Nun, viel scheint das Beschneidungsverbot Hadrians nicht gebracht zu haben, denn die Juden im Römischen Reich beschnitten frohgemut weiter, so dass bis Theodosius II. (Codex Theodosianus) diese üble Sitte, Nichtjuden zu beschneiden, in der Gesetzgebung berücksichtigt werden musste.
in: "Das klassische Judentum", S. 83Zitat von Günter Stemberger