Nun, viel scheint das Beschneidungsverbot Hadrians nicht gebracht zu haben, denn die Juden im Römischen Reich beschnitten frohgemut weiter, so dass bis Theodosius II. (Codex Theodosianus) diese üble Sitte, Nichtjuden zu beschneiden, in der Gesetzgebung berücksichtigt werden musste.

Zitat Zitat von Günter Stemberger
Grundthemen der Gesetzgebung schon ab Konstantin sind der Schutz jüdischer Konvertiten zum Christentum vor Nachstellungen ihrer ehemaligen Religionsgenossen..., das Verbot, dass Juden christliche Sklaven beschneiden ...
in: "Das klassische Judentum", S. 83