Ein brisantes Urteil des Landgerichts Berlin schwächt die Rechte der Kunden auf Schadenersatz aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Die Richter wiesen eine Klage mit der Begründung ab, es bestehe für Bankkunden grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds.Normalerweise steht der Einlagensicherungsfonds des BdB für die Pleite seiner Mitgliedsinstitute gerade. Er springt ein, wenn der gesetzliche Entschädigungsrahmen von 50.000 Euro je Kunde nicht reicht. "Wenn der Bankenverband die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch bestreitet, wird darüber kein Gericht mehr anders entscheiden", sagt Georg Bitter, Professor für Bankrecht an der Universität Mannheim.
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Das hat uns die gute Merkel aber nicht erzählt, als Sie damals verkündete die Spareinlagen sind sicher! Irgendwie wird man doch immer wieder verarscht, es wird nun wirklich Zeit, daß die Lügenbade endlich verschwindet!