Diese Tabelle bei der Tagesschau ist eben falsch bzw unvollständig.
"Regelaltersgrenze" bedeutet Rente ohne Abschläge unabhängig von den Beitragsjahren.
Diese beträgt in Frankreich nicht 60 Jahre, sondern 65 Jahre, also genauso wie auch in Deutschland. Diese 65 soll um 2 Jahre auf 67 angehoben werden.
In beiden Ländern kann man auch früher in Rente gehen, aber dann muss man Abschläge in Kauf nehmen. In Frankreich lag diese Grenze bei 60 Jahren, diese soll ebenfalls um 2 Jahre angehoben werden.
Claire Guélaud*: Das Renteneintrittsalter 62 spielt bei den Protesten gar nicht eine zentrale Rolle. Das französische System kennt ja zwei Alterslimiten: 60 und 65. Mit 60 Jahren können alle Franzosen in Pension gehen – allerdings mit einer reduzierten Rente. Eine volle Rente ausbezahlt erhält nur, wer bis 65 weiterarbeitet. Doch diese Limite soll ebenfalls um zwei Jahre erhöht werden. Die Gewerkschaften protestieren zwar vehement gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalter 62. Ich gehe aber davon aus, dass sie diese akzeptieren würden, wenn die Regierung von einer Erhöhung der zweiten Altersgrenze auf 67 Jahre absähe.
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Das Alter, ab dem Franzosen künftig die volle Rente unabhängig von den Beitragsjahren beziehen können, soll schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht werden.
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Änderung der notwendigen Beitragsjahre von 40 auf 41,5:
Ein Teil der französischen Rentenreform besteht darin, dass die volle Rente neu 41,5 Prämienjahre voraussetzt, nicht 40.
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Bei der Neuen Züricher Zeitung NZZ findet man einige Artikel zu diesem Thema. Allesamt deutlich detaillierter als jeder Artikel in deutschen Medien.