitrag anzeigen
    Frankreich hat genauso wie Deutschland ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
    Die deutsche Berichterstattung war schlichtweg falsch, weil es die Details verschwiegen hatte. Die Artikel in Schweizer Medien hingegen war da korrekt und präzise.

    Vorher war das normale Renteneintrittsalter 65 Jahre, man konnte aber unter Umständen auch ab 60 Jahren in Rente gehen, natürlich mit Abschlägen.
    Beide Eintrittsalter (65, 60) wurden dann um 2 Jahre angehoben.
    Ein noch wichteigerer Aspekt ist die neu eingeführte Mindestbeitragsdauer von 41,5 Jahren, die man angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit praktisch gar nicht erreichen kann.
    Das stimmt so nicht.
    Schau mal hier, dort kannst Du das Renteneintrittsalter im EU- Raum sehen und Frankreich ist mit 60 Jahren angegeben.
    Auch hat [Links nur für registrierte Nutzer] gerade erst die Anhebung von 60 Jahren auf 62 Jahre, in den kommenden 8 Jahren, angehoben.

    Die Regelaltersgrenze in D ist 65 und weiter steigend bis zum Jahr 2029, danach ist in D die Regelaltersgrenze 67 Jahre.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  3. #3
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    Standard AW: Westerwelle - "Die Freundschaft zu Frankreich sollte Staatsräson sein!"

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht.
    Schau mal hier, dort kannst Du das Renteneintrittsalter im EU- Raum sehen und Frankreich ist mit 60 Jahren angegeben.
    Auch hat [Links nur für registrierte Nutzer] gerade erst die Anhebung von 60 Jahren auf 62 Jahre, in den kommenden 8 Jahren, angehoben.

    Die Regelaltersgrenze in D ist 65 und weiter steigend bis zum Jahr 2029, danach ist in D die Regelaltersgrenze 67 Jahre.
    Diese Tabelle bei der Tagesschau ist eben falsch bzw unvollständig.

    "Regelaltersgrenze" bedeutet Rente ohne Abschläge unabhängig von den Beitragsjahren.
    Diese beträgt in Frankreich nicht 60 Jahre, sondern 65 Jahre, also genauso wie auch in Deutschland. Diese 65 soll um 2 Jahre auf 67 angehoben werden.
    In beiden Ländern kann man auch früher in Rente gehen, aber dann muss man Abschläge in Kauf nehmen. In Frankreich lag diese Grenze bei 60 Jahren, diese soll ebenfalls um 2 Jahre angehoben werden.



    Claire Guélaud*: Das Renteneintrittsalter 62 spielt bei den Protesten gar nicht eine zentrale Rolle. Das französische System kennt ja zwei Alterslimiten: 60 und 65. Mit 60 Jahren können alle Franzosen in Pension gehen – allerdings mit einer reduzierten Rente. Eine volle Rente ausbezahlt erhält nur, wer bis 65 weiterarbeitet. Doch diese Limite soll ebenfalls um zwei Jahre erhöht werden. Die Gewerkschaften protestieren zwar vehement gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalter 62. Ich gehe aber davon aus, dass sie diese akzeptieren würden, wenn die Regierung von einer Erhöhung der zweiten Altersgrenze auf 67 Jahre absähe.
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    Das Alter, ab dem Franzosen künftig die volle Rente unabhängig von den Beitragsjahren beziehen können, soll schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht werden.
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    Änderung der notwendigen Beitragsjahre von 40 auf 41,5:

    Ein Teil der französischen Rentenreform besteht darin, dass die volle Rente neu 41,5 Prämienjahre voraussetzt, nicht 40.
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    Bei der Neuen Züricher Zeitung NZZ findet man einige Artikel zu diesem Thema. Allesamt deutlich detaillierter als jeder Artikel in deutschen Medien.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Westerwelle - "Die Freundschaft zu Frankreich sollte Staatsräson sein!"

    Zitat Zitat von Marathon Beitrag anzeigen
    Diese Tabelle bei der Tagesschau ist eben falsch bzw unvollständig.

    "Regelaltersgrenze" bedeutet Rente ohne Abschläge unabhängig von den Beitragsjahren.
    Diese beträgt in Frankreich nicht 60 Jahre, sondern 65 Jahre, also genauso wie auch in Deutschland. Diese 65 soll um 2 Jahre auf 67 angehoben werden.
    In beiden Ländern kann man auch früher in Rente gehen, aber dann muss man Abschläge in Kauf nehmen. In Frankreich lag diese Grenze bei 60 Jahren, diese soll ebenfalls um 2 Jahre angehoben werden.



    Claire Guélaud*: Das Renteneintrittsalter 62 spielt bei den Protesten gar nicht eine zentrale Rolle. Das französische System kennt ja zwei Alterslimiten: 60 und 65. Mit 60 Jahren können alle Franzosen in Pension gehen – allerdings mit einer reduzierten Rente. Eine volle Rente ausbezahlt erhält nur, wer bis 65 weiterarbeitet. Doch diese Limite soll ebenfalls um zwei Jahre erhöht werden. Die Gewerkschaften protestieren zwar vehement gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalter 62. Ich gehe aber davon aus, dass sie diese akzeptieren würden, wenn die Regierung von einer Erhöhung der zweiten Altersgrenze auf 67 Jahre absähe.
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    Das Alter, ab dem Franzosen künftig die volle Rente unabhängig von den Beitragsjahren beziehen können, soll schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht werden.
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    Änderung der notwendigen Beitragsjahre von 40 auf 41,5:

    Ein Teil der französischen Rentenreform besteht darin, dass die volle Rente neu 41,5 Prämienjahre voraussetzt, nicht 40.
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    Bei der Neuen Züricher Zeitung NZZ findet man einige Artikel zu diesem Thema. Allesamt deutlich detaillierter als jeder Artikel in deutschen Medien.
    Es ist aber ein Unterschied ob man in Rente gehen kann und dies gekoppelt ist an den Beitragsjahren oder aber ob die Regelaltersgrenze angehoben wird.
    Die Regelaltersgrenze in Frankreich ist derzeitig noch 60 Jahre.
    Daneben gibt es aber, je nach Möglichkeiten und Alter, in den Vorruhestand zu gehen und das ist derzeitig 56 Jahre (Erwerbstätigkeit ab dem Alter von 14 Jahren) bzw. 55 für Personen mit schweren Behinderungen.

    Hier noch der [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Passus aus Deinem Link :

    Im Streit um die Rentenreform geht es um die Erhöhung des Rentenalters von 60 auf 62 Jahre sowie um die Anhebung der Alterslimite, die zum vollen Bezug der Pension berechtigt. Der Senat will die umstrittene Vorlage noch in dieser Woche endgültig beschliessen. Am Montagabend verabschiedete er einen besonders umstrittenen Passus des Gesetzes. Das Alter, ab dem Franzosen künftig die volle Rente unabhängig von den Beitragsjahren beziehen können, soll schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht werden.
    betrifft ja lediglich, ähnlich wie in D, die Abschläge die jemand in Kauf nehmen muß bzw. das diese dann, unabhängig der Beitragsjahre, entfallen.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
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