Der Regelsatz ist an einen Warenkorb gekoppelt. Soweit dessen Inhalte von der Inflation betroffen sind, gibt es also schon einen Anpassungsmechanismus an die Inflationsrate. Soweit die Inflation von Preissteigerungen bestimmt wird, die nicht im Warenkorb enthaltene Güter und Dienstleisungen betreffen, besteht kein Bedarf an einer Anpassung.