Unsinn, die Mauerschützen sind allesamt abgeurteilt worden. Das mit dem Verdacht ist ebenfalls Käse, denn wenn Du den nachvollziehbaren begründbaren Verdacht hast, dass Du unmittelbar bedroht bist, dann ist es nicht strafbar, wenn Du Notwehr annimmst und ausübst, denn dann entfällt die Schuld.