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Thema: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Schweiz
    "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Heiraten ist in der Schweiz künftig nicht mehr allen binationalen Paaren erlaubt - Großbritannien wegen ähnlicher Bestimmung verurteilt

    Mit Jahreswechsel gelten in der Schweiz noch strengere Regeln fürs Heiraten von Zugewanderten: Wer kein Bleiberecht vorweisen kann, darf keine Ehe mehr eingehen.

    Schon bisher unterlagen Immigranten aus Nicht-EWR-Staaten dem Generalverdacht, eine Scheinehe zu schließen. In Hinkunft werden nur jene heiraten dürfen, die über gültige Aufenthaltspapiere verfügen. Kann jemand nicht beweisen, dass er oder sie sich legal in der Schweiz aufhält, muss das Standesamt die Trauung verweigern - und die Identität des oder der Betroffenen der zuständigen Einwanderungsbehörde melden. Außerdem erhalten Standesbeamte Zugang zum Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS), können sich also über alle Einwanderungs-Details der ehewilligen Person informieren.

    Scheinehe-Verdacht

    Laut Verfassungsjuristen widerspricht das Gesetz sowohl dem Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf freie Eheschließung festschreibt, als auch der Schweizerischen Verfassung. Die Standesämter dürften demnach nur im Einzelfall prüfen, ob der Verdacht einer Scheinehe vorliege, aber nicht bestimmte Gruppen pauschal von der Ehe ausschließen.

    Derartige Einzelfallprüfungen gibt es bereits. Seit Anfang 2008 werden Standesbeamte angehalten, Eheschließungen zu verweigern, "wenn die Braut oder der Bräutigam offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen" und durch die Heirat geltende Einwanderungsgesetze zu umgehen versuchen.

    Großbritannien muss zahlen

    Angesichts der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird abzuwarten sein, ob das Gesetz längerfristig halten wird. Großbritannien wurde am 14. Dezember verurteilt, weil einem nigerianischen Zuwanderer zwei Jahre lang die Eheschließung mit seiner nordirischen Partnerin verweigert worden war. Das Königreich müsse der betreffenden Familie 24.500 Euro an Schadensersatz zahlen, weil das Recht auf freie Eheschließung und das Recht auf Schutz vor Diskriminierung verletzt worden seien, stellten die EGMR-Richter fest.

    In Großbritannien müssen sich Menschen ohne Bleiberechts-Titel ein sogenanntes "Certificate of Approval" besorgen, um eine Ehe eingehen zu können. Dem klagenden, nunmehr verheirateten Paar wurde das Zertifikat jedoch mit der Begründung verweigert, der Ehemann verfüge über keinen ausreichenden Aufenthaltsstatus, da sein Visum mit November 2011 befristet sei.

    Gesetz wird geändert

    Das sei klar menschenrechtswidrig, urteilte der EGMR: Der Staat habe jeden Einzelfall zu prüfen, und nicht pauschal die Ehebefugnis vom Aufenthaltstitel abhängig zu machen, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Großbritannien wird das Gesetz nun abändern, Betroffene müssen künftig kein Zertifikat mehr einholen.

    Das Schweizerische Gesetz wurde hingegen vom Bundesrat endgültig abgesegnet, es tritt mit Jahresbeginn 2011 nach langer Debatte in Kraft. Die Rechtsänderung geht auf eine Initiative des Präsidenten der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Toni Brunner, im Nationalrat zurück. (mas, derStandard.at, 27.12.2010)

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    Heil Schweiz

  2. #2
    Landbesitzer Benutzerbild von Apart
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    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Das ist nur richtig !

    In der Schweiz werden extrem viele Scheinehen geschlossen, es ist wirklich zum Haareraufen, wenn man die Verhältnisse dort kennt.

  3. #3
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Zitat Zitat von carpe diem Beitrag anzeigen
    Schweiz
    "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Heiraten ist in der Schweiz künftig nicht mehr allen binationalen Paaren erlaubt - Großbritannien wegen ähnlicher Bestimmung verurteilt

    Mit Jahreswechsel gelten in der Schweiz noch strengere Regeln fürs Heiraten von Zugewanderten: Wer kein Bleiberecht vorweisen kann, darf keine Ehe mehr eingehen.

    Schon bisher unterlagen Immigranten aus Nicht-EWR-Staaten dem Generalverdacht, eine Scheinehe zu schließen. In Hinkunft werden nur jene heiraten dürfen, die über gültige Aufenthaltspapiere verfügen. Kann jemand nicht beweisen, dass er oder sie sich legal in der Schweiz aufhält, muss das Standesamt die Trauung verweigern - und die Identität des oder der Betroffenen der zuständigen Einwanderungsbehörde melden. Außerdem erhalten Standesbeamte Zugang zum Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS), können sich also über alle Einwanderungs-Details der ehewilligen Person informieren.

