So ist es. Aus dem Bericht der Blöd:
Abregen ist angesagt.Im konkreten Fall verpflichtete es den Träger der Grundsicherung, für einen Vater die Kosten für Flug und Unterkunft von rund 900 Euro pro Quartal vorläufig zu übernehmen.
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So seien die jetzigen Kosten nicht wesentlich höher als die, die schon bisher für die Fahrten nach Berlin übernommen wurden.