vollständiger Artikel: [Links nur für registrierte Nutzer]Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind Grundrechte, die keinem vorzuenthalten sind. Für Generalstaatsanwalt Rautenberg gilt das auch für die Neonazis, die am 13. Februar in Dresden demonstrieren wollen.
Vor einer Woche hat das Bündnis „Nazifrei-Dresden“ die Kampagne „Blockieren bis der Naziaufmarsch Geschichte ist“ gestartet. Wie in diesem Jahr sollen auch die am 13. Februar 2011 zu erwartenden rechtsextremistischen Aufmärsche anlässlich des 66. Jahrestags der Bombardierung Dresdens verhindert werden. Dem Aufruf angeschlossen haben sich zahlreiche Prominente, darunter die Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) und Petra Pau (Die Linke).
Im Klartext bedeutet das: Selbst dann, wenn Demonstrationen Rechtsextremer an diesem Tag nicht rechtlich untersagt werden könnten, weil die Teilnehmer die ihnen in der Verfassung garantierten Grundrechte der Meinungsfreiheit (Art.
5 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) wahrnehmen und dies vielleicht sogar vom Bundesverfassungsgericht festgestellt würde, sollen die Demonstranten an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert werden.
Dr. Erardo Rautenberg
Verfasser des Artikels ist der Generalstaatsanwalt von Brandenburg,
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg
Wolfgang Thierse
Nun müßte der Generalstaatsanwalt seinen Worten nur noch Taten folgen lassen und die selbsternannten "Anständigen" - vor allem den ziegenäugigen Berufsgutmenschen "Onkel" Thierse - festnehmen lassen und anklagen, wenn sie erneut eine Demonstration stören oder verhindern wollen.