    Scheinehe-Verdacht

    Laut Verfassungsjuristen widerspricht das Gesetz sowohl dem Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf freie Eheschließung festschreibt, als auch der Schweizerischen Verfassung. Die Standesämter dürften demnach nur im Einzelfall prüfen, ob der Verdacht einer Scheinehe vorliege, aber nicht bestimmte Gruppen pauschal von der Ehe ausschließen.

    Derartige Einzelfallprüfungen gibt es bereits. Seit Anfang 2008 werden Standesbeamte angehalten, Eheschließungen zu verweigern, "wenn die Braut oder der Bräutigam offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen" und durch die Heirat geltende Einwanderungsgesetze zu umgehen versuchen.

    Großbritannien muss zahlen

    Angesichts der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird abzuwarten sein, ob das Gesetz längerfristig halten wird. Großbritannien wurde am 14. Dezember verurteilt, weil einem nigerianischen Zuwanderer zwei Jahre lang die Eheschließung mit seiner nordirischen Partnerin verweigert worden war. Das Königreich müsse der betreffenden Familie 24.500 Euro an Schadensersatz zahlen, weil das Recht auf freie Eheschließung und das Recht auf Schutz vor Diskriminierung verletzt worden seien, stellten die EGMR-Richter fest.

    In Großbritannien müssen sich Menschen ohne Bleiberechts-Titel ein sogenanntes "Certificate of Approval" besorgen, um eine Ehe eingehen zu können. Dem klagenden, nunmehr verheirateten Paar wurde das Zertifikat jedoch mit der Begründung verweigert, der Ehemann verfüge über keinen ausreichenden Aufenthaltsstatus, da sein Visum mit November 2011 befristet sei.

    Gesetz wird geändert

    Das sei klar menschenrechtswidrig, urteilte der EGMR: Der Staat habe jeden Einzelfall zu prüfen, und nicht pauschal die Ehebefugnis vom Aufenthaltstitel abhängig zu machen, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Großbritannien wird das Gesetz nun abändern, Betroffene müssen künftig kein Zertifikat mehr einholen.

    Das Schweizerische Gesetz wurde hingegen vom Bundesrat endgültig abgesegnet, es tritt mit Jahresbeginn 2011 nach langer Debatte in Kraft. Die Rechtsänderung geht auf eine Initiative des Präsidenten der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Toni Brunner, im Nationalrat zurück. (mas, derStandard.at, 27.12.2010)

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    Und wo bleibt deine eigen Meinung? Reine Zitate kann ich mir auch selbst suchen!

  4. #4
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Wenn es Widerstand dagegen gibt, kann man auch sagen, das bei der Heirat der schweizer Staatsbürger automatisch seine Staatsbürgerschaft verliert und, wenn es hart auf hart kommt, mit dem Asylanten in seine Heimat abgeschoben wird.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  5. #5
    Mitglied
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    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Wenn es Widerstand dagegen gibt, kann man auch sagen, das bei der Heirat der schweizer Staatsbürger automatisch seine Staatsbürgerschaft verliert und, wenn es hart auf hart kommt, mit dem Asylanten in seine Heimat abgeschoben wird.
    so sollte es sein.

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Und wo bleibt deine eigen Meinung? Reine Zitate kann ich mir auch selbst suchen!
    Viel Spass beim Suchen.
    Möchtest du stänkern?

    Heil Schweiz

    hast du unterschlagen, das ist nämlich meine Meinung, ich bin also damit einverstanden.
    Sei so gut und zerstöre nicht den Thread.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    hiermit werden leute unter generalverdacht gestellt. das ist einer wahren an menschenrechten orientierten demokratischen gesellschaft unwürdig.

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    hiermit werden leute unter generalverdacht gestellt. das ist einer wahren an menschenrechten orientierten demokratischen gesellschaft unwürdig.
    unwürdig ist es ohne Gegenleistung anderen auf der Tasche zu liegen.

  9. #9
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    sollen sie doch bei "Bauer sucht Frau" mitmachen!

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: "Heiraten verboten" für Menschen ohne Bleiberecht

    Ich habe keine Ahnung, wie die Geburtenraten der echten Schweizer aussehen?
    Aber die Schweiz hat Recht, wenn sie aufpasst, dass sie nicht zu einem sogenannten Balkanstaat verkommt.

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