Zitat von
Ausonius
Nein, du liegst falsch, und ich erahne langsam, was du meinst.
1. Der Solidarpakt II läuft aus => die direkten, zusätzlichen Zuwendungen aus dem Länderfinanzausgleich an die neuen Bundesländer.
Beim ungeliebten Solidaritätszuschlag hat sich nix geändert, der ist weiterhin zu zahlen. Im Gegenteil:
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2. Der jetzige Länderfinanzausgleich endet 2018. Das ist mitnichten eine Abschaffung: Dann wird es ein neues Länderfinanzausgleichsgesetz geben. Mappus und andere wollen gegen das Prinzip beim Bundesverfassungsgesetz klage, ich zweifle aber, dass sie Erfolg haben werden.
3. Die sog. "Schuldenbremse" enthält Ausnahmeregelungen, und eine davon wird m.E. garantiert auch voll ausgeschöpft werden. Aber das stimmt, hier werden die Spielräume etwas enger.