Bin etwas überfragt mit unserer Gesetzeslage. Der Gesetzgeber verbietet die Lebendfütterung von Wirbeltieren. Sie müssen also Sachgerecht getötet werden bevor sie verfüttert werden dürfen. So nun eine Klapperschlange muss artgerecht gehalten werden, was auch der Gesetzgeber vorschreibt. Leider ist es nicht artgerecht für e4ine Klapperschlange ihr tote mäuse oder Ratten zu geben, sie sind reine Jäger. Tote Tiere fressen sie nur wenn sie kurz vorm verhungern musst.
so die meisten Züchter verfüttern lebend, macht man sich dann strafbar, aber umgekehrt macht es sich auch(ebenso ist es auch im Zoo).