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Thema: Gesetzeslage bei Lebendfütterung an Klapperschlangen

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Gesetzeslage bei Lebendfütterung an Klapperschlangen

    Bin etwas überfragt mit unserer Gesetzeslage. Der Gesetzgeber verbietet die Lebendfütterung von Wirbeltieren. Sie müssen also Sachgerecht getötet werden bevor sie verfüttert werden dürfen. So nun eine Klapperschlange muss artgerecht gehalten werden, was auch der Gesetzgeber vorschreibt. Leider ist es nicht artgerecht für e4ine Klapperschlange ihr tote mäuse oder Ratten zu geben, sie sind reine Jäger. Tote Tiere fressen sie nur wenn sie kurz vorm verhungern musst.
    so die meisten Züchter verfüttern lebend, macht man sich dann strafbar, aber umgekehrt macht es sich auch(ebenso ist es auch im Zoo).

  2. #2
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    Standard AW: gesetzeslage bei Lrbendfütterung an Klapperschlangen

    Was willst du eigentlich ?

    Die Blödheit befeuern , die entgegen dem gesunden Menschenverstand
    immer mehr Einzug hält ?

    Verreckt im Zoo ein Nilpferd - darf das nichtmal an die Löwen verfüttert werden ...


    Also - halte keine Klapperschlangen - dann musst du dir keine Gedanken machen,
    halte dir ne Schildkröte ......

  3. #3
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Standard AW: gesetzeslage bei Lrbendfütterung an Klapperschlangen

    Gib der Schlange ihr Lebendfutter und gut ist es!

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: gesetzeslage bei Lrbendfütterung an Klapperschlangen

    Zitat Zitat von GnomInc Beitrag anzeigen
    Was willst du eigentlich ?

    Die Blödheit befeuern , die entgegen dem gesunden Menschenverstand
    immer mehr Einzug hält ?

    Verreckt im Zoo ein Nilpferd - darf das nichtmal an die Löwen verfüttert werden ...


    Also - halte keine Klapperschlangen - dann musst du dir keine Gedanken machen,
    halte dir ne Schildkröte ......
    Darf man nicht? Naja wie gesagt die meistren Zoos die Schlangen haben, halten sich auch nicht an das Lebendfutterverbot bei Schlangen. Von daher ist das schon heftig, ich weiss halt nicht ob das Verbot auch für Schlangen. Prinzipiel muzss man lebend verfüttern.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: gesetzeslage bei Lrbendfütterung an Klapperschlangen

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Gib der Schlange ihr Lebendfutter und gut ist es!
    Was würde der Zentralrat der lebende Mäuse (ZdlM) dazu sagen?

  6. #6
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Standard AW: gesetzeslage bei Lrbendfütterung an Klapperschlangen

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Was würde der Zentralrat der lebende Mäuse (ZdlM) dazu sagen?
    Piiiiiiiiieeeeeeeeep

  7. #7
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    Standard AW: gesetzeslage bei Lrbendfütterung an Klapperschlangen

    Solange Du Rennmäuse verfütterst, werde ich ein Auge zudrücken. :]


    Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
    Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte

  8. #8
    Tochter der Nacht Benutzerbild von Adunaphel
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    Standard AW: gesetzeslage bei Lrbendfütterung an Klapperschlangen

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Was würde der Zentralrat der lebende Mäuse (ZdlM) dazu sagen?
    Wurde gestern aufgelöst. Ne Katzenbande ist da eingefallen.
    Der Nachteil des Himmels besteht darin, dass man die gewohnte Gesellschaft vermissen wird.
    Mark Twain

  9. #9
    Landbesitzer Benutzerbild von Apart
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    Standard AW: Gesetzeslage bei Lebendfütterung an Klapperschlangen

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Bin etwas überfragt mit unserer Gesetzeslage. Der Gesetzgeber verbietet die Lebendfütterung von Wirbeltieren. Sie müssen also Sachgerecht getötet werden bevor sie verfüttert werden dürfen. So nun eine Klapperschlange muss artgerecht gehalten werden, was auch der Gesetzgeber vorschreibt. Leider ist es nicht artgerecht für e4ine Klapperschlange ihr tote mäuse oder Ratten zu geben, sie sind reine Jäger. Tote Tiere fressen sie nur wenn sie kurz vorm verhungern musst.
    so die meisten Züchter verfüttern lebend, macht man sich dann strafbar, aber umgekehrt macht es sich auch(ebenso ist es auch im Zoo).


    Interessantes Thema, welches die Irrwitzigkeit der völlig verweichlichten Tierknuddelmentalität aufdeckt.

    So, ich geh jetzt die armen süßen Mäusebussarde füttern, sie leiden in diesem harten Winter Todeshunger.

  10. #10
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: Gesetzeslage bei Lebendfütterung an Klapperschlangen

    Was, wenn die Schlange islamischen Glaubens ist? Muss die Maus dann geschächtet werden?
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

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