Die Bühne frei für den Vizepräsidenten des BVG, Ferdinand Kirchhof:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hat sich dafür ausgesprochen, die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern zu erweitern. Die Streitkräfte könnten „bestimmte polizeiliche Aufgaben übernehmen, etwa den Schutz gefährdeter Objekte“, sagte er dem „Hamburger Abendblatt“.

Um effizienter auf neue Bedrohungslagen reagieren zu können, sollte über eine Grundgesetzänderung nachgedacht werden. Bisher dürfe die Bundeswehr im Innern beispielsweise in Katastrophenfällen eingesetzt werden. Hierzu zählte der Richter auch „einen terroristischen Angriff auf ein Kernkraftwerk“.

Kirchhof hegt ebenfalls keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Zusammenlegung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt. „Beide sind nach dem Grundgesetz Bundesorganisationen. Ihre Zusammenlegung kann eine Option für eine effizientere Organisation und Einsatzbereitschaft sein.“
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Da bekommen wohl einige Herrschaften schon kalte Füße...